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Versicherungen

AKH-H Rechtanwälte: Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Wir helfen Versicherten, um mit dem Widerspruch aus der Lebens- oder Rentenversicherung ohne Verluste auszusteigen, bei Rückforderungen unzulässiger Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung oder wenn die Rechtsschutzversicherung und Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt. 

 

Widerspruch Lebensversicherung und Rentenversicherung

Mit dem Widerspruch mehr Geld aus der Lebensversicherung zurückholen als mit Kündigung oder Verkauf. Wir prüfen Ihre Widerspruchsmöglichkeit kostenfrei und unverbindlich.

PKV Beitragserhöhung unwirksam

Versicherungsunternehmen erhöhen bisweilen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erhöhung nicht vorliegen. Wir prüfen die Beitragserhöhung und fordern gegebenenfalls Ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurück.

Rürup-Rente kündigen?

Eine Kündigung der Rürup-Rente oder Basisrente ist in der Regel nicht möglich. Alternativen, um aus einem bestehenden Vertrag herauszukommen, sind der Widerruf oder die Rückabwicklung des Vertrages. Wir prüfen die Erfolgsaussichten für Ihren individuellen Fall.

Widerrufen statt kündigen: Geld zurück bei Restschuldversicherungen

Widerrufen statt kündigen: Geld zurück bei Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen sollen das Risiko absichern, dass Kreditnehmer*innen ihre Raten nicht mehr bezahlen können. Solche Versicherungen stehen aus mehreren Gründen in der Kritik.  Wie können Sie nach Abschluss der Restschuldversicherung noch aussteigen und wie erhalten Sie möglichst viel Geld zurück?