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Medico 39: Bundesgerichtshof weist Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz AG zurück

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 11. Februar 2015

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde der Bonnfinanz AG in einem Medico 39 Fonds zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München gehalten. Das Oberlandesgericht München hatte die Berufung seinerzeit einstimmig und ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück: Hintergrund zur Entscheidung

Wir hatten bereits an dieser Stelle berichtet dass die Bonnfinanz AG zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt wurde. Hintergrund war eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds Medico 39. Sowohl das Landgericht Augsburg als auch das Oberlandesgericht München sahen eine Falschberatung der Bonnfinanz AG als erwiesen an. Die Revision wurde seinerzeit nicht zugelassen. Die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes München eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde nunmehr vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

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