When autocomplete results are available use up and down arrows to review and enter to go to the desired page. Touch device users, explore by touch or with swipe gestures.
Ein Genussrecht ist eine Beteiligung am Erfolg eines Unternehmens. Genau wie Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen gehört das Genussrecht zu den mezzaninen Finanzierungsformen, einer Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Anleger erhalten eine Rendite für das eingelegte Risikokapital. Sie werden nicht Gesellschafter des Unternehmens, haben also keine Mitbestimmungsrechte und können auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens nehmen. Macht das Unternehmen Verluste, tragen die Anleger die Verluste mit. Im Falle einer Insolvenz erhalten Anleger ihr Geld meist erst nach allen anderen Gläubigern; es droht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Genussrechte haben meist lange Laufzeiten und sind kaum vorzeitig zu verkaufen, da es keinen Zweitmarkt gibt.
Viele Projekte sind im Bereich der erneuerbaren Energien wie beispielsweise Windparks angesiedelt. Als eine unternehmerische Risikobeteiligung ist ein Genussrecht eine hochriskante Geldanlage und nicht für sicherheitsorientierte Anleger oder zur Altersvorsorge geeignet.
Genussscheine sind verbriefte Genussrechte und werden als Wertpapiere häufig von Banken herausgegeben.
Zurück zur Übersicht