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Timesharing: Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene
Veröffentlicht am 23. Juni 2009
Im Zusammenhang mit Timesharing-Angeboten treten in Feriengebieten immer wieder Vermittler auf die die gute Stimmung von Urlaubern nutzen um diesen sog. Timesharing-Verträge zu vermitteln.
Strategie der Vermittler bei Timesharing-Angeboten
Die Urlauber werden auf der Strandpromenade angesprochen und gebeten an einer kurzen Meinungsumfrage teilzunehmen. Zur Belohnung dürfen Sie dann in einen Lostopf greifen und gewinnen einen Preis der in einem Hotel abgeholt wird. Tatsächlich geraten die Urlauber aber in Verkaufsverhandlungen in denen Ihnen angeblich vorteilhafte Timesharing-Verträge mit hohen Renditen angeboten werden. Häufig werden die Urlauber dann zum schnellen Abschluss des Vertrages mit Preisnachlassen überrumpelt oder sie werden sogar zu einer Anzahlung aufgefordert.
Derartige Verträge können folgende finanzielle Risiken und Nachteile mit sich bringen:
Beim Timesharing erwirbt der Käufer das Recht für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel während des Urlaubs bewohnen zu dürfen. Dieses Feriennutzungsrecht wird vertraglich für einen bestimmten Zeitraum oder auch zeitlich unbegrenzt übertragen. Preise ab 2.500 EUR und 25.000 EUR pro Urlaubswoche für einen Zeitraum von ca. 10-99 Jahren sind üblich. Unter Berücksichtigung des Quadratmeterpreises einer vergleichbaren Eigentumswohnung und eines Appartements in einer Time-Sharing Anlage kann der Vertrag aufgrund eines groben Missverhältnisses sittenwidrig sein.
Auch ein Wiederverkauf von Feriennutzungsrechten ist entweder überhaupt nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Verlusten möglich. Zudem müssen die Objekte einen gewissen Standard aufweisen. Hierfür sind oftmals zusätzlich zu den Nebenkosten kostspielige Renovierungskosten erforderlich die die einzelnen Erwerber der Feriennutzungsrechte aufbringen müssen. Bei den meisten Vertragsmodellen ist der Käufer gegen eine Insolvenz nicht geschützt.
Schließlich ist ein weltweiter Tausch von Feriennutzungsrechten nur unter Zahlung eines Mitgliedschaftsbeitrags in einer Tauschorganisation möglich und ist zudem davon abhängig ob die Ferienanlage begehrt ist bzw. für welche Saison das Nutzungsrecht besteht.
Soweit Verbraucher einen Timesharing Vertrag bereits abgeschlossen haben besteht jedoch die Möglichkeit sich von diesem Vertrag zu lösen. Die Vorschriften zu den Teilzeit-Wohnrechteverträgen schützen den Käufer. Diese Vorschriften gehen auf eine EU-Richtlinie zurück nach der in allen Mitgliedstaaten ein Mindeststandard an Verbraucherschutz gewährt werden muss.
Möglichkeiten für Betroffene
Sofern der Verkäufer den Kunden nicht über die Time-Sharing Anlage die Gemeinschafts-und Versorgungseinrichtungen informiert hat und kein Prospekt in seiner Landessprache ausgehändigt hat, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Oft kann auch der Vertrag widerrufen werden wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Geschädigte Verbraucher können mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung treten.