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Stiftung Warentest listet Kanzlei AKH-H als erfahrene Fachkanzlei im Bereich Widerruf von PKW-Darlehen

Veröffentlicht am 20. November 2017

Stiftung Warentest listet AKH-H als erfahrene Fachkanzlei beim Widerruf Autokredit

Die Stiftung Warentest hat uns auf test.de als eine der Fachkanzleien in Deutschland aufgenommen, die Verträge verschiedener Auto-Banken erfolg­reich bearbeitet haben.

Ähnlich wie bei den Immobiliendarlehen, haben Banken bei der Formulierung der Verträge für Autokredite nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet. Konkret geht es um Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Dies hat zur Folge, dass eine Kreditvereinbarung zeitlich unbegrenzt, auch noch viele Jahre nach der Unterzeichnung, widerrufen werden kann. Dies gilt für Käufer, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben.

Von dem Widerruf des Kreditvertrages ist gleichzeitig auch der Kaufvertrag für das Auto betroffen. In der Folge kann das Fahrzeug selbst dann zu besonders verbraucherfreundlichen Konditionen zurückgegeben werden, wenn es in der Zwischenzeit intensiv genutzt worden ist.

Die Folgen eines Widerruf sind: der Käufer erhält Anzahlung und Raten zurück und gibt im Gegenzug das Auto zurück. Wer den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen hat, muss sich nicht einmal die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Auch Leasingnehmer kommen in den Genuss der verbraucherfreundlichen Gesetzgebung.