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ThomasLloyd Kapitalanlagen: Schadensersatz und Ausstieg prüfen

Möchten Sie schnell und unverbindlich erfahren, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung haben? Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihres Falls.

Aktualisiert: 

Die 2003 gegründete ThomasLloyd Group ist einer der größeren Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt. Das Unternehmen hat sich auf Infrastrukturprojekte in Asien spezialisiert. Anleger haben die Möglichkeit, über verschiedene Kapitalanlageformen in den sogenannten Cleantech-Bereich, also saubere Technologien und erneuerbare Energien wie Biomasse und Solarenergie, zu investieren.

Aktuelle Entwicklungen bei ThomasLloyd Kapitalanlagen: Auszahlungen gestoppt, Fonds-Splitting, Jahresfehlbeträge

Die Nachrichten über die kriselnden ThomasLloyd-Kapitalanlagen mehren sich. Anleger der Cleantech-Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5 D und CTI 9 D haben seit Jahren keine Zahlungen mehr erhalten. Zuvor waren die unterjährigen Zahlungen bereits später als geplant erfolgt. Dies berichten das Handelsblatt und Finanztest. Auch andere Produkte, wie die Genussscheine „Global High Yield Fund 425” und „Global High Yield Fund 450”, waren im Zusammenhang mit einer Zwangsumwandlung der Genussrechte in Aktien in die Schlagzeilen geraten. Zudem wird über Hinweise berichtet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen ThomasLloyd ermittelt.

Stiftung Warentest setzte drei der ThomasLloyd Infrastrukturfonds auf die Warnliste Geldanlage. Nachdem die Ausschüttungen der oben genannten Cleantech-Fonds ausgeblieben sind, haben Anleger im Januar 2021 ein Schreiben erhalten, in dem sie kurzfristig dazu aufgefordert werden, über ein geplantes Fonds-Splitting und ihre künftigen Anlageziele zu entscheiden. Zur Wahl stehen die Strategien „Wachstum“ und „Ertrag“. Die Entscheidung soll rückwirkend zum 01.10.2020 wirksam sein. Da Hintergründe zum Fonds-Splitting fehlen, ist eine fundierte Einschätzung aus Anlegersicht jedoch nicht möglich.

ThomasLloyd Neuigkeiten 2022

Im September 2022 setzen sich die Schwierigkeiten der Cleantech-Fonds von ThomasLloyd sich fort. Die viel zu spät veröffentlichten Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 offenbarten Verluste der Infrastruktur- und Spezialfonds in Millionenhöhe. Im Rahmen der Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Verfahren gab es bei der ThomasLloyd – Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 8 und CTI 5 D) zuletzt nicht genügend Anleger:innen, die sich an den Beschlussfassungen beteiligten. Sie wurden daher erneut angeschrieben und um Stimmabgabe bis zum 31.12.2022 gebeten. Grundsätzlich raten wir Betroffenen dazu, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Kritisch sehen wir die Zustimmungen zur Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020 sowie die Zustimmung zur Entlastung der Komplementärin, der Treuhandkommanditistin und der geschäftsführenden Kommanditistin für das Geschäftsjahr 2020. Gerne beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten hierzu.

Wann die seit Herbst 2020 ausstehenden monatlichen Zahlungen nachgeholt werden, ist nicht klar. Die Anleger*innen der der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D) wurden Mitte Dezember 2022 darüber informiert, dass regelmäßige Ausschüttungen ab Januar 2023 wiederaufgenommen und ab April ausgezahlt werden sollen.

ThomasLloyd Neuigkeiten 2023

Ende April 2023 wurden Anleger*innen von der Cleantech Management GmbH darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Der dann für Juni 2023 in Aussicht gestellte Termin wurde erneut nicht eingehalten und abermals ein neuer Termin für Oktober 2023 in Aussicht gestellt – doch auch dieser Termin zur Auszahlung wurde verschoben. Betroffene werden immer wieder vertröstet. In einer Anlegerinformation von Dezember 2023 werden gar keine konkreten Termine für Ausschüttungen mehr genannt.

ThomasLloyd Neuigkeiten 2024

Auch im Newsletter an die Anleger*innen im Juni 2024 und im Oktober 2024 setzt sich die Hinhaltetaktik weiter fort.

ThomasLloyd Neuigkeiten 2025

Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG verschickt Mahnbescheide an Anleger

Update Januar 2025: Einige Anleger, die Kapitalanlagen von ThomasLloyd im Ratensparmodell abgeschlossen hatten, erhalten derzeit Mahnbescheide von der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG. Die Betroffenen hatten ihre monatlichen Ratenzahlungen eingestellt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Meistens handelt es sich um einen Vertrauensverlust der Anleger:innen in die Anlagegesellschaft. Dazu haben die doppelten Abbuchungen von den Anleger:innenkonten seit 2023, die ausbleibenden Ausschüttungen aus Einmalanlagen und die immer noch fehlenden Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 beigetragen. Anleger:innen, die einen Mahnbescheid erhalten, sollten dringend handeln. Wir raten ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um zu erfahren, wie die Verträge und Zahlungsverpflichtungen wirksam beendet werden können.

