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Urteil Bausparvertrag: Wüstenrot zur Zahlung von Bonuszinsen verurteilt

Veröffentlicht von Philipp Niederdellmann am 26. Februar 2024

Hand-stapelt-Münzen

In einem von unserer Kanzlei vertretenen Fall betreffend die Kündigung eines Bausparvertrags und die Zahlung von Bonuszinsen hat das Landgericht Stuttgart die Wüstenrot Bausparkasse AG zur Zahlung von Bonuszinsen in Höhe von 2.833,- Euro verurteilt (Urteil vom 20.02.2024, Az. 21 O 139/23, noch nicht rechtskräftig).

Urteil Bausparvertrag: Darum ging es im Fall gegen die Wüstenrot Bausparkasse

Unsere Mandantin hatte am 15.10.2005 mit der Wüstenrot Bausparkasse einen Bausparvertrag „IDEAL Bausparen“ zum 31.12.2005 über 15.000,- Euro abgeschlossen. Am 03.12.2020 kündigte die Bausparkasse den Bausparvertrag zum 15.06.2021 mit der Begründung, der Vertrag sei seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif.

Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Bausparvertrags durch die Wüstenrot Bausparkasse AG bestätigt, der Klägerin jedoch hinsichtlich der bis zum Kündigungszeitpunkt zu zahlenden Bonuszinsen Recht gegeben. Die Klägerin hatte am 12.06.2021 schriftlich auf das Bauspardarlehen verzichtet, also vor Wirksamwerden der Kündigung zum 15.06.2021. Außerdem sind seit Vertragsbeginn mindestens sieben Jahre vergangen. Damit sind die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 ABB für den Erhalt des Bonuszinses erfüllt. Das Landgericht Stuttgart hat die Wüstenrot Bausparkasse zur Zahlung von Bonuszinsen in Höhe von 2.833,- Euro verurteilt.

Was können betroffene Bausparer*innen im Kündigungsfall tun?

Bausparkassen sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Bausparverträge zu kündigen. Ausführliche Informationen, in welchen Fällen eine Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse gerechtfertigt ist, finden Sie im Beitrag zur Kündigung von Bausparverträgen.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Stuttgart stärkt die Position von Verbraucher*innen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Bonuszinsen. Betroffene Bausparer*innen können ihren Fall kostenfrei und unverbindlich von unseren spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen. Füllen Sie dazu einfach den Online-Fragebogen aus und senden Sie uns die entsprechenden Unterlagen zu. Sie erhalten dann von uns ein schriftliches Prüfungsergebnis.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung für Ihren Fall

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.