0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Anwalt Wirecard: Schadensersatz für Aktionäre

Bis Herbst 2023: Kapitalanlage-Musterverfahren. Bis Jahresende 2023: Individualklage gegen EY oder Berater und Vermittler. Forderungsanmeldung und Verteidigung gegen Dividendenrückforderung auch in 2024.

Anwalt Wirecard: Der Wirecard-Skandal ist einer der größten Finanzskandale am Aktienmarkt, denn ein bilanzierter Betrag in Höhe von 1,9 Milliarden Euro soll nie existiert haben. Unsere auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälte geben Antworten auf die häufigsten Fragen der Anleger und erläutern die Chancen auf Schadensersatz bei Aktionären und Inhabern von Anleihen. Betroffene haben folgenden Möglichkeiten, ihre Verluste zu kompensieren:

  1. Mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Bei unserer Prüfung berücksichtigen wir, ob liquide Gegner vorhanden sind. Somit verfolgen wir nicht nur den juristisch, sondern auch den wirtschaftlich sinnvollsten Weg, damit Anleger am Ende nicht nur Recht, sondern auch Ihr Geld zurückbekommen. Bitte beachten Sie: Die Prüfung, Rechtsverfolgung und Verjährungshemmung von Schadensersatzansprüchen können zu einem späteren Zeitpunkt als dem 8. Dezember 2023 von unserer Kanzlei nicht mehr gewährt werden.
  2. Anmeldung zum Musterverfahren gegen EY: Nach Eröffnung des Kapitalanleger-Musterverfahrens im März 2023 beginnt die 6-Monatige Frist für die Anmeldung zu laufen. Danach ist eine Geltendmachung der Ansprüche im KapMuG Sammelverfahren nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie: Eine wirksame Anmeldung zum Musterverfahren kann zu einem späteren Zeitpunkt als dem 04.09.2023 von unserer Kanzlei nicht mehr gewährt werden.
  3. Wirksame Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren: Bei einer Frist zur Forderungsanmeldung handelt es sich um keine Ausschlussfrist, so dass eine Anmeldung auch heute noch möglich ist.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Anwalt Wirecard: Was bislang im Finanzskandal passiert ist

Der Zahlungsverkehrsdienstleister Wirecard aus Aschheim bei München war seit Herbst 2018 Mitglied im wichtigsten deutschen Aktienindex Dax. Das Unternehmen bietet Lösungen für bargeldloses Bezahlen an Ladenkassen und online an. Einen Teil seiner Geschäfte übertrug die Wirecard AG an Drittfirmen, die ihren Sitz im mittleren Osten wie Singapur, den Vereinigten Arabischen Emiraten und den Philippinen haben. Nach einem Bilanzskandal Ende Juni 2020 hat die Wirecard AG Insolvenz angemeldet.

Nachrichten über Unstimmigkeiten bei Bilanzen gab es bereits einige Jahre. Anfang 2019 erhob die Financial Times Vorwürfe mit einem Bericht, in dem es um mögliche Geldwäsche und Kontenfälschung bei Wirecard ging. Der Finanzskandal kam mit einem KPMG-Sonderbericht ins Rollen: Wirecard hatte nach wiederholten Vorwürfen der Bilanzmanipulation KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt. Die erste Verschiebung des Jahresberichts auf den 30. April hatte Wirecard mit der längeren Dauer des KPMG-Sonderberichts erklärt. Das Gutachten von KPMG legte offen, dass nicht alle Vorwürfe gegen Wirecard ausgeräumt werden konnten. Schließlich testierte EY als langjährige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss unter anderem deshalb nicht, weil ordnungsgemäße Prüfnachweise fehlten. In einer Ad-Hoc-Mitteilung teilte der Vorstand der Wirecard AG am 22.06.2020 mit, weiteren Prüfungen zufolge sei unwahrscheinlich, dass Bankguthaben auf Treuhandkonten auf den Philippinen in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. EUR existierten. Diese Summe entsprach etwa einem Viertel der Bilanz von Wirecard.

