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Darlehensnehmer mit Darlehensverträgen, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, konnten ihren Darlehensvertrag bis zum 21. Juni 2016 widerrufen, wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigte den Darlehensnehmer, den Vertrag zu widerrufen und Rückabwicklung zu verlangen.
Inzwischen gibt es einige Urteile, die auch neuere Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft erklärt haben. Auch nach dem 21. Juni 2016 können somit Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch widerrufen werden.
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