Schrottimmobilien
Als Schrottimmobilien werden minderwertige oder mangelhafte Immobilien bezeichnet, die Käufern deutlich über dem eigentlichen Wert verkauft wurden. Deren Hauptmerkmal ist, dass der Käufer – in der Regel ein privater Verbraucher – deutlich mehr für die Immobilien bezahlt, als diese tatsächlich wert sind.
Der Verkäufer einer solchen Immobilie treffen in diesem Zusammenhang Hinweispflichten. Er muss den Käufer umfassend auf die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Hinweispflicht verletzt, kann sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig machen. Außerdem hat der BGH in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass sich die finanzierenden Banken eine Pflichtverletzung der Vermittler oder Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen müssen und somit ebenfalls haften.
Ausführliche Informationen und in welchen Fällen Anleger Schadensersatz bei Schrottimmobilien verlangen können, haben wir für Sie zusammengestellt.