Dramatische Kursverluste bei Wirecard Aktie und Anleihe

Als im Juni bekannt wurde, dass Wirecard die Vorlage seines Jahresabschlusses für 2019 zum vierten Mal verschieben muss – vom 8. April auf den 30. April, dann auf den 4. Juni, dann auf den 18. Juni – brach der Aktienkurs der Wirecard Aktie dramatisch ein. Von zwischenzeitlich fast zweihundert Euro auf zwei Euro: der Aktienkurs der Wirecard Aktie verzeichnete einen Verlust von rund 99%. Ebenso dramatisch ist der Kursverlust der Wirecard Anleihe, die Wirecard im September 2019 mit einer Laufzeit bis 2024 emittiert hatte.

Wirecard fliegt aus dem Dax

Der insolvente Zahlungsabwickler musste die erste deutsche Börsenliga frühzeitig im August 2020 verlassen. Die Deutsche Börse hat angesichts der Insolvenz des Dax-Mitglieds Wirecard ihr Regelwerk geändert. Insolvente Unternehmen werden nun mit einer Frist von zwei Handelstagen aus den Dax-Auswahlindizes herausgenommen. Die Änderungen sind am 19. August 2020 in Kraft getreten.

Insolvenzverfahren Wirecard

Die Wirecard AG hat am 25.06.2020 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht München eingereicht. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 25. August 2020 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG sowie sechs weiterer deutscher Wirecard-Gesellschaften eröffnet. Bei den sechs Gesellschaften handelt es sich um:

  • Wirecard Technologies GmbH,
  • Wirecard Service Technologies GmbH
  • Wirecard Sales International Holding GmbH
  • Wirecard Issuing Technologies GmbH
  • Wirecard Global Sales GmbH
  • Wirecard Acceptance Technologies GmbH

Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter wurde jeweils zum Insolvenzverwalter bestellt. Die ersten Gläubigerversammlungen haben am 18. und 19. November 2020 stattgefunden. Nach Angaben des zuständigen Insolvenzgerichts beim Amtsgericht München waren 74 Personen anwesend, die 11.500 Gläubiger vertreten. Insgesamt seien Forderungen über knapp 12,5 Milliarden Euro angemeldet worden. Demgegenüber stehen Erlöse aus der Verwertung des laufenden Geschäftsbetriebes durch den Insolvenzverwalter: Zu Beginn konnte dieser Tochtergesellschaften in Brasilien, Rumänien und Nordamerika veräußern, weitere Verkäufe sind geplant.

Update September 2023: Rückforderung Wirecard-Dividenden

Rückforderung Wirecard-Dividenden: Verteidigungsmöglichkeiten prüfen lassen

 

Update November 2022: Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 23.11.2022 (Az. 29 O 7754/21) festgestellt, dass kapitalmarktrechtliche Schadenersatzforderungen der Aktionäre von Wirecard nicht als Insolvenzforderung im Rang des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Was bedeutet das Urteil für Geschädigte und deren Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren? Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist zu erwarten, dass erst ein BGH-Urteil Rechtsklarheit bringen wird. Wir schätzen die Chancen für Betroffene vor dem BGH als sehr gut ein. Bis dahin raten wir unbedingt zur Anmeldung der Ansprüche im Insolvenzverfahren, um sich vor einem möglichen Rechtsverlust zu schützen. Bereits angemeldete Forderungen sind keinesfalls hinfällig. Neben der Anmeldung der Ansprüche verteidigen wir Sie im Falle einer Zurückweisung durch den Insolvenzverwalter. Als weiteres Standbein zur Schadenkompensation raten wir unverändert dazu, die Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young weiter zu verfolgen. Die bevorstehende Eröffnung des Musterverfahrens bietet auch für Nicht-Rechtschutzversicherte eine gute Möglichkeit, ihre Ansprüche ohne großes Kostenrisiko zu verfolgen.

