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Dieselskandal: AKH-H erlangt vier weitere Urteile gegen VW

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 08. April 2020

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Vier weitere Urteile gegen VW erstritten: Die Landgerichte Memmingen, Freiburg und Stuttgart haben die Volkswagen AG insgesamt vier Fällen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. In allen Verfahren handelte es sich um Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen wegen Manipulation von Autos mit dem im Zentrum des Abgasskandals stehenden Motor EA 189.

Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 20. und 26. März 2020, Az. 14 O 94/20 und O 245/19

Die beiden Urteile am LG Stuttgart ergingen von zwei verschiedenen Kammern des Landgerichtes.

  1. Im ersten Verfahren ging es um einen VW Golf VI, der von der Klägerin im Jahr 2013 als Gebrauchtwagen erworben wurde. Die Klage wurde im Jahr 2019 anhängig gemacht, nachdem sich die Klägerin Ende 2018 an dem Musterfeststellungsverfahren zunächst an und dann im Jahr 2019 wieder abmeldete. Die Beklagte war der Ansicht, dass das Verhalten der Klägerin bezüglich des Musterfeststellungsverfahrens als rechtsmissbräuchlich einzustufen sei; sie hatte zudem die An- und Abmeldung mit Nichtwissen bestritten. Das Gericht wies zu Recht darauf hin, dass die beklagte Volkswagen AG in Bezug auf die Frage der entgegenstehenden Rechtshängigkeit darlegungs- und beweisbelastet ist. Insoweit reicht ein Bestreiten mit Nichtwissen nicht aus.
    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Volkswagen die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. In Bezug auf den Vorsatz wies das Gericht darauf hin, dass für den Einsatz der Abschalteinrichtung Mitarbeiter der Beklagten verantwortlich seien. Die Beklagte hatte lediglich die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder bestritten. Das sah das Gericht anders und befand, dass einzelne Mitarbeiter nicht benannt werden müssen. Schließlich wurde durch die Beklagte nicht bestritten, dass der Einsatz der Motorensteuersoftware im Verantwortungsbereich der Beklagten und mit Kenntnis unbenannter Mitarbeiter erfolgt ist.
    Von dem geltend gemachten Schadensersatz wurden Nutzungsvorteile abgezogen, welche auf Basis einer Gesamtnutzungsdauer von 250.000 km berechnet wurden. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen PKW. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  2. In einer zweiten kürzlich ergangenen Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart hat eine andere Kammer die Volkswagen AG ebenfalls wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. In diesem Verfahren ging es um einen VW Polo Trendline, den der Kläger im Jahr 2012 als Neuwagen erworben hatte. Auch dieser PKW war vom Abgasskandal betroffen und verfügt über einen Motor des Typs EA 189. Der Kläger hatte im Jahr 2018 die Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren bewirkt und sich hiervon im Jahr 2019 wieder abgemeldet. Die Volkswagen AG sah auch hier das Verhalten als rechtsmissbräuchlich an und war der Meinung, dass die Ansprüche des Klägers verjährt seien. Das Landgericht stützt sich im Wesentlichen auf die bereits aus anderen Verfahren bekannte Argumentation, welche eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bejaht. Das Gericht sah die An- und Abmeldung des Klägers nicht als rechtsmissbräuchlich an, weil es grundsätzlich legitim ist, – und im Regelfall auch keinen Rechtsmissbrauch darstellt – wenn ein Gläubiger ausschließlich zur Verjährungshemmung die hierzu im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten nutzt.
    Zugesprochen wurde dem Kläger der Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz auf Basis von 250.000 km Gesamtnutzungsdauer. Fremdfinanzierungszinsen wurden nicht zugesprochen, das Gericht wertete diese als „Sowieso-Kosten“ die nicht zum Schaden hinzuzurechnen seien. Deliktische Zinsen gem. § 849 BGB wurden ebenfalls nicht zugesprochen. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen PKW. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil des Landgerichts Memmingen vom 6. März 2020, Az. 33 O 1378/19

In dem Verfahren vor dem LG Memmingen ging es um Schadensersatzansprüche aus dem Erwerb eines gebrauchten VW Passat Variant. Die Klägerin hatte sich Ende des Jahres 2018 an dem VW-Musterfeststellungsverfahren beteiligt, die Anmeldung jedoch vor Klageerhebung zurückgenommen. Die Volkswagen AG hatte auch in diesem Verfahren zunächst die Einrede der Verjährung erhoben und sich in Bezug auf die Abmeldung vom Musterfeststellungsverfahren auf den Standpunkt gestellt, dass die Teilnahme als rechtsmissbräuchlich einzustufen sei. In der mündlichen Verhandlung hatte sie dann die Einrede der Verjährung zurückgenommen.

Das LG Memmingen sah es als erwiesen an, dass die Volkswagen AG die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Dabei stelle das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, dessen Motor mit der streitgegenständlichen Umschaltlogik ausgestattet ist, eine konkludente Täuschung dar, welche als sittenwidrige vorsätzliche Handlung einzustufen sei.

In Bezug auf die Schadenshöhe hat das Gericht Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abgezogen und deliktische Zinsen nicht zugesprochen. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil des Landgerichts Freiburg vom 20. Februar 2020, Az. 5 O 499/18

Im Verfahren vor dem LG Freiburg wurde über einen VW Passat Variant Highline BlueMotion entschieden. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Neuwagen. Nachdem das Verfahren bereits Ende 2018 anhängig gemacht wurde, stellte sich die Frage der Verjährung nicht. Das Gericht sah es nach erfolgter mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass die Volkswagen AG den Kläger durch den Einbau der als illegal einzustufenden Abschalteinrichtung konkludent getäuscht und vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Zugesprochen wurde durch das Gericht der Netto-Kaufpreis zzgl. Finanzierungskosten. Hiervon abgezogen wurde ein Nutzungsersatz auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteile gegen VW im VW-Abgasskandal: Kostenfreie Prüfung für betroffene Autofahrer

Die vier Urteile reihen sich damit in eine Vielzahl bislang gegen die Volkswagen AG ergangener Urteile ein. Unabhängig von dem Umstand, dass bislang immer noch keine Entscheidung des Bundgerichtshofes zu dieser Thematik ergangen ist, sind die Erfolgsaussichten derzeit nach wie vor als gut einzuschätzen.

Beachten Sie: Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind aktuell Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt. Ebenfalls nicht verjährt sind Schadenersatzansprüche bei Autos anderer Hersteller und Marken wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault.

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt Schadensersatzansprüche im VW Dieselskandal durchzusetzen. Dabei steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gern zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat bereits viele Urteile gegen VW und andere Hersteller im Abgasskandal erstritten. Über unseren Online-Fragebogen haben geschädigte Auto-Besitzer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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