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Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückfordern mit dem Vorfälligkeitsjoker

Für Verträge, die  ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden. Hier erfahren Sie, wie der Vorfälligkeitsjoker funktioniert, wie Sie eine kostenfreie Prüfung Ihrer individuellen Erfolgschancen erhalten oder Sie die Höhe Ihrer Vor­fällig­keits­entschädigung berechnen.

  • Kostenfreie Einschätzung Ihrer Erfolgschancen
  • Kostenfreier Online-Rechner zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen

Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen neue Immobilienkreditverträge abgeschlossen. Die Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgt meist zu einem festen Zinssatz über zehn oder fünfzehn Jahre. Möchten Darlehensnehmer den Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ablösen, kann das teuer werden. Denn die Bank verlangt bei Darlehen mit Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. Es gibt aber Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.

So funktioniert der Vorfälligkeitsjoker

Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.

Typische Fehler in diesem Zusammenhang sind:

  • Falsche Darstellung des Berechnungszeitraums
  • Keine Berücksichtigung der Sondertilgungsrechte
  • Fehlerhafte Angaben bei den Kündigungsrechten
  • Ungünstige Renditen von Pfandbriefen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Es gilt: Wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben zur Berechnung lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermeiden oder zurückfordern. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.

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Vorfälligkeitsjoker: BGH entscheidet zugunsten der Verbraucher*innen

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung auf die Seite der Verbraucher*innen. Im Juli 2020 hatte die Commerzbank einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verloren. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank zurückgewiesen und so das Urteil des OLG Frankfurt bestätigt. Damit hat das oberste deutsche Gericht eine wegweisende Entscheidung gefällt und die Rechte von Kreditnehmern*innen gestärkt. Dadurch haben Kund*innen der Commerzbank, aber auch anderer Banken und Sparkassen haben nun beste Chancen, die Kosten beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit zu vermeiden oder zurückzuerhalten.

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Tipp: Kostenfreier Online Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung

Unser Online-Rechner zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung stammt vom Vorfälligkeitsentschädigungsexperte Prof. Dr. Klaus Wehrt. Mit dem kostenfreien Online Rechner erfahren Sie, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausfallen wird. Sie können den Online-Rechner auch nutzen, um die Berechnungen Ihrer  Bank zu Zinsentschädigungen für einen Immobilienkredit zu überprüfen.

Online Rechner Vorfälligkeitsentschädigung

Unsere kostenfreien Beratungsleistungen zum Vorfälligkeitsjoker

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und teilen Ihnen schriftlich innerhalb von drei Werktagen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten. Unser Leistungspaket umfasst:

  • Kostenfreien Prüfung Ihrer Erfolgschancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern oder zurückzufordern.
  • Kostenfreie Prüfung, ob der Vorfälligkeitsjoker oder ggfs. der Widerrufsjoker die bessere Wahl ist.
  • Wir kümmern uns um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Profitieren Sie von unserem leistungsstarkem Team mit über zwanzig spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen.

Alle betroffenen Verbraucher, die einen Immobilienkreditvertrag ab dem 21. März 2016 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, ihren Fall durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen. Nutzen Sie dafür einfach unseren Online-Fragebogen.

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Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie sich oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711 9308110 an.

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