Update August 2022: Aus dem zwischenzeitlich vorliegenden dritten Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters der Wirecard AG Herrn Dr. Jaffé ergeben sich erfreuliche Nachrichten für die Insolvenzgläubiger. So ist es dem Insolvenzverwalter erfreulicherweise gelungen, die Abwicklung der Wirecard Bank AG voranzutreiben. Der Insolvenzverwalter konnte in Abstimmung mit der BaFin erreichen, dass die gesamten bei der Wirecard Bank AG vorhandenen Einlagen der Wirecard AG an ihn ausbezahlt werden. Es handelt sich um eine Einlage in Höhe von ca. 226,8 Millionen Euro. Dieses Geld wird der Insolvenzmasse zugeführt und erhöht diese nochmals erheblich. Damit wird die Insolvenzmasse auf über eine Milliarde Euro angewachsen sein. Aktuell soll ferner die Wirecard Bank, auf deren Konten vor zwei Jahren noch 1,64 Milliarden Euro lagen, liquidiert werden. Daraus sind voraussichtlich weitere erhebliche Erlöse zu erwarten.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde bekannt, dass für Vorstände und rund 730 von 1300 Mitarbeitern in Deutschland Kündigungen ausgesprochen werden. In seiner Mitteilung spricht der Insolvenzverwalter von hohen Verlusten und einem erheblichen Missverhältnis zwischen den vorhandenen und tatsächlich benötigten Ressourcen im Konzern. Für das Kerngeschäft der Wirecard AG und die unabhängigen internationalen Tochtergesellschaften laufen Verkaufs- und Verwertungsprozesse.

Aktionäre sehen sich zu Recht als Gläubiger der Wirecard AG und das Insolvenzverfahren mit der Verteilung der Unternehmenswerte wird oft als naheliegende Lösung zur Schadenskompensation angesehen. Aufgrund des positiven Verlaufs der Bemühungen des Insolvenzverwalters empfehlen wir unseren Mandanten, ihre Forderungen wirksam anzumelden und diesen günstigen Weg einer kleinen Schadenskompensation nicht unberücksichtigt zu lassen. Sollte es im Rahmen des Verfahrens zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen kommen, werden wir unsere Mandanten auch dazu umfassend informieren.

Update 05.05.2022: Das Landgericht München hat die Bilanzen der Wirecard AG der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt und damit einer Klage des Insolvenzverwalters stattgegeben (Urteil vom 05.05.2022, Az. 5 HK O 15710/20, noch nicht rechtskräftig). Auf der einen Seite können damit Rückforderungen erhaltener Dividenden drohen, zum anderen könnten mehr Betroffene sich für eine Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren entscheiden. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Wirecard-Aktionäre fragen sich nun, welche Folgen die Pleite für sie hat und ob betroffene Anleger einen Anspruch auf Entschädigung haben. Gegen welche Gegner hat eine Klage Aussicht auf Erfolg? Wer haftet für Verluste der Aktionäre und Anleiheinhaber? Lesen Sie im Folgenden unsere Einschätzung im Wirecard-Anlegerskandal. Bei unserer Prüfung berücksichtigen wir, ob liquide Gegner vorhanden sind. Somit verfolgen wir nicht nur den juristisch, sondern auch den wirtschaftlich sinnvollsten Weg, damit Anleger am Ende nicht nur Recht, sondern auch Ihr Geld zurückbekommen.

Kostenfreie Prüfung anfordern

Schadensersatzansprüche der Aktionäre

Gegenüber Wirtschaftsprüfern EY

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young war bereits seit vielen Jahren mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG betraut. Bis einschließlich 2018 hat sie die Jahresabschlüsse ohne Beanstandungen testiert. Die Prüfer bestätigten stets, dass die ausgewiesene Bilanz der Richtigkeit entspricht. Warum ist EY das Fehlen einer Geldsumme in Höhe von 1,9 Milliarden Euro erst jetzt aufgefallen?

