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Rückforderung Bankgebühren: Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Rückforderung Bankgebühren: Kostenfreie Ersteinschätzung

Lassen Sie jetzt Ihren Fall kostenfrei prüfen. Die Anwälte unseres Kooperationspartners Borst & Andjelkovic RechtsanwaltsPartnerschaft prüfen Ihre Anfrage zum Thema Rückforderung Bankgebühren innerhalb weniger Werktage kostenfrei & unverbindlich. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Bei Fragen stehen Ihnen die Experten gerne unter der Telefonnummer 0711 – 51 88 08 48 zur Verfügung.

Bankgebühren zurückfordern – Ablauf und Kosteninfo

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur sogenannten schweigenden Zustimmung unwirksam sind (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Kunden und Kundinnen von Banken und Sparkassen können deshalb Kontoführungsgebühren und andere Entgelte der letzten zehn Jahre zurückfordern.

Unserer Erfahrung nach sollten Kunden und Kundinnen nicht darauf warten, dass ihre Bank oder Sparkasse unzulässig erhobene Gebühren oder Preise von sich aus zurückerstatten. Sie müssen selbst aktiv werden, um rechtswidrig erhöhte Gebühren zurück zu erhalten.

Sie haben Probleme bei der Rückforderung oder scheuen ein eigenes Vorgehen und sind rechtsschutzversichert? Die spezialisierten Anwälte prüfen Ihren individuellen Fall und fordern unzulässige Gebühren- und Preiserhöhungen für Sie zurück. Für eine unverbindliche Ersteinschätzung nutzen Sie unser Online-Formular. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Sie haben weitere Fragen zur Rückforderung von Kontogebühren? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter 0711 9308110.

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