In einem für einen Anleger des geschlossenen Lebensversicherungsfonds, dem HSC Optivita X UK, seitens der Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 26.07.2016 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse zu Schadensersatz in Höhe von 16.518,67 € verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frankfurter Sparkasse den Kläger nicht ordnungsgemäß über anfallende Provisionen aufgeklärt hat. Folgerichtig war dem Kläger der entstandene Schaden Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zu ersetzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Diesen Artikel teilen
HSC Optivita X UK: Frankfurter Sparkasse unterliegt vor LG Frankfurt
Fachartikel zum Urteil
Pressemeldung zum Urteil
Kontaktinformationen
Rechtsanwälte
Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Freihofstrasse 6
73730 Esslingen
Telefon: (0711) 9 30 81 10
Fax: (0711) 36 84 38
E-Mail: info@akh-h.de