Gemäß den in der Rechtsprechung des BGH entwickelten und höchstaktuell bestätigten Grundsätzen über die Beeinflussung der Anlageentscheidung durch unrichtige Bestätigungsvermerke kann eine Haftung des Abschlussprüfers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 332 Abs. 1 HGB gegeben sein, wenn Gegenstand der Prüfung eine nach Maßgabe des Handelsrechts vorgeschriebene Pflichtprüfung ist. Weiter kommt auch ein Anspruch des Anlegers aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht. Nach der Rechtsprechung besteht ein Anspruch, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Prüfer seine Aufgabe unzureichend ausgeführt hat. Dies ist der Fall bei Rücksichtslosigkeit und Gewissenlosigkeit bei den Ermittlungen oder bei Angaben ins Blaue hinein. Die umfangreichen Medienberichte, die Sonderprüfung durch KPMG sowie zahlreiche Zeugenaussagen deuten auf entsprechende Sachverhalte hin und können bereits jetzt als Beweis dafür gesehen werden.

Die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist aus unserer Sicht der erfolgversprechendste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist EY derzeit der einzige finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen EY sprechen sowohl wirtschaftliche Aspekte wie auch rechtliche Gesichtspunkte. Die bisherige Rechtsprechung ist als sehr anlegerfreundlich zu qualifizieren und kann auch als bereits gefestigt angesehen.

Update November 2020: Unsere Kanzlei hat Mitte November 2020 zehn Pilotklagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie gegen verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Partner von EY am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Pilotklagen decken das ganze Spektrum der geschädigten Aktionäre ab. Mehr Informationen zur Klageeinreichung lesen Sie im Fachartikel.

Update Dezember 2020: Die zuständige Aufsichtsstelle, die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), erhebt im Wirecard-Skandal schwere Vorwürfe gegen EY. Darüber berichten unter anderem das Handelsblatt und die Tagesschau. Der Vorwurf lautet, dass die langjährigen Wirecard Abschlussprüfer in den Jahren 2016 bis 2020 gegen ihre berufsrechtlichen Pflichten verstoßen haben könnten. Die Strafanzeigen gegen mehrere Wirtschaftsprüfer von EY bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden an die Staatsanwaltschaft München I weitergeleitet.

Update Februar 2021: Laut einem Bericht des Handelsblattes gibt es Belege, wonach EY spätestens Anfang 2019 massive Zweifel an der Integrität von Wirecard hatte. Die Wirtschaftsprüfer haben über ein Jahr vor der Wirecard Pleite „nicht mehr an die Unschuld des Managements“ von Wirecard geglaubt, so das Handelsblatt. Dennoch erteilte EY etwa zwei Monate später ein uneingeschränktes Testat für den Abschluss 2018.

Update April 2021: Verschiedene Medien berichten zum Gutachten des Sonderermittlers Martin Wambach, welches dieser dem Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgelegt hat. Demnach hat EY bei der Arbeit für Wirecard die Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nicht eingehalten. Das Handelsblatt zitiert den Sonderermittler: „Es zeigen sich Ansatzpunkte, dass der Abschlussprüfer die Vorgaben der Prüfungsstandards des IDW im Bereich der Prüfungsplanung und –durchführung nicht vollumfänglich umgesetzt hat“. Unter anderem geht es in dem Gutachten um die fehlerhafte Prüfung der Drittpartnergeschäfte. Schon seit 2015 hätte demnach EY die Vorkommnisse erkennen und stoppen können.

