Wertpapiere
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht verbrieft, sodass der Inhaber dieses Recht nur mit der Urkunde geltend machen kann. Das Kapitalmarktrecht fasst den Begriff jedoch weiter: Demnach sind Wertpapiere übertragbare, am Finanzmarkt handelbare Papiere wie Aktien, Anleihen und Zertifikate, selbst wenn keine Urkunde ausgestellt ist (§ 2 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz, WpHG). Anleger tragen das Risiko ihrer Wertpapieranlage grundsätzlich selbst. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch, wenn Bank, Berater oder Emittent (Herausgeber des Wertpapiers) sie falsch oder unvollständig informiert haben.
Was ist ein Wertpapier im rechtlichen Sinne?
Zivilrechtlich ist ein Wertpapier ein verbrieftes Vermögensrecht, dessen Ausübung den Besitz der Urkunde erfordert. Nach der Art der Übertragung werden drei Gruppen unterschieden:
- Inhaberpapiere: Das Recht steht jedem Inhaber der Urkunde zu, die Übertragung erfolgt durch Übergabe. Beispiele hierfür sind Inhaberaktien und Inhaberschuldverschreibungen (§ 793 BGB).
- Orderpapiere: Der Berechtigte ist namentlich benannt und kann das Papier durch Indossament, einen schriftlichen Übertragungsvermerk, weitergeben. Beispiele sind Namensaktien, Wechsel und Schecks.
- Rektapapiere: Nur die namentlich benannte Person ist berechtigt; das Recht wird durch Abtretung übertragen. Ein Beispiel ist die Namensschuldverschreibung.
Aus kapitalmarktrechtlicher Sicht kommt es nicht auf die Urkunde, sondern auf die Handelbarkeit an. Zu den Wertpapieren im Sinne des WpHG zählen insbesondere Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Zertifikate und Anteile an Investmentfonds. Diese Einordnung bestimmt, welche Aufsicht und welche Beratungspflichten gelten.
Verwahrung: Globalurkunde und elektronisches Wertpapier
Einzelurkunden („effektive Stücke“) sind heutzutage die Ausnahme. In der Regel hinterlegen Emittenten eine Globalurkunde für die gesamte Emission bei einer Wertpapiersammelbank. Der Anleger erwirbt einen Miteigentumsanteil an diesem Sammelbestand (§ 6 Depotgesetz), der in seinem Depot gebucht wird. Seit dem 10. Juni 2021 erlaubt das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) die Ausgabe ganz ohne Urkunde durch Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister.
Welche Wertpapierarten gibt es?
- Aktien verbriefen einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Inhaber von Stammaktien haben ein Stimmrecht in der Hauptversammlung und erhalten Dividenden, sofern das Unternehmen Gewinne ausschüttet. Aktionäre tragen das unternehmerische Risiko bis hin zum Totalverlust.
- Anleihen (Schuldverschreibungen) sind Darlehen, die an den Emittenten vergeben werden. Der Anleger erhält einen festen oder variablen Zins (Kupon) und am Laufzeitende den Nennbetrag zurück. Ein hoher Zinssatz deutet auf ein höheres Ausfallrisiko hin. Zu den Sonderformen zählen die Nachranganleihe (die im Insolvenzfall erst nach den übrigen Gläubigern bedient wird), die Wandelanleihe (die das Recht zum Umtausch in Aktien gewährt) und die Aktienanleihe (bei der der Emittent statt des Nennbetrags Aktien liefern darf, wenn deren Kurs unter eine festgelegte Schwelle fällt).
- Bundeswertpapiere sind Anleihen des Bundes und seiner Sondervermögen. Sie dienen der Finanzierung des Bundeshaushalts und werden von der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH – verwaltet.
- Pfandbriefe sind Schuldverschreibungen von Pfandbriefbanken, die durch Hypothekendarlehen oder Kredite an die öffentliche Hand gedeckt sind (Pfandbriefgesetz).
- Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen, die meist von einer Bank ausgegeben werden. Ihr Wert hängt von einem Basiswert, etwa einer Aktie, einem Index, einem Rohstoff oder einer Währung, ab. Zertifikate können auf steigende oder fallende Kurse setzen und mit einem Hebel ausgestattet sein, der Gewinne und Verluste vervielfacht. Bei Insolvenz des Emittenten droht der Totalverlust, wie die Insolvenz von Lehman Brothers im Jahr 2008 gezeigt hat.
- Optionsscheine verbriefen das Recht, einen Basiswert zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Sie können zum Laufzeitende wertlos verfallen.
- Investmentfondsanteile und ETFs verbriefen einen Anteil an einem Sondervermögen, das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet wird. Das Sondervermögen ist bei deren Insolvenz geschützt, das Marktrisiko der Anlagen trägt jedoch der Anleger.
Börsenhandel, Kurswert und Rendite
Viele Wertpapiere werden an einer Börse gehandelt und haben daher einen täglich ermittelten Kurswert. Bei nicht notierten oder wenig gehandelten Papieren – etwa manchen Mittelstandsanleihen – ist ein Verkauf vor Laufzeitende nur eingeschränkt oder mit Abschlägen möglich. Die Rendite einer Anleihe ist die jährliche Verzinsung, die ein Anleger erzielt, wenn er die Anleihe bis zum Laufzeitende hält. Sie hängt vom Kupon, vom Kaufkurs, vom Rückzahlungskurs und von der Restlaufzeit ab. Das Marktzinsniveau und die Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Emittenten beeinflussen sie ebenfalls.
Abgrenzung: Wertpapier oder Vermögensanlage?
Nicht jede verzinsliche Anlage ist ein Wertpapier. Zu den Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zählen beispielsweise Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, nicht verbriefte Genussrechte und Direktinvestments. Für sie gelten andere Prospektpflichten und häufig ein anderer Vertriebsweg. Wertpapiere werden von Banken und Wertpapierinstituten unter Aufsicht der BaFin nach den Wohlverhaltenspflichten der §§ 63 ff. WpHG. Vermögensanlagen werden dagegen oft von Finanzanlagenvermittlern mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung vertrieben. Diese unterstehen der Gewerbeaufsicht und müssen die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beachten. Die Einordnung ist entscheidend dafür, welche Pflichten potenziell verletzt werden können und wer haftet.