ThomasLloyd Neuigkeiten 2026

ThomasLloyd Insolvenz: Insolvenzanträge für drei Gesellschaften

Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat die vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von drei ThomasLloyd-Gesellschaften eröffnet. Anleger erfahren hier, welche Kapitalanlagen von den Insolvenzanträgen betroffen sind und welche Möglichkeiten sie haben, ihr investiertes Kapital zu retten.

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Von ThomasLloyd aufgelegte Fonds, Anleihen, Beteiligungen

Die ThomasLloyd Group bietet Privatanlegern, semiprofessionellen Anlegern und institutionellen Anlegern diverse Anlagemöglichkeiten. Die verschiedenen Beteiligungsmodelle unterscheiden sich in Bezug auf Laufzeit, Mindestanlagebetrag und Ausschüttungsmodell. Allen Produkten gemein ist das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals.

Infrastrukturfonds und Spezialfonds

Alle drei Fonds investieren in Form einer stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (ehemals ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH), einer Projektgesellschaft, und zwar direkt oder über Treuhänder in Infrastrukturprojekte, die vorwiegend in Asien angesiedelt sind. Das Schicksal der Fonds hängt somit wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser Projekte ab.

  • ThomasLloyd CTI 8 Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 15 Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI Vario Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 5 D Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 9 D Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI Vario D Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 20 Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd SICAV SIF Cleantech Infrastructure Fund CTI 6 A/D

Die Infrastrukurfonds investieren mittels einer typisch stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH als Projektgesellschaft direkt oder über treuhänderisch in Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt in Asien. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser Infrastrukturprojekte ab. Für die Fonds CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 20  wurden Zahlungen an Anleger gestoppt. Anleger haben bereits seit 2020 keine Zahlungen mehr erhalten. Wir raten betroffenen Anlegern, jetzt mögliche Schadensersatzansprüche und Ausstiegmöglichkeiten prüfen zu lassen.

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Namenschuldverschreibungen / Anleihen

Über nachrangige Namensschuldverschreibungen konnten Anleger in Infrastruktur und Erneuerbare Energien investieren:

  • ThomasLloyd Festzins 6
  • ThomasLloyd Festzins 12
  • ThomasLloyd Festzins 24
  • CTI 1 D SP
  • CTI 1 D
  • CTI 2
  • CTI 2 D
  • CTI 2 EUR
  • CTI 2 CZK
  • CTI 4
  • CTI 5 EUR
  • CTI 5 CZK

Bei den Festzinsprodukten handelt es sich um nachrangige Anleihen. Die Forderungen aus der Nachranganleihe treten gegenüber den nicht nachrangigen Gläubigern im Rang zurück. Die Zahlung von Zinsen und Tilgung für die Anleger, die Inhaber der Nachrang-Anleihe sind, steht unter dem Vorbehalt, dass durch die Zahlungen kein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Anleiheschuldnerin (Emittentin) herbeigeführt wird. Bei dieser Kapitalanlage handelt es sich um eine risikoreiche Anlage. Oft sind sich die Anleger dieses hohen Risikos nicht bewusst. Eine Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ist für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung müssen potenzielle Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Wenn Anleger über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurden, können sie Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

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Direktbeteiligungen

an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH wie z.B.

  • DB 04/2018 A
  • DB 04/2018 D
  • 02/2016 – Private Placement
  • DB 02/2020 EUR ACC
  • DB 02/2020 EUR DIS
  • DB 02/2020 CHF ACC
  • DB 02/2020 CHF DIS
  • DB 02/2020 CZK ACC
  • DB 02/2020 CZK DIS
  • DB 02/2020 USD ACC
  • DB 02/2020 USD DIS
  • DB 02/2020 GBP ACC
  • DB 02/2020 GBP DIS
  • DB 02/2020 AUD ACC
  • DB 02/2020 AUD DIS
  • DB 02/2020 JPY ACC
  • DB 02/2020 JPY DIS
  • DB 02/2020 SGD ACC
  • DB 02/2020 SGD DIS

Aktien

Die Anlagegesellschaft bzw. der Fonds ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV hat diverse Namenaktien emittiert:

  • Anlageklasse A (EUR, GBP, CHF, CZK, USD, JPY, AUD, SGD)
  • Anlageklasse D (EUR, GBP, CHF, CZK, USD, JPY, AUD, SGD)

Der Fonds soll über die Investition in Infrastrukturanlagen attraktive Renditen von bis zu 9% pro Jahr erzielen. Nach anfänglichen Ausschüttungen haben Anleger*innen des TL CTIF SICAV Class DIS EUR nach Januar 2022 keine Zahlungen  mehr erhalten und werden unter dem Hinweis auf die Änderung der Ausschüttungspolitik vertröstet.

