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PROJECT Insolvenz: Info und Tipps von Anwalt für Fondsanleger und Wohnungskäufer

Wir informieren Fondsanleger*innen und Immobilienkäufer*innen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie jetzt unsere langjährige Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall.

Die in den 90er Jahren gegründete Unternehmensgruppe, die sich in die PROJECT Investment Gruppe und die PROJECT Immobilien Gruppe gliedert, hat im Jahr 2021 durch Verschmelzungen einige Veränderungen erfahren. Es entstanden die PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und die PROJECT Immobilien Management GmbH. Die Dachgesellschaft der Gruppe, die PROJECT Real Estate AG mit Sitz in Nürnberg, konzentriert sich auf die Immobilienentwicklung und das Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland und Österreich.

Insolvenzanträge PROJECT Immobilien Gruppe

Die PROJECT Immobilien Gruppe plant und vertreibt Immobilienprojekte und hat ihren Sitz in Nürnberg. Die PROJECT Investment Gruppe hat auf ihrer Internetseite zunächst mitgeteilt, dass zwei Gesellschaften am 09.08.2023 Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens gestellt haben. Mittlerweile hat das Amtsgericht Nürnberg als zuständiges Insolvenzgericht für mehrere Gesellschaften Insolvenzverfahren eröffnet.

GesellschaftStand InsolvenzverfahrenWeitere Informationen
PROJECT Immobilien Management GmbHInsolvenzverfahren am 01.11.2023 eröffnetAz. IN 977/23, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbHInsolvenzverfahren am 01.11.2023 eröffnetAz. IN 978/23, Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder
PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbHInsolvenzverfahren am 01.11.2023 eröffnetAz. IN 999/23, Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Katharina Franke
PROJECT Real Estate AG (Holdinggesellschaft)Insolvenzverfahren am 01.11.2023 eröffnetAz. IN 1066/23, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm
PROJECT PI Immobilien Wien GmbHBislang kein Insolvenzantrag

Für die Frage, wie es für Wohnungskäufer*innen und Anleger*innen weitergeht, ist insbesondere wichtig, wie es mit der PROJECT Immobilien Management GmbH, der für die Generalplanung zuständigen Gesellschaft und wichtigsten operativen Tochtergesellschaft, weitergeht. Nach Auskunft des Insolvenzverwalters Böhm ruhen die Bauarbeiten auf den Baustellen seit einigen Wochen, Investoren und Generalunternehmer hätten aber Interesse an der Fertigstellung der Bauprojekte bekundet.

Am 01.09.2023 teilte der Insolvenzverwalter weiter mit, dass rund die Hälfte der Bauprojekte der Nürnberger „PROJECT Immobilien“-Gruppe Insolvenz angemeldet haben. Konkret haben 56 der 118 Projektgesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind vor allem Bauprojekte in Berlin. Insolvenzanträge weiterer Projektgesellschaften werden erwartet. Die Insolvenzverwalter haben eine Liste der betroffenen Objektgesellschaften veröffentlicht. Am 25. und 26.10.2023 hat das Amtsgericht Nürnberg für 13 weitere Projektgesellschaften der PROJECT Gruppe das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Im Dezember 2023 kamen weitere Insolvenzanträge für 22 PROJECT-Gesellschaften hinzu.

Insolvenzanträge PROJECT Investment Gruppe

Die Schwesterorganisation der PROJECT Immobilien Gruppe, die PROJECT Investment Gruppe, hat ihren Sitz in Bamberg. Das Amtsgericht Bamberg als zuständiges Insolvenzgericht hat ebenfalls bereits vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

GesellschaftStand InsolvenzverfahrenWeitere Informationen
PROJECT Vermittlungs GmbHInsolvenzverfahren am 25.10.2023 eröffnetAz. IN 214/23, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Böhm
PROJECT Real Estate Institutional GmbH09.11.2023: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesenAz. IN 220/23

Die PROJECT Investment Gruppe ist Eigentümerin der Immobilienprojekte. Die Finanzierung der Bauprojekte erfolgt über Investmentfonds, die von der PROJECT Investment Gruppe verwaltet werden. Die meisten Bauprojekte befinden sich in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Düsseldorf, München und im Großraum Nürnberg. Ob weitere Gesellschaften der Investmentsparte einen Insolvenzantrag stellen müssen, ist derzeit offen. In unserem monatlichen Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen bei PROJECT.

