Geschlossene Publikumsfonds: Geldanlagen der PROJECT Investment Gruppe
Die frühere PROJECT GFU Gesellschaft für Fonds- und Unternehmensverwaltungen mbH und später die Project Investment AG haben zahlreiche geschlossene Immobilienfonds bzw. geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF), auch an Privatanleger angeboten, darunter:
- PROJECT Metropolen 16
- PROJECT Metropolen 17
- PROJECT Metropolen 18
- PROJECT Metropolen 19
- PROJECT Metropolen 20
- PROJECT Metropolen 21
- PROJECT Metropolen 22
- PROJEKT Wohnen 14
- PROJECT Wohnen 15
- PROJECT Real Equity Fonds 7
- PROJECT Real Equity Fonds 8
- PROJECT Real Equity 9
- PROJECT Real Equity 10
- PROJECT Reale Werte 11
- PROJECT Reale Werte 12
Zum Zeitpunkt der ersten Insolvenzanträge befanden sich die Fonds Metropolen 21 und 22 noch in der Platzierungsphase. Der Vertrieb des Project Fonds Metropolen 22 wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt. Nach eigenen Angaben von Project haben mehr als 30.000 Anlegerinnen und Anleger in die Immobilienfonds investiert. Anlegerinnen und Anleger der geschlossenen PROJECT-Fonds bangen seitdem um ihr investiertes Kapital.
Insolvenzverfahren Projektgesellschaften
Die Gelder der Anleger*innen gingen an die Fondsgesellschaft, von dort an eine oder zwei Beteiligungsgesellschaften und dann an Immobilienentwicklungsgesellschaften (Projektgesellschaften). In einer Pressemitteilung hatte der Insolvenzverwalter Volker Böhm Anfang September 2023 darüber informiert, dass 56 der 119 Projektgesellschaften der PROJECT-Gruppe Insolvenzanträge gestellt haben. In den Folgemonaten wurden für weitere Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Inzwischen wurden für zahlreiche Unternehmen Insolvenzverfahren eröffnet. In Einzelfällen wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Zuletzt hat das Amtsgericht Nürnberg im Juli 2024 das Insolvenzverfahren über weitere sieben Projektgesellschaften der Project Immobilien Gruppe eröffnet.
Beteiligung im Ratensparmodell
Bei einigen der von Project angebotenen geschlossenen AIF konnten sich Anleger*innen nicht über eine Einmalzahlung, sondern über ein sog. Ratensparmodell beteiligen. Ein Ratensparmodell ist mit Risiken und Nachteilen verbunden und für Personen, die über Sparpläne schrittweise Vermögen aufbauen wollen, grundsätzlich nicht empfehlenswert. Häufig werden solche Anlagen mit Merkmalen wie Risikostreuung und möglichen Renditechancen beworben. Ein charakteristisches Merkmal geschlossener Fonds ist ihre lange Laufzeit. Kommt ein Fonds in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in die Insolvenz, wären die Sparer*innen dennoch verpflichtet, bis zum vereinbarten Gesamtbetrag weiter zu zahlen. Zudem sind die Kosten solcher Fonds für Ratensparer in der Regel höher als für Anleger, die einmalig einen größeren Betrag investieren.
PROJECT-Geldanlagen: Das können Fondsanleger tun
Die Fondanleger*innen bekommen die Auswirkungen der Insolvenzanträge nun unmittelbar zu spüren. Nach Informationen des Handelsblatts haben die PROJECT Fonds die Ausschüttungen an die Anleger gestoppt. Die Fondsgesellschaften befinden sich derzeit nicht im Insolvenzverfahren. Wir raten Anleger*innen der PROTECT Fonds, sich jetzt über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.
PROJECT Insolvenz: So können Betroffene mögliche Verluste kompensieren
Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung und eine hochspekulative Geldanlage. Gehen Anleger*innen eine solche unternehmerische Beteiligung ein, sind damit erhebliche Risiken verbunden und keine Flexibilität erlaubt. Eine Beteiligung an einem geschlossenen Publikumsfonds ist daher für viele Menschen nicht geeignet. Bei der Vermittlung und Beratung gelten daher strenge Aufklärungs- und Informationspflichten. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Geschädigte Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Rückabwicklung bedeutet, dass sie so gestellt werden, als hätten sie die Beteiligung nie abgeschlossen.
Fehlerhafte Prospektangaben, Mängel in der Fondskonstruktion und Interessenkonflikte sowie mangelnde Risiko- und Provisionsaufklärung begründen Ansprüche gegen beratende Banken, Sparkassen, Vertriebe und Fondsverantwortliche. Bereits das Vorliegen eines einzigen Beratungs- und/oder Prospektfehlers reicht aus, um Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche auszulösen.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Fondsanleger
Folgende Möglichkeiten haben Anleger geschlossener Fonds, aus der Beteiligung auszusteigen oder die Rückzahlung der einbezahlten Beträge durchzusetzen.
