Die hep-Unternehmensgruppe bietet Investments im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Photovoltaik (Solarenergie), sowie Speicherlösungen an und hat dabei verschiedene Geldanlagen, sowohl Publikumsfonds als auch spezielle Produkte für professionelle und semiprofessionelle Anleger, emittiert. Aktuell häufen sich die Probleme, sodass einige Fonds unter ihren ursprünglich prognostizierten Zielwerten liegen.
hep Solarfonds und andere Kapitalanlagen
Die hep global GmbH mit Sitz in Güglingen fungiert als Holdinggesellschaft des international tätigen hep-Konzerns. Der Konzern ist spezialisiert auf Photovoltaikprojekte und nachhaltige Kapitalanlagen. Die Aktivitäten der hep-Gruppe gliedern sich in die Entwicklung, Bau und Betrieb von Solaranlagen in Europa, USA, Kanada und Japan sowie Konzeption und Vertrieb von Kapitalanlagen im Bereich erneuerbare Energien (hep energy und hep capital). Bei den angebotenen Sachwertbeteiligungen der hep-Gruppe handelt es sich um Anleihen, Nachrangdarlehen, alternative Investmentfonds (AIFs) und einen Europäische Langfristfonds (ELTIFs).
Seit 2010 hat hep Solarfonds als geschlossene Fonds angeboten wie z.B.
- hep-Solar Nordendorf GmbH & Co. KG
- hep-Solar Spremberg GmbH & Co. KG
- hep-Solar Private Equity II GmbH & Co. KG
- hep-Solar England 1 GmbH & Co. KG
- hep-Solar Projektentwicklung V GmbH & Co. KG (Private Placement)
Seit 2015 hat hep mehrere alternative Investmentfonds (AIF) sowohl als Publikums-AIF für Privatanleger:innen als auch Spezial-AIFs für semiprofessionelle und professionelle und Anleger:innen sowie einen Europäischen Langfristfonds aufgelegt, u.a.:
- hep-Solar Green Energy Impact Fund 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep -Solar Japan 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep-Solar Portfolio 1 GmbH & Co. geschlossenen Investment KG
- hep-Solar Portfolio 2 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep-Solar USA 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep-Projektentwicklung VI GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
- hep-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep-Solar Club Deal 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
- hep solar Invest ELTIF
Zudem konnten Anleger:innen über Nachrangdarlehen ab einer Mindestanlagesumme von 200.000,- Euro und Anleihen investieren:
- hep opportunity 1 GmbH (Emittentin der Nachrangdarlehen)
- hep opportunity 2 GmbH (Emittentin der Nachrangdarlehen)
- Anleihe hep global GmbH 6,5% 21/26 (ISIN: DE000A3H3JV5)
- Anleihe hep Green Bond 2023/ 2028 (ISIN: DE000A351488) der hep solar projects GmbH
Verzögerungen bei Nachrangdarlehen
Beim Nachrangdarlegen der hep opportunity 1 und 2 GmbH haben sich Rück- und Zinszahlungen mehrfach verzögert. Die ursprüngliche Laufzeit bei hep opportunity 1 war vorgesehen bis zum 31.12.2023. Auch nach der Verlängerungsoption um maximal ein Jahr bis zum 31.12.2024 ist hep den Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen und vertröstet Anleger:innen weiter. Noch im April 2025 teilte hep den betroffenen Anlegern mit, dass „in den nächsten Wochen“ unter anderem Nachrangdarlehen in Höhe von 10 Mio. Euro der hep opportunity 1 GmbH vollständig zurückgezahlt werden. Aktuell hat hep eine Rückzahlung hep Opportunity 1 und 2 erst für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt.
Schwächelnde Anleihe
Seit ihrer Emission im Mai 2021 ist die 6,5 %-Anleihe der hep global GmbH (21/26) für Anleger:innen nicht wunschgemäß gelaufen. Der Kurs der Anleihe lag zuletzt deutlich unter dem Ausgabepreis. Die aktuellen Handelskurse (Stand: Oktober 2025) bewegen sich zwischen 81 % und 88 % des Nennwerts. Gegenüber der Erstemission hat die Anleihe zeitweise erhebliche Kursverluste erlitten. Die Anleihe ist am 18. Mai 2026 zur Rückzahlung fällig.
Anleger sollen Laufzeitverlängerung zustimmen
Die hep global GmbH hat die Gläubiger der Anleihe 2021/2026 darüber informiert, dass vom 7. bis 9. April 2026 über eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um 18 Monate bis zum 18. November 2027 sowie über die Anpassung der Anleihebedingungen im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung entschieden werden soll.
