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Urteil gegen HanseMerkur wegen unzulässiger Beitragserhöhungen

Veröffentlicht von Christopher Kress am 25. April 2023

Urteil-Paragraphenzeichen-Richterhammer

In einem von unserer Kanzlei erstrittenen Urteil hat das Landgericht Berlin die HanseMerkur Krankenversicherung AG zur Rückzahlung unwirksamer Beitragserhöhungen verurteilt (Urteil vom 18.04.2023, Az. 24 O 12/22, noch nicht rechtskräftig).

Unsere Mandantin unterhält bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG eine private Krankenversicherung, unter anderem in dem Tarif KVE3. Währen der Vertragslaufzeit erfolgten in diesem Tarif  Beitragserhöhungen, die unsere Mandantin monatlich an die HanseMerkur beanstandungsfrei und vollständig bezahlte. Die Beitragserhöhungen kündigte die Krankenversicherung durch Schreiben vor dem Erhöhungszeitpunkt an. Die Prüfung durch unsere Kanzlei ergab, dass auch das Mitteilungsschreiben, in dem die Beitragserhöhung zum 01.01.2017 angekündigt wurde, unwirksam ist.

Das Landgericht bestätigte nun in seinem Urteil, dass die Klägerin nicht zur Zahlung der Erhöhungsbeiträge verpflichtet war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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