Seit Januar 2019 gilt in Diesel Fahrverbot Stuttgart für Autos der Klasse Euro 4 und schlechter. Bei den Betroffenen stößt dieses Verbot auf Sorge um ihr Eigentum. Explizite Kontrollen gibt es bislang nicht, die Anzahl der Bußgeldbescheide ist noch gering. Die Landesregierung Baden-Württemberg hatte zunächst ein Fahrverbot für Dieselautos der Klasse Euro 5 ausgeschlossen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Zwangshaft gegen Politiker in Baden-Württemberg und Bayern beantragt, da diese die Diesel-Fahrverbote nicht oder nicht ausreichend durchgesetzt haben. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sagte Mitte November, dass dieses Mittel für Politiker oder Amtsträger zur Einhaltung von EU-Recht sei mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland nicht möglich sei. Das Urteil steht aber noch aus. Es gebe jedoch ein anderes Zwangsmittel, nämlich das Vertragsverletzungsverfahren. Der EuGH sei bereits mit einer solchen Klage wegen der Luftverschmutzung in München und anderen Städten in Deutschland befasst.
Aus Sicht der DUH hat die Beantragung der Zwangshaft bereits einen ersten Erfolg verzeichnet: Ein Fahrverbot auch für Dieselautos der Norm Euro 5 ist nun nicht mehr ausgeschlossen und könnte 2020 Realität werden. Eine konkrete Maßnahme der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind streckenbezogene Verkehrsverbote für PKW mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Diese treten zum 1. Januar 2020 in Kraft. Ein zonales Dieselfahrverbot Diesleautos der Norm 5 und schlechter für die Innenstadt und weitere Stadtgebiete droht ab 1. Juli 2020.
Viele sind enttäuscht und fühlen sich verunsichert, wie es nun weitergehen soll.