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„Schrottimmobilien“ bezeichnet minderwertige/mangelhafte Immobilien, die dem Erwerber deutlich über Wert verkauft wurden. Das Hauptmerkmal von Schrottimmobilien ist also, dass der Käufer (i. d. R. privater Verbraucher) deutlich mehr für die Immobilien bezahlt, als diese tatsächlich wert sind.
Der Verkäufer einer Immobilie treffen in diesem Zusammenhang Hinweispflichten. Er muss den Käufer umfassend auf die mit dieser Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Hinweispflicht verletzt, kann sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig machen. Außerdem hat der BGH in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass sich die finanzierenden Banken eine Pflichtverletzung der Vermittler oder Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen müssen und somit ebenfalls haften.
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