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Widerruf von Autokreditverträgen: Erstes Urteil gegen BMW Bank

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 08. August 2019

Das Landgericht Ravensburg hat die BMW Bank GmbH zur Rücknahme eines kreditfinanzierten Autos verurteilt. Das Urteil vom 30.07.2019 (Az. 2 O 164/19) ist aus Verbrauchersicht äußerst positiv. Die Klägerin erhält den vollständigen Kaufpreis – Anzahlung und alle gezahlten Raten – sowie Zinsen erstattet und gibt im Gegenzug das Auto zurück. Eine Nutzungsentschädigung muss sie sich nicht anrechnen lassen und ist mit dem Auto somit mehrere Jahre kostenlos gefahren.

Details zum ersten Urteil gegen BMW Bank

Bei dem Auto handelt es sich um ein Dieselfahrzeug, einen BMW X3 120d, den die Klägerin im Juli 2014 zum Preis von knapp 44.000,- EUR kaufte und einen Teilbetrag über ein Darlehen finanzierte. Die Zahlung der letzten Rate erfolgte im Oktober 2017. Der Widerruf des Darlehensvertrages schließlich erfolgte erst später, im Januar 2019.

Grundsätzlich kann ein Verbraucher seinen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Sind die Angaben in den Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder unvollständig, beginnt diese Frist jedoch erst dann zu laufen, wenn die Angaben nachträglich wirksam korrigiert werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann auch Jahre später den Darlehensvertrag noch widerrufen.

Die Richter des Landgerichts Ravensburg sahen die Widerrufsinformation im Hinblick auf die Rechtsfolgen des Widerrufs als missverständlich an. Die widersprüchlichen bzw. falschen Angaben beziehen sich im vorliegenden Fall auf den zu entrichtenden Sollzins und darauf, dass der Verbraucher darüber belehrt wird, er müsse für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins entrichten.

In den Entscheidungsgründen des Urteils gegen die BMW Bank wird besonders betont, dass die Klägerin ein sogenanntes ewiges Widerrufsrecht ausüben konnte. Das Landgericht sieht den Widerruf als wirksam an, obwohl dieser erst erfolgte, als das Darlehen bereits mehr als ein Jahr beendet war. Die Kundin hatte zum Zeitpunkt, als sie den Widerruf erklärte, das Fahrzeug bereits vollständig bezahlt.

Im Ergebnis gibt die Klägerin das Fahrzeug zurück und erhält über 45.000,- EUR zurück erstattet.

Der Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen

Der sogenannte Widerrufsjoker kann für Betroffene im Dieselskandal eine gute Möglichkeit sein, ihr Auto ohne finanzielle Verluste los zu werden. Er ist jedoch nicht auf Dieselfahrzeuge beschränkt, sondern auch für Benziner möglich.

Betroffene Darlehensnehmer, die einen Finanzierungsvertrag (Darlehens- oder auch Leasingvertrag) nach dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung ihres PKWs abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen von einer erfahrenen Kanzlei prüfen lassen.

Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung: Im Rahmen dieser prüfen wir, ob in Ihren Unterlagen Fehler vorliegen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Sofern Sie das möchten, können wir für Sie den Widerruf erklären und danach die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung vornehmen, so dass von Anfang an die gesamte Korrespondenz über uns läuft.

Online-Formular

Autor

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann