Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen neue Immobilienkreditverträge abgeschlossen. Die Rückzahlung des Darlehensbetrages erfolgt meist zu einem festen Zinssatz über zehn oder fünfzehn Jahre. Möchten Darlehensnehmer den Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ablösen, kann das teuer werden. Denn die Bank verlangt bei Darlehen mit Zinsfestschreibung eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für entgangene zukünftige Zinsgewinne. Es gibt aber Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen oder zu verhindern. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.
So funktioniert der Vorfälligkeitsjoker
Seit dem 21. März 2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) müssen Banken Darlehensnehmer*innen von Baufinanzierungen korrekt über die Laufzeit des Vertrages, das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informieren. Macht die Bank beispielsweise nur unzureichende Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, ist der gesamte Anspruch darauf nach dem Gesetz ausgeschlossen.
Typische Fehler in diesem Zusammenhang sind:
- Falsche Darstellung des Berechnungszeitraums
- Keine Berücksichtigung der Sondertilgungsrechte
- Fehlerhafte Angaben bei den Kündigungsrechten
- Ungünstige Renditen von Pfandbriefen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Es gilt: Wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben zur Berechnung lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung in vielen Fällen vermeiden oder zurückfordern. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich und teilen Ihnen mit, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen oder vermeiden könnten.
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Vorfälligkeitsjoker: BGH entscheidet zugunsten der Verbraucher*innen
Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt sich beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung auf die Seite der Verbraucher*innen. Im Juli 2020 hatte die Commerzbank einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verloren. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank zurückgewiesen und so das Urteil des OLG Frankfurt bestätigt. Damit hat das oberste deutsche Gericht eine wegweisende Entscheidung gefällt und die Rechte von Kreditnehmern*innen gestärkt. Dadurch haben Kund*innen der Commerzbank, aber auch anderer Banken und Sparkassen haben nun beste Chancen, die Kosten beim vorzeitigen Ausstieg aus einem Immobilienkredit zu vermeiden oder zurückzuerhalten.