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Der Begriff der Anlagevermittlung ist im April 2009 in das KWG https://dejure.org/gesetze/KWG/1.html aufgenommen worden.
Die Abgrenzung zwischen Anlagevermittlung und Anlageberatung liegt maßgeblich darin, dass letzterer eine Empfehlung zugrunde liegt. Die bloße Anlagevermittlung ist also ein weniger zu der Anlageberatung. Die Anlagevermittlung ist das zielgerichtete Fördern der Abschlussbereitschaft des Anlegers, damit dieser ein Geschäft über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten mit einem Dritten abschließt. Dabei beschränkt sich der Anlagevermittler auf die Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen von Anlegern.
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