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Viele Verbraucher mit Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen überlegen meist aus finanziellen Gründen, vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Aber: Mit einer vorzeitigen Kündigung müssen sie angesichts hoher Abschlagszahlungen in Kauf nehmen, viel Geld zu verlieren. Auch ein Verkauf der Versicherung ist meist mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine wesentlich attraktivere Alternative bietet der Widerspruch der Lebens- oder Rentenversicherung. Fehler in der Belehrung führen dazu, dass Versicherten lange nach Vertragsschluss ein Widerspruchsrecht zusteht.
Verbraucher, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, ihr Widerspruchsrecht auszuüben, sofern sie über selbiges nicht oder nicht hinreichend informiert worden sind. Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge enthielten ca. 60 % der während dieses Zeitraums abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen eine falsche Widerrufsbelehrung.
Das Widerspruchsrecht besteht dabei in der Regel sowohl für Verbraucher, die ihren Vertrag nach dem so genannten Policen-Modell (Versicherer hat vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle relevanten Verbraucherinformationen erteilt) oder nach dem so genannten Antragsmodell (Versicherungsnehmer liegen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle relevanten Verbraucherinformationen vor) abgeschlossen haben.
Mehr Informationen und unser Formular zur kostenfreien Einschätzung für Ihren Fall finden Sie im Beitrag Widerspruch Lebensversicherung und Rentenversicherung.
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