Update Juni 2021: Der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundstages hat rund ein Jahr nach Bekanntwerden des Bilanzskandals seinen Bericht vorgelegt. Darin äußert er sich hinsichtlich der Abschlussprüfungen von EY wie folgt: „Die Ergebnisse der Beweisaufnahme legen schwere Versäumnisse der Wirtschaftsprüfer von EY bei der Abschlussprüfung der Wirecard AG nahe. Kein anderer hätte bessere Möglichkeiten gehabt, den Verdachtsmomenten auf Bilanzbetrug konsequent nachzugehen und diese frühzeitig festzustellen. Dies wurde unterlassen.“ Und weiter: „Für den Gang des Geschehens spielen nach Überzeugung des Ausschusses die von den Prüfern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY der Wirecard AG für die Geschäftsjahre 2009 bis 2018 Jahr für Jahr erteilten uneingeschränkten Testate neben dem Betrug selbst die Schlüsselrolle.“

Update Dezember 2021: Das Oberlandesgericht (OLG) München macht in einem Hinweisbeschluss seine Zweifel an der Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts München I, sehr deutlich. In erster Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Schadensersatzklagen gegen EY abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass kein vorsätzliches Handeln bzw. keine Pflichtverletzung der EY-Prüfer feststellbar sei und es an der sogenannten Kausalität mangele. In seinem Hinweis erteilt das OLG München den Begründungen eine klare Absage. Der Hinweis bestärkt Geschädigte des Wirecard-Finanzskandals, Ihre Ansprüche auf Entschädigung erfolgreich durchsetzen zu können.

Update März 2022: Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY im Wirecard-Finanzskandal steht unmittelbar bevor und wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München stattfinden. Das Landgericht München I hat seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen. Auf diese Nachricht zur Eröffnung einer Sammelklage gegen EY im Wirecard-Finanzskandal haben viele Geschädigte sehnlich gewartet. Um die Frist zur Anmeldung keinesfalls zu versäumen, sollten Betroffene sich jetzt online registrieren.

Update März 2023 – Startschuss für Sammelklage gegen EY: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 13.03.2023 einen Privatanleger zum sogenannten Musterkläger ernannt. Somit ist der Startschuss für das Wirecard-Musterverfahren (Az. 101 Kap 1/22) gegen EY gefallen. Geschädigte, die bislang noch abgewartet haben, haben jetzt sechs Monate – also bis Mitte September 2023 – Zeit, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im KapMuG-Verfahren anzumelden. Für das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY können Sie sich bis zum 04.09.2023 bei unserer Kanzlei online registrieren und so sicherstellen, dass Sie keine Frist zur Anmeldung versäumen.

Update April 2023: Die in Deutschland für Abschlussprüferaufsicht zuständige Stelle APAS hat das im Mai 2020 initiierte Verfahren gegen EY und mehrere Mitarbeiter beendet. Die Aufsicht hat festgestellt, dass EY in den Jahren 2016 bis 2018 seine Berufspflichten bei der Prüfung der Wirecard-Bilanzen verletzt hat. In der Folge muss EY 500.000,- Euro Strafe zahlen, einzelne Wirtschaftsprüfer zwischen 23.000,- und 300.000,- Euro. Zudem darf EY  zwei Jahre lang keine gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abnehmen.

Gegenüber der Wirecard AG

Aktionäre und Anleiheeigner können nach den §§ 97, 98 WpHG, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 331 HGB sowie nach § 826 BGB Schadenersatzansprüche wegen Kursbetrugs geltend machen. Denn die Gesellschaft ist als Dax-Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig Bericht zu erstatten und den Kapitalmarkt zu informieren. Sie  könnte somit  für die mutmaßlichen Schädigungshandlungen verantwortlich gemacht werden. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen sind die mutmaßlichen Betrugshandlungen einigen Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft zuzuordnen.
In der Praxis hat dies jedoch kaum Auswirkung auf die Rechte der Anleger. In der aktuellen Situation ist es unzweckmäßig gegen die Wirecard AG vorzugehen, da diese in einem Insolvenzverfahren steht und in diesem abgewickelt werden wird. Es ist nach den neueren Entwicklungen davon auszugehen, dass die geschädigten Anleger immerhin zu einen gewissen teil durch das Insolvenzverfahren kompensiert werden, weil es dem Insolvenzverwalter gelungen ist, Vermögenswerte zu sichern und damit die Insolvenzmasse zu mehren.

