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Registrierung Sammelklage Wirecard gegen EY

Wir fordern Schadensersatz für Aktionär:innen im Kapitalanleger-Musterverfahren. Registrieren Sie sich bis 04.09.2023 und erhalten Sie weitere Informationen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine Fristen für die Anmeldung zum KapMuG-Verfahren versäumen.

Musterverfahren gegen EY

Das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen EY im Wirecard-Finanzskandal wird vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht (BayOblG) in München stattfinden. Das Landgericht München I hat seinen bindenden Beschluss verkündet, das Verfahren der nächsten Instanz vorzulegen (Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22 KapMuG). Der Vorlagebeschluss wirkt sich auch auf alle bereits anhängigen Verfahren gegen EY im Wirecard-Skandal aus, denn diese werden nun ausgesetzt. 

Hinweise: Anders als bei einer Musterfeststellungsklage ist eine Anmeldung der Ansprüche ohne Rechtsanwalt nicht möglich. Das Gesetz sieht vor, dass eine Anmeldung nur mit anwaltlicher Vertretung vorgenommen werden kann. Eine wirksame Anmeldung zum Musterverfahren kann zu einem späteren Zeitpunkt als dem 04.09.2023 von unserer Kanzlei nicht mehr gewährt werden.

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Was ist ein Kapitalanlage-Musterverfahren und wie läuft es ab?

Grundsätzlich ist die deutsche Zivilprozessordnung in ihrer Konzeption auf Einzelverfahren und die Geltendmachung von Einzelansprüchen zugeschnitten. Das deutsche Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMug) ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern – und anlegerinnen, ihre Schadensersatzansprüche leichter durchzusetzen, indem es Musterverfahren zulässt. Im Musterverfahren können Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, einheitlich und mit Bindungswirkung für alle Kläger:innen entschieden werden. Anders als die Musterfeststellungsklage zielt ein KapMuG-Verfahren speziell auf die Geltendmachung kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche.

Das Procedere für ein KapMuG-Verfahren sieht vor, dass dem zuständigen Oberlandesgericht durch ein Landgericht ein KapMuG-Verfahren vorgeschlagen wird. Dies ist mit dem Vorlagebeschluss geschehen. Damit ist das Musterverfahren formal eingeleitet. Der Vorlagebeschluss fasst die sogenannten Feststellungsziele, die die gemeinsamen Fragen, die alle Verfahren betreffen, und den Sachverhalt zusammen. Der Beschluss ist unanfechtbar und für das Oberlandesgericht München bindend.

Anschließend wird das Gericht die Eröffnung des KapMuG im Klageregister öffentlich bekannt geben. Dieser Zeitpunkt ist für geschädigte Wirecard-Aktionär:innen wichtig, denn zu diesem Zeit beginnt die 6-Monatige Frist für die Anmeldung zu laufen. Durch eine Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Ohne Anmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen wie Klageerhebung drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren.

Geschädigte sollten die wichtige Frist ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht versäumen. Betroffene, die bislang keine Einzelklage eingereicht haben, können sich jetzt schon registrieren und so sichergehen, keine wichtige Fristen zu versäumen.

Sammelklage Wirecard: Zur kostenfreien Registrierung

Sammelklage Wirecard: Hintergrund zum Fall

Im Juni 2020 gab die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) als langjährige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abschlussprüfer der Wirecard AG bekannt, dass der Jahresabschluss unter anderem deshalb nicht testiert werden könne, weil ordnungsgemäße Prüfnachweise fehlten. In einer Ad-Hoc-Mitteilung teilte der Vorstand der Wirecard AG am 22.06.2020 mit, weiteren Prüfungen zufolge sei unwahrscheinlich, dass Bankguthaben auf Treuhandkonten auf den Philippinen in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. EUR existierten.

Ausführliche Informationen zum Wirecard-Skandal, welche Folgen die Insolvenz  für Betroffene hat und ob und gegen wen betroffene Anleger einen Anspruch auf Entschädigung haben, lesen Sie hier:

Anwalt Wirecard: Schadensersatz für Aktionäre

Sammelklage oder individuelle Klage?

Vor allem Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und Kleinanleger:innen mit einer geringeren Aktienzahl profitieren aus Kostengründen von einer Anmeldung im Musterverfahren – aber auch jene, die generell die Risiken eines Verfahrens scheuen. Über eine Anmeldung im Musterverfahren sind Geschädigte nicht direkt am Verfahren beteiligt, werden aber über alle Schritte informiert und können einem möglichen Vergleich mit EY beitreten.

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben und sich einer Sammelklage anschließen sollten oder besser im Wege der Einzelklage vorgehen sollten? Die spezialisierten Awält:inenen unserer Kanzlei helfen und erläutern im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen.

Registrierung Sammelklage Wirecard: Wie können Betroffene sich zur Sammelklage gegen EY anmelden?

Für eine wirksame Anmeldung zu einem KapMuG-Verfahren benötigen Betroffene eine anwaltliche Vertretung. Die Anmeldung muss in schriftlicher Form beim zuständigen BayOblG erfolgen. Eine Anmeldung können nur diejenigen vornehmen lassen, die bislang keine Klage gegen EY im Wirecard-Skandal erhoben haben.

Durch die wirksame Anmeldung der Ansprüche kann die Verjährung kostengünstig gehemmt werden. Die Anmeldung eines Anspruches begründet jedoch keine Beteiligung am Musterverfahren. Ebenso wenig werden die Anmelder:innen in einen möglichen Vergleich mit einbezogen. Nach Beendigung des Musterverfahrens werden alle ausgesetzten Verfahren, sowohl Einzelklage oder Sammelklagen wieder aufgenommen. Das jeweilige Gericht ist dann an die im Musterverfahren getroffenen Feststellungen gebunden.

Wann können sich Betroffene anmelden?

Stand jetzt kann man sich noch nicht für das Musterverfahren anmelden. Unserer Einschätzung nach wird es ab Mitte 2022 für Geschädigte die Möglichkeit geben, ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Musterverfahren anmelden zu können. Die Frist zur Anmeldung beträgt sechs Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers. Geschädigte sollten die wichtige Frist ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht versäumen. Betroffene, die bislang keine Einzelklage eingereicht haben, können sich jetzt schon registrieren und so sichergehen, keine wichtige Fristen zu versäumen.

Sammelklage Wirecard – Kostenfreie Prüfung Ihrer Möglichkeiten

Seit über 25 Jahren gehört die Kanzlei AKH-H zu einer der erfahrensten Kanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionär:innen oder Anleiheinhaber:innen im Falle einer Krise und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich,  welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

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