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Urteil im Mercedes Abgasskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler AG zu Schadensersatz

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 06. Juli 2020

Abgaswerte-manipuliert

In einem von den Rechtsanwälten Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren wurde die Daimler AG im Dieselskandal zu Schadensersatz verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020, Az. 20 O 49/20). Daimler muss an den Kläger einen Betrag in Höhe von etwas mehr als 7.500,00 Euro zahlen und ihn von den weiteren Verpflichtungen aus den für die Finanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag freistellen. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs, einem Mercedes Benz C 220d. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall zum Urteil im Mercedes Abgasskandal

Im vorliegenden Fall zum Urteil im Mercedes Abgasskandal ging es um die Frage, ob der PKW des Klägers manipuliert und damit vom Abgasskandal betroffen ist. Im Jahr 2017 erwarb der Kläger einen Mercedes Benz C 220d als Gebrauchtwagen. Den Erwerb finanzierte der Kläger über ein Darlehen der Mercedes Benz Bank AG. Im Auto ist ein Motor des Typs OM 651 der Norm Euro 6 verbaut. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf, jedoch war das Auto Teil einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“: Die Daimler AG hat zahllose Schreiben an ihre Kunden gesendet und diese darin zur Durchführung eines Software-Update aufgefordert.

Der Kläger sah sich durch die Beklagte in Bezug auf das Emissionsverhalten durch die Daimler AG getäuscht und entschloss sich, Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG geltend zu machen. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Daimler AG teilweise statt.

Überschreitung der Grenzwerte

Das Gericht sah es nach erfolgter Verhandlung als erwiesen an, dass das Fahrzeug nicht den Vorgaben von Art. 4 I, Art 4 II Unterabsatz 2 und Art 5 I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entspricht und die beklagte Daimler AG deshalb zu haften habe. Nach dieser Vorgabe habe das Fahrzeug auch unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht zu überschreiten. Dies ist aber bei dem streitgegenständlichen Mercedes Benz C 220d der Fall. Folgerichtig hat das Landgericht die Beklagte zu Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht führte aus, das Nichteinhalten der Vorgaben der Verordnung begründe die konkrete Gefahr, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden konnte, weil das Fahrzeug tatsächlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle. In der Folge drohen dem betroffenen Autofahrer ein Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust in Bezug auf sein Fahrzeug.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Daimler AG den Kläger geschädigt hat und die Beklagte fahrlässig gehandelt hat. Es geht zudem davon aus, dass ein potentieller Käufer vom Erwerb des Autos abgesehen hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Zulassung widerrufen werden kann, weil er die Gefahr für Stilllegung und den Wertverlust sieht. Die Ansprüche des Klägers seien zudem nicht verjährt.

Deliktische Zinsen gemäß § 849 BGB wurden nicht zugesprochen, gefahrene Kilometer im Rahmen des Nutzungsersatzes auf einer Basis einer geschätzten Gesamtlaufleistung von 250.000 km abgezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gute Chancen auf Schadensersatz auch in Fällen ohne amtlichen Rückruf

Durch das Urteil im Mercedes Abgasskandal werden die Rechte geschädigter Autobesitzer und Eigentümer im Dieselskandal weiter gestärkt. Dies gilt vor allem für solche Fälle, in denen bislang kein amtlicher Rückruf für das Fahrzeug erfolgte. Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren Sie für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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