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Geschlossene Publikumsfonds: Geldanlagen der PROJECT Investment Gruppe

Die frühere PROJECT GFU Gesellschaft für Fonds- und Unternehmensverwaltungen mbH und später die Project Investment AG haben zahlreiche geschlossene Immobilienfonds bzw. geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF), auch an Privatanleger angeboten, darunter:

  • PROJECT Metropolen 16
  • PROJECT Metropolen 17
  • PROJECT Metropolen 18
  • PROJECT Metropolen 19
  • PROJECT Metropolen 20
  • PROJECT Metropolen 21
  • PROJECT Metropolen 22
  • PROJEKT Wohnen 14
  • PROJECT Wohnen 15
  • PROJECT Real Equity Fonds 7
  • PROJECT Real Equity Fonds 8
  • PROJECT Real Equity 9
  • PROJECT Real Equity 10
  • PROJECT Reale Werte 11
  • PROJECT Reale Werte 12

Aus der Leistungsbilanz des Jahres 2021 geht hervor, dass sich die Fonds Metropolen 21 und 22 zum Zeitpunkt der ersten Insolvenzanträge noch in der Platzierungsphase befanden. Gleichzeitig berichtet das Informationsportal Investmentcheck, dass der Vertrieb des PROJECT Fonds Metropolen 22 mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde. Anlegerinnen und Anleger geschlossener PROJECT-Fonds bangen seitdem um ihr investiertes Kapital. Nach eigenen PROJECT-Angaben haben mehr als 30.000 Anlegerinnen und Anleger in die Immobilienfonds investiert.

PROJECT-Geldanlagen: Das können Fondsanleger tun

Die Fondanleger*innen bekommen die Auswirkungen der Insolvenzanträge nun unmittelbar zu spüren. Nach Informationen des Handelsblatts haben die PROJECT Fonds die Ausschüttungen an die Anleger gestoppt. Die Fondsgesellschaften befinden sich derzeit jedoch nicht im Insolvenzverfahren. Wir raten Anleger*innen der PROTECT Fonds, sich jetzt über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

PROJECT Insolvenz: So können Betroffene mögliche Verluste kompensieren

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung und eine hochspekulative Geldanlage. Gehen Anleger*innen eine solche unternehmerische Beteiligung ein, sind damit erhebliche Risiken verbunden und keine Flexibilität erlaubt. Eine Beteiligung an einem geschlossenen Publikumsfonds ist daher für viele Menschen nicht geeignet. Bei der Vermittlung und Beratung gelten daher strenge Aufklärungs- und Informationspflichten. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Geschädigte Schadensersatz und damit die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen. Rückabwicklung bedeutet, dass sie so gestellt werden, als hätten sie die Beteiligung nie abgeschlossen.

Fehlerhafte Prospektangaben, Mängel in der Fondskonstruktion und Interessenkonflikte sowie mangelnde Risiko- und Provisionsaufklärung begründen Ansprüche gegen beratende Banken, Sparkassen, Vertriebe und Fondsverantwortliche. Bereits das Vorliegen eines einzigen Beratungs- und/oder Prospektfehlers reicht aus, um Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche auszulösen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Fondsanleger

Hinweis zu Ratensparverträgen – Rechte und Möglichkeiten

Die Investition war nicht nur als Einmalanlage, sondern auch in Form eines Ratensparplans möglich. Grundsätzlich ist ein Ratensparplan in einen geschlossenen Fonds für Personen, die mittels Sparplänen schrittweise ein Vermögen anlegen wollen, nicht ratsam. Diese sind hauptsächlich für Anleger geeignet, die bereit sind, Risiken einzugehen und im Falle eines Totalverlustes ihren Einsatz verkraften können. Oftmals werden solche Investitionen mit Merkmalen wie Diversifikation des Risikos und potenziellen Renditechancen angepriesen. Eine charakteristische Eigenschaft von geschlossenen Fonds ist ihre lange Laufzeit. Kommt ein Fonds in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in die Insolvenz, wären die Sparer*innen dennoch verpflichtet, bis zum vereinbarten Gesamtbetrag weiter zu zahlen. Darüber hinaus liegen die Kosten für solche Fonds beim Ratensparer meist über denen für Investoren, die einmalig einen größeren Betrag anlegen.

Folgende Möglichkeiten haben Ratensparer geschlossener Fonds, aus der Beteiligung auszusteigen oder die Rückzahlung der einbezahlten Beträge durchzusetzen.

