When autocomplete results are available use up and down arrows to review and enter to go to the desired page. Touch device users, explore by touch or with swipe gestures.
Verbraucher, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, ihr Widerspruchsrecht auszuüben, sofern sie über selbiges nicht oder nicht hinreichend informiert worden sind. Schätzungen der Verbraucherzentralen zufolge enthielten ca. 60 % der während dieses Zeitraums abgeschlossenen Lebens- und Rentenversicherungen eine falsche Widerrufsbelehrung.
Das Widerspruchsrecht besteht dabei in der Regel sowohl für Verbraucher, die ihren Vertrag nach dem so genannten Policen-Modell (Versicherer hat vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle relevanten Verbraucherinformationen erteilt) oder nach dem so genannten Antragsmodell (Versicherungsnehmer liegen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle relevanten Verbraucherinformationen vor) abgeschlossen haben.
Zurück zur Übersicht