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Urteil des Landgerichts Kleve: Anlageberater haften für Schäden bei P&R Container

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 10. Juli 2020

Container

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 30. Juni 2020 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve die Volksbank Emmerich-Rees zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der ihrem Kunden und späteren Kläger empfohlenen hochriskanten P & R Containeranlagen verurteilt. Die Begründung der Richter ist für viele betroffene Anleger bahnbrechend, denn sie ist auf nahezu alle Verträge übertragbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Kleve

Nach dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt wurden die hochspekulativen Anlagen am P & R Container Investitionsprogramm dem Kläger als sichere und risikolose Kapitalanlagen empfohlen, obwohl erhebliche Risiken aus der Konstruktion der Anlagen selbst heraus bestehen. Im Einzelnen hat das Landgericht Kleve in seinem Urteil insbesondere zwei Aspekte herausgegriffen:

a) Fehlender Hinweis auf einen funktionierenden Handelsmarkt (Zweitmarkt):

Das Landgericht urteilt auf Seite 12 und 13 wie folgt:

„Ebenso ist auf das Risiko, dass die Container nach Ende der fünfjährigen Verwaltungsverträge zum prognostizierten Preis von P&R tatsächlich nicht zurückgekauft werden können, unzureichend hingewiesen worden.
Der erteilte Hinweis, es bestehe das Risiko, dass Container trotz sorgfältiger Kalkulation bei den dann vorhandenen Marktverhältnissen nach Ablauf des Verwaltungsvertrages nicht genau zu dem prognostizierten Preis zurückgekauft werden könne, ist nicht ausreichend, denn es wird nicht darauf hingewiesen, dass praktisch nur ein Rückkauf durch die P&R in Betracht kommt, da ein Markt für einzelne Container nicht besteht.“

b) Fehlender Hinweis auf ein über das Totalverlustrisiko hinausgehendes Risiko bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers

Das Landgericht führt hierzu auf den Seiten 12 und 13 aus:

„Vorliegend bestand nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für Container und nicht bezahlte Standgebühren, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 30-34, zitiert nach juris). Über dieses Risiko ist der Kläger unstreitig nicht im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge im Jahr 2016 hingewiesen worden.“

Das Landgericht Kleve entscheidet für die Anleger

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve hat der Klage stattgegeben und die Volksbank Emmerich-Rees verurteilt, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 46.720,92 € zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volksbank Emmerich-Rees die hochriskanten P & R Containeranlagen zurücknehmen und den Kläger von wirtschaftlichen Nachteilen hieraus freistellen. Die Gestaltung der P & R Verträge, respektive der entsprechenden vorherigen Angebote und der Prospektunterlagen ist für den Verbraucher grob irreführend. Wörtlich führt das Landgericht Kleve auf Seite 13 der Entscheidungsgründe aus:

„Der ergänzende Hinweis „In diesem Fällen Wäre die im Angebot prognostizierte Rendite niedriger.“ ist grob irreführend, da nicht nur ein Verlust der Rendite, sondern auch des gesamten eingesetzten Kapitals drohen kann.“

Eine sehr verbraucherfreundliche Entscheidung:

Das Urteil des Landgerichts Kleve stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Kapitalanleger, die hochriskante Anlagen von P & R erworben haben und hierbei nicht richtig über deren gefährlichen spekulativen Charakter aufgeklärt wurden.
Die Entscheidung des Landgerichts Kleve reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat und ist, da sie sich auf die Vertrags- und Angebotsunterlagen von P & R bezieht auch auf sämtliche weiteren P & R Schadensfälle übertragbar. Der Anleger- und Verbaucherschutz wurde durch dieses Urteil ein weiteres Mal gestärkt.

Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?

Hierzu Rechtsanwalt Alexander Weigert:

„Die Rechtsprechung für geschädigte P & R Anleger wird zunehmend verbraucherfreundlicher und ist auf nahezu alle P & R Schadensfälle vorbehaltlos übertragbar. Das vorliegende Urteil des Landgerichts Kleve selbst bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.02.2020, Az. 9 O 736/18, in welchem bereits der dort geschädigte P & R Anleger Recht bekommen hatte. Weitere positive Urteile für geschädigte P & R Anleger liegen vor.
Ich kann Sie nur ermutigen, tätig zu werden, insbesondere da aus anderen Fällen bekannt ist, dass die Anleger hier nicht nur um „kleinere Beträge“, sondern oftmals um große bis zu sechssstellige Beträge geprellt wurden und ein betrügerisches Schneeballsystem vorliegt. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, egal wie hoch Ihr Schaden durch P & R ist. Wir verstehen Ihr Anliegen und bearbeiten jeden Fall mit größter Sorgfalt.“

Kostenfreie Erstberatung für geschädigte P&R-Anleger

Geschädigte P&R-Anleger, die Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen, erhalten immer mehr Rückenwind durch die Entscheidungen der Gerichte. Es ist möglich und auch notwendig, die Ansprüche der Anleger in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler, die ihre obliegenden Auskunftspflichten verletzt haben, sind daher aktuell noch mit guten Chancen durchsetzbar. Auch sind solche Ansprüche derzeit noch nicht verjährt. Beide Vorgehen – P&R Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich gegenseitig nicht aus und sind parallel durchzuführen. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung.

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