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Widerrufsjoker Autokredit und Leasing: OLG Frankfurt entscheidet zugunsten Kunden der Opel Bank

Veröffentlicht von Christopher Kress am 18. August 2020

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Erste obergerichtliche Entscheidung zugunsten der Verbraucher zum Widerrufsjoker Autokredit und Leasing bei Verträgen der Opel Bank: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Darlehensverträge der Opel Bank einen Fehler im Hinblick auf die Angaben zum Verzugszins enthalten und ein Vertrag somit wirksam widerrufen werden kann (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, (Anerkenntnis-)Urteil vom 26.06.2020, Aktenzeichen: 24 U 305/19). Mit dem Widerruf ihres Autokredit- oder Leasingvertrages können Opelfahrer ihren Darlehensvertrag samt Kaufvertrag rückabwickeln und ihr Fahrzeug zurückgeben. Sie erhalten von der Opel Bank die bezahlten Raten und die Anzahlung zurück.

So funktioniert der Widerrufsjoker Autokredit & Leasing: Grundsätzlich kann ein Verbraucher seinen Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen. Sind die Angaben in den Widerrufsbelehrungen fehlerhaft oder unvollständig, beginnt diese Frist jedoch erst dann zu laufen, wenn die Angaben nachträglich wirksam korrigiert werden. Geschieht dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Verbraucher kann auch Jahre später den Darlehensvertrag noch widerrufen.

OLG Frankfurt: Passus zu Verzugszinsen ist intransparent

Im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt ging es um einen Kreditvertrag aus dem Jahr 2014, den der Kläger später widerrufen hatte. Im Vertrag fehlt es an einer korrekten Angabe des Verzugszinses und der Widerruf des Vertrags ist daher wirksam. Konkret geht es um folgenden Passus:

Gem. § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB gehört zu den Pflichtangaben im Darlehensvertrag der Verzugszinssatz und Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten. Als Verzugszinssatz ist aus Gründen der Transparenz die zum Zeitpunkt der Erstellung maßgebliche absolute Zahl konkret zu nennen. Die Bank muss auch auf die Art und Weise der Anpassung des Verzugszinses eingehen. Es ist daher auch zu erläutern, wie der Basiszinssatz entsteht und sich daraus der Verzugszinssatz berechnet. Diese Anforderungen sind im Passus zu den Verzugszinsen in Verträgen der Opel Bank nicht erfüllt.

Verschiedene Banken – derselbe Fehler

Eine irreführende Angabe zu den Verzugszinsen ist nicht auf Darlehensverträge der Opel-Bank beschränkt, sondern findet sich in Verträgen zahlreicher Autobanken. Typische andere Fehler sind beispielsweise

  • Falschangaben zu der Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung,
  • keine Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • falsche oder fehlende Angaben zur Art des Darlehens und der Bezeichnung der Vertragsparteien.

Grundsätzlich gilt, dass bereits ein festgestellter Fehler im Darlehensvertrag ausreicht, um den Widerruf Autokredit auch nach Ablauf der ursprünglichen Frist immer noch erklären zu können.

Wirksamer Widerruf des Autokredits: Kunde erhält alle Zahlungen zurück

Das OLG Frankfurt am Main hat nun die Opel Bank im Wege eines Anerkenntnisurteils verurteilt. Das Gericht verurteilte die Opel-Bank zur Rückzahlung sämtlicher Darlehensraten und der Anzahlung ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung. Der Kläger zahlte insgesamt 25 154,84 Euro und bekommt jetzt mit Zinsen rund 26 200 Euro. Im Gegenzug muss er das Auto zurückgeben. In mehreren anderen Verfahren gegen die Opel Bank hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die gleiche Rechtsauffassung geäußert. Es handelt sich somit um eine gefestigte Meinung des Gerichts.

Beste Chancen für Verbraucher beim Widerruf gegenüber der Opel Bank

Für Kunden der Opel Bank stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf außerordentlich gut. Hat die Bank in der Widerrufsinformation fehlerhafte Angaben über die Verzugszinsen gemacht, kann der Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen werden. Das gilt für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden. Besonders attraktiv ist der Widerrufsjoker bei Kredit- und Leasingverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Denn dann werden nicht mal die gefahrenen Kilometer abgezogen.

Schnell und einfach zum erfolgreichen Widerruf: So gehen Sie vor

Prüfen Sie zunächst, ob Sie Ihren Kredit- oder Leasingvertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben. Falls ja, haben Sie die Möglichkeit, die darin enthaltenen Widerrufsbelehrungen auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen. Sie erhalten innerhalb von 3 Tagen unser schriftliches Prüfungsergebnis.

Zur kostenfreien Prüfung

AKH-H Rechtsanwälte: Unser Leistungspaket beim Widerrufsjoker Autokredit und Leasing

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen des Widerrufs
  • Kostenlose Beratung darüber hinaus zu Schadensersatzansprüchen des Autokaufs und der Verjährung
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  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
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