Rechtliche Stellung der Aktionäre

Nach unserer Auffassung und der von anderen im Verbraucherschutz tätigen Einrichtungen wie der Stiftung Warentest ist den geschädigten Aktionären eine Anmeldung zur Insolvenztabelle möglich. Aufgrund der für die geschädigten Wirecard-Anleger sehr erfreulichen Entwicklung des Insolvenzverfahrens empfehlen wir, neben dem äußerst erfolgsversprechenden und in erster Linie anzuratenden Vorgehen gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, auch eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle. Im Unterschied zu einem Vorgehen gegen Ernst & Young werden Aktionäre aus der Insolvenzmasse nur einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommen, jedoch sollten sie diesen günstigen Weg einer kleinen Schadenskompensation nicht unberücksichtigt lassen. Die Anmeldung des Schadens zur Insolvenztabelle ist zusätzlich oder alternativ zu den Ansprüchen gegen Ernst & Young möglich. Den Aktionären der Wirecard AG steht ein Anteil am zu „verteilenden Kuchen“ schlicht und ergreifend zu. Eine solche Anmeldung ist gegen eine geringe Gebühr von 20 Euro nach wie vor möglich und angesichts der aktuellen positiven Entwicklung geboten. Bitte beachten Sie, dass nur eine wirksame Forderungsanmeldung vom Insolvenzverwalter akzeptiert wird. Zudem hemmt nur eine ausreichend begründete Forderungsanmeldung die Verjährung. Wir haben bereits für eine Reihe unserer Mandanten die Forderungsanmeldung vorgenommen und stehen im direkten Austausch mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters.

Gegenüber Vorständen der Wirecard AG

Die Vorstände der Wirecard haben nach bisherigem Informationsstand mehrere ihrer Pflichten verletzt, wenn nicht sogar persönlich Straftaten begangen. Daher sind im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch Haftbefehle erlassen worden. Grundsätzlich haften Vorstände nur im Innenverhältnis der Gesellschaft gegenüber. Im Fall Wirecard ergeben sich aufgrund der Tragweite der Pflichtverletzungen auch Ansprüche für Aktionäre und Anleger. Denn der Vorstand hat durch unterlassene Informationen, unzureichende und irreführende Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens sowie durch unterlassene und verspätete Warnung vor absehbaren Kursverlusten einen Schaden der Aktionäre verursacht. In einem gerichtlichen Verfahren ist die Beweisführung zum Vorsatz dabei jedoch schwierig, da sich die Vorstände zunächst auf die Pflichten von Wirtschaftsprüfern und externen Beratern berufen können. Weiter stellt sich die Frage, ob ausreichend liquide Mittel zur Befriedigung der Gläubiger und Aktionäre zu Verfügung stehen, selbst wenn dem Vorstand ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Die D&O-Versicherung der Vorstände (Directors-and-Officers-Versicherung, eine Manager-Haftpflichtversicherung) greift bei Vorsatz nicht. Selbst wenn sie greifen würde, wäre die Deckelung der Versicherung beim vorliegenden Schaden im Wirecard-Finanzskandal zu gering. Dasselbe gilt vermutlich für das Privatvermögen der Vorstände. Hinzu kommt, dass im Falle einer Haftbarkeit der Vorstände auch der Insolvenzverwalter diese in Anspruch nehmen wird. Im Ergebnis ist eine Privatinsolvenz zu befürchten. Dann hilft ein gerichtlich erstrittener Titel nicht weiter. Darüber hinaus ist ein Teil des Vorstands immer noch flüchtig. Wir halten uns für unsere Mandanten jedoch stets zu möglichen Ansprüchen gegenüber Vorständen der Wirecard AG informiert und prüfen, ob im Rahmen des Strafprozesses ein „Anhängen“ im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens sinnvoll ist.

