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AXA Beitragserhöhung unwirksam – Geld zurück für Privatversicherte

Viele Beitragserhöhungen privater Krankenversicherungen sind unwirksam und können zurückgefordert werden. Die Chancen auf Rückzahlung sind bei AXA-Versicherten besonders gut, denn der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen der AXA bestätigt. Profitieren Sie von verbraucherfreundlicher BGH-Rechtsprechung und lassen Sie ihren Fall von unseren Expert*innen kostenfrei prüfen.

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Die Einschätzung Ihrer Möglichkeiten kann wirtschaftlich absolut lohnenswert sein: Ist Ihre PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Sie die kompletten Erhöhungen der letzten Jahre zurückfordern. Zudem zahlen Sie im Erfolgsfall zukünftig den Tarif, den Sie vor bis zu zehn Jahren bezahlt haben.

AXA Beitragsanpassung: Urteil ermöglicht Rückzahlung

Der Bundesgerichthof (BGH) hat in zwei Fällen entschieden, dass Prämienanpassungen der AXA Krankenversicherung aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 unwirksam sind; das Versicherungsunternehmen muss dem Kunden die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten (Urteile vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). In einem weiteren Urteil bestätigte der BGH seine Rechtsprechung und entschied erneut zugunsten eines Versicherten im Falle der Rückforderung von Beitragserhöhungen (Urteil vom 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20). Nach den eindeutigen BGH-Urteilen lohnt es sich, Beitragserhöhungen der AXA prüfen zu lassen, denn die Chancen auf Rückerstattung sind damit so gut wie noch nie. Zudem liegt die Ersparnis im Erfolgsfall nicht nur in der Rückerstattung von Beitragsanpassungen:

Tipp: Künftige Ersparnis durch früheren Tarif

Ist eine PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Besonders lukrativ ist zudem, dass Versicherte im Erfolgsfall wieder den Tarif zahlen, den sie früher – bis zu zehn Jahre zurück – bezahlt haben. Dadurch ergeben sich künftige Einsparungen über tausende Euro. Gleichzeitig schützen sich Versicherte vor neuen Beitragserhöhungen, denn für eine erneute Beitragsanpassung müssen zunächst die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden. Versicherungen können die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sie erkennen, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten zu einem festgelegten Prozentsatz steigen.

Sparen Sie künftig viel Geld und lassen Sie ihre Möglichkeiten von erfahrenen Anwält*innen prüfen. Fordern Sie jetzt die kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall an – es dauert nur wenige Minuten. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.

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Erforderliche Dokumente für Ihre kostenfreie Prüfung

  • Versicherungsvertrag
  • Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen, maximal zehn Jahre zurück
  • Sofern vorhanden: Widerspruch und Antwort der Versicherung
  • Sofern vorhanden: Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung

Sie haben die Mitteilungen nicht mehr zur Hand? Die Ersteinschätzung ist auch dann möglich, sofern Ihnen die Unterlagen nicht vollständig vorliegen sollten. Bitte schicken Sie uns in diesem Falle lediglich die Ihnen vorhandenen Nachweise zu. Für unsere Mandant*innen machen wir die Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben der Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Versicherungen den Aufforderungen nach.

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Kundenstimmen

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H. M.
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