- Kündigung der Fondsbeteiligung: Die ordentliche Kündigung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist komplex, bisweilen gar nicht möglich oder oft finanziell nachteilig für den Anleger*innen. Sie erhalten in der Regel weniger als die Einzahlung zurück. Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten (z.B. bei Falschberatung) können existieren, müssen aber individuell geprüft werden.
- Verkauf der Beteiligung auf dem Zweitmarkt: Ein Verkauf ist über spezialisierte Handelsplattformen möglich, allerdings oft unsicher und langwierig, da der Zweitmarkt für geschlossene Fonds nicht reguliert ist und das Handelsvolumen gering sein kann. Das Handelsportal www.zweitmarkt.de zeigt nur wenige Handelsaktivitäten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fonds Project Metropolen. Zuletzt wurde eine Beteiligung am geschlossenen Publikum-AIF Project Metropolen 16 im September 2023 zu einem Kurs von 48,00 % gehandelt. Eine Beteiligung am Fonds PROJECT Wohnen 14 wurde zuletzt im Mai 2024 zu einem Kurs von 28,50 % gehandelt.
- Widerruf der Beitrittserklärung: Unter bestimmten Bedingungen, wie fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, können Ratensparer*innen ihren Beitritt zum Fonds widerrufen. Der Widerruf führt nicht zur Rückabwicklung der Beteiligung, befreit aber von der Zahlung weiterer Raten.
- Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen können die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreichen, wenn sie erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies ist oft der Fall bei Beratungsmängeln oder falschen Prospektangaben.
Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossene Fondsbeteiligung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.
Online-Fragebogen
Wer detailliertere Informationen möchte, dem empfehlen wir den Beitrag Wie komme ich aus einem geschlossenen Immobilienfonds raus? oder unser Video:
Folgen für PROJECT-Wohnungskäufer: Das können Sie tun
Nach Angaben des Insolvenzverwalters sind die Käufer der Wohnungen zu rund 90 Prozent Privatpersonen.
Privatpersonen, die eine Eigentumswohnung erworben haben oder erwerben wollten und in Vorleistung getreten sind, sollten sich so früh wie möglich individuell rechtlich beraten lassen. Die Situation ist sehr dynamisch und für rechtlich nicht versierte Verbraucherinnen und Verbraucher undurchschaubar. Je nach individueller Konstellation kann ein Rechtsanwalt die richtigen Schritte einleiten, um den Schaden zumindest teilweise zu begrenzen oder auszugleichen. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, für welche Bauabschnitte wie viel Geld bereits bezahlt wurde, ob gegebenenfalls Darlehen aufgenommen wurden oder ob Bauzinsen vom Auftraggeber entgeltlich gesichert wurden. Letztlich wird es entscheidend darauf ankommen, welche Kenntnisse der Insolvenzverwalter über den jeweiligen Baufortschritt und die Verbindlichkeiten hat. Das können Sie jetzt selbst tun:
- Wir raten Ihnen zunächst wenn möglich Beweise zu sichern und sich zu notieren, wer bei den Gesprächen mit Banken, Verkäufern oder auch Vermittlern als Zeuge anwesend war, dies können auch Familienangehörige und Freunde sein.
- Ferner sollten Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie sichern, egal ob E-Mails, Schreiben oder Werbeflyer.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass auch beim Immobilienerwerb Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Banken oder Vermittler, oft erfolgversprechend sein können, so dass alle Beweise rund um den Immobilienerwerb gesichert werden sollten, solange die Vorgänge noch frisch in Erinnerung sind.
Unsere Kanzlei wird Akteneinsicht in die Insolvenzakten beantragen, um weitere möglicherweise entscheidende Sachverhalte und mögliche Verantwortliche der Project Pleite zu ermitteln. Erfahrungsgemäß wird es auch darauf ankommen, dass sich die geschädigten Wohnungskäufer zusammenschließen, um Informationen zu bündeln. Je nach Konstellation sind auch Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und den finanzierenden Banken auf Bauträgerseite zu führen, die idealerweise von einem auf Bank- und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt übernommen werden sollten. Je nach Baufortschritt kann es sinnvoll sein, eine lastenfreie Eigentumsumschreibung auf Sie als Käufer zu erreichen oder auch Verbindlichkeiten rechtlich anzugreifen bzw. zu verhandeln.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Wohnungskäufer: Jetzt Kontakt aufnehmen
Hinweis zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt für Anleger*innen genau zehn Jahre nach Annahme der Beitrittserklärung ein. Ohne rechtzeitige Hemmung der Verjährung droht der Verlust der Ansprüche. Als ersten Schritt raten wir Geschädigten dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.
PROJECT Insolvenz: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall
Unsere Kanzlei hat sowohl im Insolvenzrecht, als auch im Kapitalanlagerecht und damit im Umgang mit Banken und Vertrieben eine jahrelange Expertise. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie ein schriftliches Ergebnis zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.
- Einschätzung für Wohnungskäufer und Fondsanleger
- Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Vertretung im Insolvenzverfahren, sofern eröffnet
- Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
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- Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
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Für Fragen zur PROJECT Insolvenz und weitere Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0711-9308110 an.
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