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WGS-Fonds 21 und WGS-Fonds 23: Gesellschafterversammlungen im Juni und Juli 2009

Veröffentlicht von Andreas Frank am 12. Juni 2009

Ordentlichen Gesellschafterversammlungen GVV Nr. 21 und 23

Am 22.06.2009 bzw. 07.07.2009 finden die ordentlichen Gesellschafterversammlungen der folgenden Fonds statt:

Grundstücks- Vermögens- und Verwaltungs GbR Untere Waldplätze 2 /GVV-Fonds Nr. 21 (vormals WGS-Fonds 21)

Grundstücks- Vermögens- und Verwaltungs GbR Fritz-Müller-Str. 107/ Ostring / GVV-Fonds 23 (vormals WGS-Fonds 23)

Wie unlängst berichtet führten die Missstände in zahlreichen GVV-Fonds (vormals WGS-Fonds) zur Bündelung der Gesellschafterinteressen. Auch in dem GVV-Fonds 21 sowie GVV-Fonds 23 haben sich bereits zahlreiche Gesellschafter für ein gemeinsames Vorgehen ausgesprochen. Die Gesellschafter der beiden GVV-Fonds wurden nunmehr seitens der Geschäftsführung GVV zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen.

Auf der für den 22.06.2009 im GVV-Fonds 21 terminierten Gesellschafterversammlung soll neben der Entlastung der Geschäftsführung für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 unter anderem die Geschäftsführung ermächtigt werden mit Kaufinteressenten über die Immobilien der Fondsgesellschaft Verhandlungen zu führen.

Auf der am 07.07.2009 im GVV-Fonds 23 terminierten Gesellschafterversammlung soll neben der Entlastung der Geschäftsführung für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages abgestimmt werden. Gemäß der vorgeschlagenen Neufassung sollen zwecks Errechnung des Abfindungsguthabens die dem Fonds zugrundeliegenden  Grundstücke und Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes lediglich mit 2/3 des Verkehrswertes anzusetzen sein.

Gesellschafter der o.g. Fonds sind aufgerufen aktiv an der jeweiligen Gesellschafterversammlung teilzunehmen bzw. im Rahmen der Abstimmung über die o.g. Punkte von deren Stimmrecht Gebrauch zu machen. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache dass eine Vielzahl der betroffenen Gesellschafter aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der o.g. Fonds der GVV nicht mehr vertraut sollte in diesem Zusammenhang eine Entlastung derselbigen kritisch überdacht werden.

Gesellschafter der o.g. Fonds wird zudem angeraten die für sie in Betracht kommenden rechtlichen Optionen prüfen zu lassen. Gerne können Sie diesbezüglich über unser Kontaktformular weitere Informationen erhalten.

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann