Die Passauer Neue Presse berichtet in ihren Oberbayern-Ausgaben vom 17.01.2018 über das aktuelle Urteil des Landgerichts Traunstein gegen die VR-Bank Rosenheim-Chiemsee eG. Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann konnte erneut dazu beitragen, dass eine Anlegerin ihre Rechte gegen die beratende Bank erfolgreich geltend macht. Mit Urteil vom 21.12.2017 gab das Landgericht Traunstein der Klage der Anlegerin statt. Das Urteil führt zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs.
https://www.pnp.de/lokales/landkreis_traunstein/2802391_Bank-zieht-Anleg...