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Anlegerfreundliches Urteil gegen die Volksbank Kassel Göttingen eG zugunsten eines geschädigten Anlegers von geschlossenen Fonds

Veröffentlicht von Alexander Weigert am 08. April 2019

Das Landgericht Kassel hat die Volksbank Kassel Göttingen eG zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlagen an den geschlossenen Fonds „KGAL – Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG“ (PropertyClass Value Added 1) und „Turkon – Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG“ verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 4. April 2019 hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kassel die Volksbank Kassel Göttingen eG zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen Hochrisikobeteiligungen verurteilt. Ebenfalls zugesprochen wurde dem Kläger ein entgangener Gewinn, weil das Gericht dem Vortrag des Klägers gefolgt ist, dass er alternativ sicher angelegt hätte.

Der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Kassel

Dem betreffenden Kläger wurden die Anlagen an den geschlossenen Fonds KGAL – Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG (PropertyClass Value Added 1) und Turkon – Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG als sichere und risikolose Kapitalanlagen empfohlen. Zudem wurde er nachweislich nicht darüber aufgeklärt, welche Provisionen die Bank hinter seinem Rücken erhält, also dass die beratende Bank parteiisch und mit Eigennutz gehandelt hat, ohne den Kläger ordnungsgemäß hierüber zu informieren.

Nach Ansicht des Gerichts wurde der Kläger aufgrund eines Anlageberatungsvertrages falsch beraten. Die Pflichtverletzung der Nicht-Aufklärung über die tatsächlich von der beratenden Bank vereinnahmten Provisionen ist gegeben, da die Bank diese Provisionen dem Kläger gegenüber nicht offen gelegt hat. Die Beklagte hat ein erhebliches Eigeninteresse an Provisionen, das der Kläger somit nicht beurteilen konnte.

Dem Kläger wurde weder erklärt, dass die Volksbank Kassel Göttingen eG das jeweils gezahlte Agio bekommt, noch darüber hinausgehende weitaus höhere Provisionen bzw. Vergütungen erhält, wenn sie dem Kläger gerade diese beiden hochriskanten Fonds – und nicht etwas anderes – empfiehlt.

Das Landgericht Kassel entscheidet für die Verbraucher

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kassel hat der Klage stattgegeben und die Volksbank Kassel Göttingen eG insoweit verurteilt, dem Kläger vollen Schadensersatz in Höhe von 74.868,86 € (Schaden und verlorene Zinsen bei sicherer Alternativanlage) zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volksbank Kassel Göttingen eG die beiden hochriskanten Anlagen zurücknehmen.

Fazit des Urteils des Landgerichts Kassel

Zugunsten eines Anlegers wird vermutet, dass er eine solch hochriskante Anlage niemals erworben hätte, wenn er ordnungsgemäß über die Provisionen der Bank beraten worden wäre (sogenannte „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“). Dass man über erhaltene Provisionen immer aufklären muss, ist seit Jahrzehnten höchstrichterliche Rechtsprechung.

Verbraucherfreundliche Entscheidung zugunsten Anleger von geschlossenen Fonds

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger von geschlossenen Fonds, die hochriskante Anlagen über eine Bank erworben haben und hierbei nicht richtig über die Provisionen der Bank aufgeklärt wurden. Die Entscheidung des Landgerichts Kassel reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.
Hierzu erklärt Alexander Weigert, Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Esslinger Kanzlei AKH-H: „Eine althergebrachte Rechtsprechung mit langer Tradition seit dem letzten Jahrhundert hat auch heute unverändert Gültigkeit:
„Du kannst nicht zweier Herren Diener sein und wenn doch, dann handelst Du pflichtwidrig“

Was können betroffene Kapitalanleger jetzt tun?

Geschädigten Anlegern wird empfohlen ihre Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

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