  1. Kündigung der Fondsbeteiligung: Die ordentliche Kündigung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist komplex, bisweilen gar nicht möglich oder oft finanziell nachteilig für den Anleger*innen. Sie erhalten in der Regel weniger als die Einzahlung zurück. Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten (z.B. bei Falschberatung) können existieren, müssen aber individuell geprüft werden.
  2. Verkauf der Beteiligung auf dem Zweitmarkt: Ein Verkauf ist über spezialisierte Handelsplattformen möglich, allerdings oft unsicher und langwierig, da der Zweitmarkt für geschlossene Fonds nicht reguliert ist und das Handelsvolumen gering sein kann.
  3. Widerruf der Beitrittserklärung: Unter bestimmten Bedingungen, wie fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, können Ratensparer*innen ihren Beitritt zum Fonds widerrufen. Der Widerruf führt nicht zur Rückabwicklung der Beteiligung, befreit aber von der Zahlung weiterer Raten.
  4. Rückabwicklung aufgrund von Schadensersatzansprüchen: Anleger*innen können die komplette Rückabwicklung der Beteiligung erreichen, wenn sie erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies ist oft der Fall bei Beratungsmängeln oder falschen Prospektangaben.

Wer eine Fondsbeteiligung gezeichnet hat und dabei falsch beraten wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung für Ihre geschlossene Fondsbeteiligung. Füllen Sie unseren Online-Fragebogen aus und lassen Sie ihn uns mitsamt den erbetenen Unterlagen zukommen. Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Online-Fragebogen

Wer detailliertere Informationen möchte, dem empfehlen wir den Beitrag Wie komme ich aus einem geschlossenen Immobilienfonds raus? oder unser Video:

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Folgen für PROJECT-Wohnungskäufer: Das können Sie tun

Nach Angaben des Insolvenzverwalters sind die Käufer der Wohnungen zu rund 90 Prozent Privatpersonen.

Privatpersonen, die eine Eigentumswohnung erworben haben oder erwerben wollten und in Vorleistung getreten sind, sollten sich so früh wie möglich individuell rechtlich beraten lassen. Die Situation ist sehr dynamisch und für rechtlich nicht versierte Verbraucherinnen und Verbraucher undurchschaubar. Je nach individueller Konstellation kann ein Rechtsanwalt die richtigen Schritte einleiten, um den Schaden zumindest teilweise zu begrenzen oder auszugleichen. Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, für welche Bauabschnitte wie viel Geld bereits bezahlt wurde, ob gegebenenfalls Darlehen aufgenommen wurden oder ob Bauzinsen vom Auftraggeber entgeltlich gesichert wurden. Letztlich wird es entscheidend darauf ankommen, welche Kenntnisse der Insolvenzverwalter über den jeweiligen Baufortschritt und die Verbindlichkeiten hat. Das können Sie jetzt selbst tun:

  1. Wir raten Ihnen zunächst wenn möglich Beweise zu sichern und sich zu notieren, wer bei den Gesprächen mit Banken, Verkäufern oder auch Vermittlern als Zeuge anwesend war, dies können auch Familienangehörige und Freunde sein.
  2. Ferner sollten Sie Dokumente im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie sichern, egal ob E-Mails, Schreiben oder Werbeflyer.

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass auch beim Immobilienerwerb Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie z.B. Banken oder Vermittler, oft erfolgversprechend sein können, so dass alle Beweise rund um den Immobilienerwerb gesichert werden sollten, solange die Vorgänge noch frisch in Erinnerung sind.

Unsere Kanzlei wird Akteneinsicht in die Insolvenzakten beantragen, um weitere möglicherweise entscheidende Sachverhalte und mögliche Verantwortliche der Project Pleite zu ermitteln. Erfahrungsgemäß wird es auch darauf ankommen, dass sich die geschädigten Wohnungskäufer zusammenschließen, um Informationen zu bündeln. Je nach Konstellation sind auch Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und den finanzierenden Banken auf Bauträgerseite zu führen, die idealerweise von einem auf Bank- und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt übernommen werden sollten. Je nach Baufortschritt kann es sinnvoll sein, eine lastenfreie Eigentumsumschreibung auf Sie als Käufer zu erreichen oder auch Verbindlichkeiten rechtlich anzugreifen bzw. zu verhandeln.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Wohnungskäufer: Jetzt Kontakt aufnehmen

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Hinweis zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Schadensersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zum Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden. Die absolute Verjährung tritt für Anleger*innen genau zehn Jahre nach Annahme der Beitrittserklärung ein. Ohne rechtzeitige Hemmung der Verjährung droht der Verlust der Ansprüche. Als ersten Schritt raten wir Geschädigten dazu, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

PROJECT Insolvenz: Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Unsere Kanzlei hat sowohl im Insolvenzrecht, als auch im Kapitalanlagerecht und damit im Umgang mit Banken und Vertrieben eine jahrelange Expertise. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung erhalten Sie ein schriftliches Ergebnis zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.

  • Einschätzung für Wohnungskäufer und Fondsanleger
  • Beratung zu Schadensersatzansprüchen und Verjährung
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  • Über 25 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht
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