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Startschuss für Sammelklage Wirecard gegen EY

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 15. März 2022

Sammelklage mit Spielfiguren dargestellt

Wirecard-Skandal: Vorlagebeschluss zur Eröffnung eines Musterverfahrens gegen EY

Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY im Wirecard-Finanzskandal steht unmittelbar bevor und wird vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) in München stattfinden. Das Landgericht München I hat seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen. Auf diese Nachricht zur Eröffnung einer Sammelklage gegen EY im Wirecard-Finanzskandal haben viele Geschädigte sehnlich gewartet. Um die Frist zur Anmeldung keinesfalls zu versäumen, sollten Betroffene sich jetzt online registrieren.

Update März 2023 – Startschuss für Sammelklage gegen EY: Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Privatanleger zum sogenannten Musterkläger ernannt. Somit ist der Startschuss für das Wirecard-Musterverfahren (Az. 101 Kap 1/22) gegen EY gefallen. Geschädigte, die bislang noch abgewartet haben, haben jetzt sechs Monate – also bis Mitte September 2023 – Zeit, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im KapMuG-Verfahren anzumelden.

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Aktueller Vorlagebeschluss: Startschuss für Wirecard Sammelklage

Der Vorlageschluss vom 14.03.2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) ist der Startschuss für Aktionärsklagen im Rahmen eines KapMuG-Verfahrens gegen EY im Wirecard-Skandal. Der Beschluss wirkt sich auch auf alle bereits anhängigen Verfahren gegen EY aus, denn diese werden nun ausgesetzt.

Die Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht unserer Kanzlei sind der festen Überzeugung, dass sich die EY-Wirtschaftsprüfer gegenüber den Wirecard-Anleger*innen wegen falscher öffentlicher Kapitalmarktinformation i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG schadensersatzpflichtig gemacht haben. Denn die Geschädigten hatten Aktienkäufe im Vertrauen darauf getätigt, dass die Jahres- und Konzernabschlüsse und andere Angaben zutreffend sind und gewissenhaft geprüft wurden.

Unsere Kanzlei hat von Anfang an die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als den erfolgversprechendsten Anspruchsgegner für geschädigte Anleger*innen angesehen. Diese Einschätzung hat sich aktuell auch dadurch bestätigt, dass das Landgericht Frankfurt am Main im Januar dieses Jahres vier Verfahren gegen die BaFin verneint und explizit auf die Möglichkeit der Schadenskompensierung über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den EY-Wirtschaftsprüfern hingewiesen hat.

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Wie läuft ein KapMuG-Verfahren ab?

Das Procedere für ein KapMuG-Verfahren sieht vor, dass dem zuständigen Oberlandesgericht durch ein Landgericht ein KapMuG-Verfahren vorgelegt wird. In Bayern wurde diese Aufgabe dem Bayerischen Obersten Landesgericht zugeteilt. Dies ist mit dem Vorlagebeschluss geschehen. Der Beschluss fasst die sogenannten Feststellungsziele, die die gemeinsamen Fragen, die alle Verfahren betreffen, und den Sachverhalt zusammen. Der Beschluss ist unanfechtbar und für das Bayerische Oberste Landesgericht bindend. Das BayObLG mit Sitz in München wird im weiteren Verlauf ebenfalls durch unanfechtbaren Beschluss einen oder eine Musterkläger*in bestimmen. Anschließend wird das Gericht die Eröffnung des KapMuG im Klageregister öffentlich bekannt geben. Dieser Zeitpunkt ist für geschädigte Wirecard-Aktionär*innen wichtig, denn damit beginnt die 6-Monatige Frist für die Anmeldung zu laufen. Durch eine Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Ohne Anmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen wie Klageerhebung drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren.

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Wie sind die Kosten bei einer Wirecard-Sammelklage gegen EY?

Ein KapMuG-Verfahren bündelt insbesondere komplexe Verfahren von ein und demselben Sachverhalt, damit Anleger*innen nicht jeweils einzeln klagen müssen. Vor allem Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und Kleinanleger*innen mit einer geringeren Aktienzahl profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung im Musterverfahren – aber auch jene, die generell die Risiken eines Verfahrens scheuen. Über eine Anmeldung im Musterverfahren sind Geschädigte nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden aber über alle Schritte informiert und können einem möglichen Vergleich mit EY beitreten. Gerne informieren wie Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und über die Details eines KapMuG-Verfahrens. Sie erhalten vorab eine transparente Kosteninformation; so wissen somit genau, welche Gebühren auf Sie zukommen.

Wann und wie ist eine Anmeldung zur Musterklage gegen EY möglich?

Die Frist zur Anmeldung wird sechs Monate ab Eröffnung betragen. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist eine Anmeldung der Ansprüche im Kapitalanlegersammelverfahren nicht mehr möglich. Update März 2023: Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Musterklägers am 16.03.2023 zu laufen.

Anders als bei der Musterfeststellungsklage sieht das Gesetz eine Anmeldung der Ansprüche ohne Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nicht vor, es herrscht Anwaltszwang. Aufgrund der deutlich vierstelligen Zahl von Mandant*innen, welche eine Anmeldung Ihrer Ansprüche wünschen und der knapp bemessenen Frist zur Anmeldung der Ansprüche von sechs Monaten ab Eröffnung des Sammelverfahrens, halten wir eine frühzeitige Registrierung für sinnvoll.

Wirecard Sammelklage: Jetzt kostenfrei registrieren

Geschädigte, die sich der Sammelklage gegen EY anschließen möchten, sollten die wichtige Frist ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht versäumen. Betroffene, die bislang keine Einzelklage eingereicht haben, können sich jetzt schon registrieren und so sichergehen, keine wichtige Fristen zu verpassen. Noch können Anfragen entgegengenommen werden, wir rechnen aber mit großem Andrang und raten zur frühzeitigen Registrierung.

AKH-H: Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz

Seit über 25 Jahren gehört die Kanzlei AKH-H zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionär*innen oder Anleiheinhaber*innen im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

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