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Steuernachzahlungen für Medienfondsanleger der Initiatoren Hannover Leasing und KGAL
Veröffentlicht am 24. Juni 2009
Schon im November 2005 endete durch die Einführung des § 15 b EStG die große Zeit der Medienfonds. Dennoch bemüht sich seit 2007 die Finanzverwaltung nach Möglichkeiten der rückwirkenden Verschärfung der sich hierauf beziehenden steuerlichen Behandlung.
Steuerliche Umqualifizierung
Nun ist die Finanzverwaltung dazu übergegangen, die bei den Medienfonds zur Sicherung der Schlusszahlung geschlossenen Schuldübernahmeverträge steuerlich als abstrakte Schuldversprechen anzusehen. Dies bedeutet, dass die Schlusszahlungen zum größten Teil bereits im Zeitpunkt der Investition steuerlich wirksam werden. Diese werden gegen die bei der Beteiligung erhaltenen Steuervorteile rückwirkend gegengerechnet. Die Folge hiervon ist dass nur geringe Teile der Investitionskosten direkt abzugsfähig sind. Deshalb werden die Anleger Steuermehrforderungen sowie die 6 % Strafverzinsung p.a. nach § 233a AO leisten müssen.
Dies obwohl seit 1998 eine Vielzahl von Fonds bereits geprüft wurden. Das Vorgehen der Finanzverwaltung ist aus Sicht der Fondsanleger nicht nachvollziehbar, da es im Vorfeld mehrere Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministerium gab, wie z.B. den Medienfondserlass 2001/2003. In diesem hätte eine eindeutige und gerechte steuerliche Bewertung der Medienfonds vorbereitet werden können.
Ob diese steuerliche Umqualifizierung rechtswirksam ist ist fragwürdig. Jedenfalls können sich aus der Umqualifizierung auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Medienfonds ergeben. Über unser Kontaktformular können geschädigte Medienfondsanleger mit uns in Verbindung treten.