Gegenüber der BaFin

Auch wenn die Handlungen – oder auch Nichthandlungen- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als äußerst kritisch bewertet werden können, sind die Chancen, erfolgreich Ansprüche gegen die BaFin geltend machen zu können, als gering einzustufen.
Aus rechtlicher Sicht handelt die BaFin ausschließlich im öffentlichen Interesse. Dadurch werden Ansprüche von Anlegern ausgeschlossen. Das Fehlen dieser subjektiven Rechtsposition wurde bereits gerichtlich bestätigt. Ohnehin kann und wird sich der Staat darauf berufen, dass gerade der vorliegende Skandal durch die bestehenden Gesetze, insbesondere die Prüfpflicht durch Wirtschaftsprüfungsunternehmen verhindert werden sollte. Ein Staat oder eine Behörde trägt in der Regel keine Verantwortung gegenüber Aktionären für die Nichteinhaltung oder einen Verstoß gegen geltendes Rechts durch Dritte.

Gegenüber Finanzvermittlern und Brokern

Grundsätzlich haftet der Vermittler oder der Bankberater, wenn auf eintretende Risiken nicht ausreichend hingewiesen wurde. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften sowohl Banken als auch unter Umständen Finanzvertriebe für den entstandenen Schaden. Möglich ist auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Onlinebroker, weil eine Order nicht oder verspätet ausgeführt wurde. In einigen Fällen war beispielsweise ein Zugriff auf das Depot aus technischen Gründen nicht möglich oder Aufträge wurden erst mit stundenlanger Verzögerung ausgeführt.

Urteil zu Falschberatung bei Wirecard Wertpapieren: Sparkasse muss Schadensersatz zahlen

Wer kann Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen?

Hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist es irrelevant, ob Sie noch im Besitz Ihrer Aktien oder Anliehen sind oder diese bereits veräußert haben. Selbst wenn Anleger ihre Wertpapiere von Wirecard bereits verkauft haben, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz weiterhin. Bei möglichen Schadensersatzansprüchen werden alle Transaktionen vom 10. Juli 2012 bis 25. Juni 2020 berücksichtigt.

Anwalt Wirecard: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Grundsätzlich lassen ältere Versicherungsverträge öfter eine Kostenübernahme zu als neuere Verträge. Das liegt daran, dass viele Versicherungen nach und nach eine Deckung der Kosten für Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen seit dem Jahr 2009 ausgeschlossen haben. Seit Mitte der 2010er Jahre ist bei den meisten Rechtsschutzversicherungen das Thema Kapitalanlage in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
Jedoch haben einige unserer Mandaten im Fall „Wirecard“ bereits Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen erhalten. Es kommt daher stets auf den jeweiligen Vertrag an. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir, ob eine Eintrittspflicht der Versicherung besteht, fragen eine Kostenübernahme an und setzen eine Übernahmeverpflichtung der Versicherung im Zweifel auch durch.

Kostenfreie Prüfung für Aktionäre auf Schadensersatzansprüche

Seit über 25 Jahren gehört die Kanzlei AKH-H zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionäre oder Anleiheinhaber im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Es empfiehlt sich zunächst kühlen Kopf zu bewahren und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich,  welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

AKH-H Rechtsanwälte. Anwalt Wirecard. Unser Leistungspaket für Wirecard-Aktionäre.

  • Umfassende Prüfung Ihrer Ansprüche gegenüber allen in Frage kommenden Gegnern
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht

Sie haben Fragen zum Thema Wirecard Schadensersatz? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Mehr lesen: In der Rubrik „Recht und Steuern“ des Nachrichtenportal Businesstalk am Kudamm spricht der Partner der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georgios Aslanidis, über die aktuellen Entwicklungen im Wirecard-Skandal und notwendige Reformen des Aufsichtsrecht.

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • verständlich, kompakt und kostenfrei
  • Abmeldung jederzeit möglich