Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen haben in den vergangenen Jahren hunderttausende Anleger in Deutschland eine so genannte „Schrottimmobilie“ erworben. Als Anleger- und Verbraucherschutzkanzlei setzen wir uns engagiert für die Rechte geschädigter Käuferinnen und Käufer sogenannter Schrottimmobilien ein. Wenn Sie Opfer überteuerter oder gar betrügerischer Immobiliengeschäfte geworden sind, bieten wir Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Rückabwicklung. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
Produktversprechen bei Schrottimmobilien: Die vermeintlichen Vorteile
Lange Zeit schien es so, als seien die vor allem in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre als beliebtes Steuersparmodell vertriebenen und in der Regel fremdfinanzierten Eigentumswohnungen aus der Angebotspalette der Kapitalanlagevermittler verschwunden. Die sich in letzter Zeit häufenden Berichte über geschädigte Käufer von „Schrottimmobilien“ machen jedoch deutlich, dass sich der Vertrieb für die Vermittler wieder zu lohnen scheint. Ein Beispiel dafür sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Immobilien-Influencer ImmoTommy. Mehr Informationen und Tipps für geschädigte Anleger haben wir im Video zusammengefasst:
Inzwischen sind die Finanzvertriebe wieder dazu übergegangen, insbesondere jungen Familien und Berufseinsteigern den Erwerb von fremdfinanziertem Wohneigentum als vermeintlich optimale Kapitalanlage zur Vermögensbildung, als passives Einkommen, zur Altersvorsorge oder zur Reduzierung der Steuerlast schmackhaft zu machen. Da der neu entdeckten Zielgruppe die Risiken der als absolut sicher angepriesenen Anlageform oft nicht bewusst sind, haben die Vertriebsfirmen mit den bereits in den 90er Jahren bewährten Verkaufsargumenten leichtes Spiel.
Mit Schlagworten wie „einfach in Immobilien investieren“, „Steuerersparnis“, „hohe Renditeerwartungen“, „Mietgarantie“ und „gewinnbringender Wiederverkauf“ gelang es den speziell geschulten Vertriebsmitarbeiter*innen schnell, ahnungslose Anleger*innen zum Kauf der vermeintlich sicheren Kapitalanlage zu bewegen. Häufig wurde den Anlegern gleichzeitig die Finanzierung über Darlehen namhafter Banken und Bausparkassen als „Rundum-Sorglos-Paket“ vermittelt.
Fremdfinanzierung als Köder der Finanzberatung
In der Regel wird den Kaufinteressenten zusammen mit der Immobilie auch eine Fremdfinanzierung angeboten. Anders als noch in den 90er Jahren, in denen Schrottimmobilien häufig über die Badenia Bausparkasse sowie die HypoVereinsbank finanziert wurden, traten ab der Jahrtausendwende vor allem Direktbanken auf, die den Erwerb der Steuersparimmobilie auch für Klein- und Geringverdiener sicherstellen sollten. Aufkommende Zweifel der Anleger konnten stets mit dem Hinweis zerstreut werden, dass die aus dem Darlehensverhältnis resultierenden Verbindlichkeiten der Baufinanzierung durch die als sicher geltenden Mieteinnahmen gedeckt seien.
Auch Deutsche Bank in Vertrieb von Schrottimmobilien involviert
Aber nicht nur Direktbanken waren an der Finanzierung von Schrottimmobilien beteiligt. Auch die größte Bank des Landes – die Deutsche Bank – war nach einem Bericht von Focus Money vom Mai 2015 verstärkt in die Finanzierung von Schrottimmobilien involviert. Wie das Magazin in seiner Online-Ausgabe weiter berichtet, wurde der Bank im Rahmen der zwischen ihr und den Kreditnehmern geführten Zivilprozesse vorgeworfen – so der Focus-Bericht weiter -, Kredite ausgezahlt zu haben, ohne zuvor die dafür erforderlichen Unterlagen und Unterschriften der Kreditnehmer erhalten zu haben. Wie Focus Money weiter berichtet, hatte sich die Deutsche Bank in den Schrottimmobilien-Urteilen damit exkulpiert, dass es sich bei den geleisteten Zahlungen nicht um die Kreditsumme, sondern um „freiwillige Vorauszahlungen mit Rückbuchungsermächtigung auf die Kredite“ gehandelt habe.
Die Folgen für die Käufer von Schrottimmobilien
Sehr schnell entpuppte sich das vermeintlich sichere Anlagemodell für die Eigentümer als finanzielles Fiasko: Statt in den Genuss der versprochenen Steuervorteile zu kommen, sahen sich viele Käufer und Käuferinnen aufgrund von Leerständen und damit einhergehenden Mietausfällen schon bald außerstande, die hohen Schulden aus den aufgenommenen Krediten zu bedienen. Nicht selten führten auch bauliche Mängel der Objekte dazu, dass die Wohnungen – wenn überhaupt – nur weit unter dem ursprünglichen Kaufpreis veräußert werden konnten. Betroffene wurden in vielen Fällen nicht über die Risiken rund um den Immobilienkauf und geflossene Provisionen aufgeklärt.
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Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte
Anleger*innen, die eine Schrottimmobilie erworben haben, sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern ihre Möglichkeiten von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
- Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u. U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. der „Schrottimmobilien“ führen.
- Des Weiteren hat der BGH in einer Vielzahl von Urteilen entschieden, dass sich die finanzierenden Banken eine Pflichtverletzung der Vermittler oder Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen zurechnen lassen müssen und somit ebenfalls haften.
- Bei Verbraucherverträgen muss dem Verbraucher nach § 17 Abs. 2a BeurkG der Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung vorgelegt werden. Im Zusammenhang mit der Schrottimmobilienproblematik wird uns immer wieder berichtet, dass es zu Verstößen gegen die 14-tägige Wartefrist kommt. Käufer, die eine Schrottimmobilie erworben haben und durch die Verletzung der 14-tägigen Wartefrist benachteiligt wurden, haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Notar geltend zu machen.
- Im Einzelfall kommt auch ein Widerruf in Betracht: Ein Widerruf des Immobiliendarlehensvertrages ist bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der sich seit Mitte der 2000er Jahre zugunsten der Anleger entwickelnden verbraucherfreundlichen Rechtsprechung sind viele der an der Finanzierung von Schrottimmobilien beteiligten Banken gesprächs- und einigungsbereit. Eine häufig noch in Betracht kommende außergerichtliche Einigung kann dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation der betroffenen Anleger entscheidend zu verbessern.
Tausende von Vergleichen zugunsten von Schrottimmobilienkäufern: Seit Gründung der Kanzlei ist dieses Thema einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf außergerichtlichen Verhandlungen. So konnten in den letzten Jahren tausende außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden. Dadurch konnte der wirtschaftliche Schaden für die geschädigten Immobilienerwerber erheblich gemindert werden.
Was können betroffene Erwerber von Schrottimmobilien jetzt tun?
Anlegerinnen und Anleger, bei denen der Erwerb der Schrottimmobilie noch keine 10 Jahre zurückliegt, haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen.
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