Hintergrund ist, dass die Anleihe am 18. Mai 2026 zur Rückzahlung fällig wird. Laut dem Solarparkentwickler dient diese Maßnahme der Vorsorge, da die laufenden Refinanzierungsverhandlungen (u. a. mit US-Investoren) vor der Fälligkeit noch nicht abgeschlossen sind und die Zahlungsfähigkeit gesichert werden soll. Genauere Informationen zur angestrebten Gesamtfinanzierungslösung erhalten die Anleger:innen jedoch nicht. Vor dem Hintergrund der Fälligkeit Mitte Mai erfolgt die Aufforderung zur Abstimmung sehr kurzfristig. Dies ist auch deshalb überraschend, weil die hep global GmbH Anfang 2026 in einer Pressemitteilung von einem „sehr guten Geschäftsjahr 2025” sprach und vorläufige Zahlen veröffentlichte, die eine deutliche Verbesserung zeigen.
Betroffene können prüfen lassen, ob sie ggfs. Ansprüche gegenüber Emittenten, Vermittlern oder Anlageberatern geltend machen und so eine Rückabwicklung der Anleihe erreichen könnten.
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Die hep global GmbH verzeichnet für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz- und Ergebniseinbruch. So sank der Konzernumsatz von 73,3 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 43,5 Millionen Euro im Jahr 2024. Anstelle des erwarteten Gewinns entstand ein Verlust von 9,1 Millionen Euro. Der konsolidierte Konzernabschluss 2024 der hep global GmbH und ihrer Tochterunternehmen weist ein negatives Eigenkapital aus.
Die Performance der hep-Fonds schwankte in den letzten Jahren und die Ausschüttungen variierten je nach Fonds und Marktentwicklung stark. Einige Fonds lagen deutlich unter ihren ursprünglich prognostizierten Zielwerten. So berichtet beispielsweise Investmentcheck, dass beim Spezial-AIF „hep Solar Projektentwicklung VII” bis 2024 Ausschüttungen von 136,8 Prozent erfolgen sollten, tatsächlich waren es jedoch nur 42 Prozent. Es gab jedoch auch Ausschüttungen bei einigen Produkten, vor allem nach Projektverkäufen. Im Marktvergleich bewegen sich die hep-Fonds unterhalb der eigenen Prognosen und der Branchenmittelwerte. Ihre Ausschüttungshistorien sind durch zahlreiche Projektverschiebungen, Marktschwankungen und operative Probleme geprägt.
Stiftung Warentest: hep solar Invest ELTIF in der Kritik
In einem Beitrag vom September 2025 kritisieren die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest, dass der Solar-ELTIF (European Long-Term Investment Fund) der Hep-Gruppe zu rosig beworben wird. Im Basisinformationsblatt werden für eine Haltedauer von fünf Jahren im „mittleren“ Szenario bereits 15,3 % Rendite p. a. nach Kosten und im optimistischen Szenario 23,6 % p. a. in Aussicht gestellt. Zugleich gilt ein Mindesthaltezeitraum von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von einem Jahr zum Quartalsende. Der Fonds darf ausschließlich Hep-Zielfonds beimischen, jeweils bis zu 20 % pro Zielfonds. Stiftung Warentest hält die Renditeannahmen angesichts historischer Hep-Angebote für unrealistisch, da viele laufende Produkte im Minus liegen oder die Pläne nicht erreichen. Hep selbst nennt 5–6 % p. a. als realistisch.
Schadensersatz bei Falschberatung: So holen Sie Ihr Geld zurück
Geschlossene Fonds, AIFs und Nachrangdarlehen wurden häufig als attraktive Kapitalanlage beworben. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass Anleger in manchen Fällen durch eine fehlerhafte oder unvollständige Beratung in diese riskanten Beteiligungen gelockt wurden. Wer beispielsweise nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde, hat gute Chancen auf Schadensersatz und somit auf die Rückabwicklung der Beteiligung.
Anteile an einem geschlossenen Fonds oder AIF sind unternehmerische Beteiligungen. Mit einer solchen Beteiligung sind erhebliche Risiken verbunden und es ist keine Flexibilität erlaubt. Eine Investition in einen geschlossenen Publikumsfonds ist daher für viele Anleger:innen nicht geeignet. Sie ist nur für Anleger sinnvoll, die langfristig investieren wollen und während der geplanten Laufzeit auf ihr Kapital verzichten können. Das Totalverlustrisiko eines geschlossenen Fonds würde im schlechtesten Fall den dauerhaften Verlust des investierten Kapitals bedeuten.
Wenn Anleger von ihrem Anlageberater oder ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt wurden, können sie unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Darüber hinaus können Anleger Schadensersatzansprüche gegenüber den Initiatoren der Kapitalanlage und dem Vertrieb geltend machen. Diese können sich aus Prospekthaftung oder aus Falschberatung ergeben.
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Berater oder Vermittler, die Risiken verharmlosen oder Anlagen empfehlen, die nicht zum Risikoprofil des Kunden passen, haften für den entstandenen Schaden. Wenn Sie der Meinung sind, falsch beraten worden zu sein, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Als auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei helfen wir Betroffenen, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.
Anleger von Solarfonds haben die Möglichkeit, ihre Ansprüche umfassend überprüfen zu lassen. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung. Füllen Sie dazu das Online-Formular aus und lassen Sie es uns mitsamt den darin erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falls.
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