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Geschlossene Immobilienfonds waren viele Jahre lang beliebte Steuersparmodelle. Viele Anleger interessiert bei erlangten Steuervorteilen die Frage: Was passiert mit den bereits erzielten Steuervorteilen im Falle einer Rückabwicklung der Fondsbeteiligung bei Schadensersatzverfahren wegen mangelhafter Anlageberatung? Damit der geschädigte Anleger nicht besser dasteht, als es ganz ohne die Immobilienbeteiligung der Fall gewesen wäre, müssten die Steuervorteile mit dem Schaden verrechnet werden. Ob und wie eine solche Verrechnung aussehen kann, hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.2.2014, II R 276/12 zu entscheiden. Eine Anrechnung von Steuervorteilen auf den Schadenersatzanspruch des Fondsanlegers scheidet dann aus, wenn die Schadenersatzzahlung selbst beim Anleger zur Einkommensteuer herangezogen werden kann.
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