Genussrechte und Genussscheine

Anders als bei geschlossenen Fonds haben Inhaber von Genussrechten nicht die Stellung eines Gesellschafters, sie haben also keine Mitbestimmungsrechte und können auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens nehmen. Macht das Unternehmen Verluste, tragen die Anleger die Verluste mit. Von ThomasLloyd aufgelegt Genussscheine sind z.B.

  • ThomasLloyd Global High Yield Fund 425
  • ThomasLloyd Global High Yield Fund 450

Sowohl im Bericht des „Handelsblatts“ als auch in den Veröffentlichungen von „Finanztest“ wird über die Probleme von Anlegern berichtet, die Genussrechte bei der ThomasLloyd Investments GmbH (TLI) in Wien oder atypisch stille Beteiligungen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH (DKM) in Frankfurt gezeichnet haben. Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die Genussscheine ThomasLloyd Global High Yield Fund 425 und 450 bereits in Schieflage seien und sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssten. Anfang 2019 wurde ihnen mitgeteilt, dass die beiden Gesellschaften zu einem Unternehmen, der CT Infrastructure Holding Ltd. mit Sitz in London, verschmolzen werden. Weiter wurden die Anleger überraschend vor die Wahl gestellt: Entweder die Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von null Euro – das Auseinandersetzungsguthaben soll zum 31.12.2017 null Euro betragen – oder der Umtausch der investierten Gelder in Aktien der neu gegründeten Cleantech Infrastructure Holding. Einige betroffene Anleger haben sich gewehrt und sind vor Gericht gezogen.

Risiken und mögliche Schadensersatzansprüche

Bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Das hohe Risiko, das durch die Investition in diese Anlagen bestand, hat bereits Folgen. Für Anleger der Infrastrukturfonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5 D und CTI 9 D ist aktuell nicht nur die Rendite in Gefahr, sondern die gesamte Einlage. Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Zudem müssen Finanzdienstleister Anleger ungefragt über Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Berater beziehungsweise der Prospekt müssen unter anderem auf Folgendes hinweisen:

  • Blind-Pool-Risiko

Bei den Infrastrukturfonds sollte die Beteiligung in eine Zielgesellschaft investiert werden, die wiederum in Infrastrukturprojekte im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien investieren. Es handelt sich um einen sogenannten Blind-Pool, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine konkreten Investitionen feststanden. Die Information, in welche Projekte die Zielgesellschaft investieren wird ist für die Anlageentscheidung wichtig, da der Erfolg der Anlage unmittelbar vom Erfolg der durch die Zielgesellschaft eingegangenen Investitionen abhängt.

  • Eingeschränkte Veräußerbarkeit

Problematisch für Anleger ist die eingeschränkte Veräußerbarkeit solcher Kapitalanlagen, denn es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für beispielsweise Fondsanteile. Anleger können jedoch versuchen, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Es gelingt jedoch nur in wenigen Fällen, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Fondsanteile von ThomasLloyd werden dort aktuell nicht gehandelt (letzter Stand: Februar 2021)

  • Verflechtungen

In einer Kleinen Anfrage wurden der Bundesregierung verschiedene Fragen zu „Investments in den grauen Kapitalmarkt“ gestellt (Bundesdrucksache 19/12693). Eine Reihe von Fragen betrifft die ThomasLloyd Group. Darin spricht die Bundesregierung in Bezug auf ThomasLloyd von „etlichen Umfirmierungen innerhalb der Gesellschaften der Gruppe“ und einer nicht vorhandenen „klar umrissenen Gruppenstruktur“.
Für Anleger ist hierzu wichtig: Der Bundesgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung dahingehend bestätigt, dass wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einer Fondsgesellschaft, den beherrschenden Gesellschaftern und der Treuhandgesellschaft aufklärungspflichtig sind. Eine mangelnde Aufklärung über personelle und gesellschaftliche Verflechtungen stellt damit ein erhebliches Haftungsrisiko für Anlageberater und Vermittler dar und kann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Anleger begründen. Diese neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu einem geschlossenen Fonds ist auch auf den vorliegenden Fonds  übertragbar.

  • Alte Verkaufsunterlagen

In den letzten zehn Jahren platzierte ThomasLloyd verschiedene Produkte, deren Anlegerkapital direkt oder indirekt in die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH floss. Zum Einsatz kamen dabei oftmals veraltete Verkaufsprospekte aus den Jahren 2011 bis 2013 mit den jeweils aktuellsten Nachträgen von Anfang 2016, als die Regulierung im des grauen Kapitalmarktes weniger streng war als heute.

Gerichtliche Urteile und Anlegerrechte

In den letzten Jahren wurden deutschlandweit zahlreiche Gerichtsverhandlungen zu Thomas-Lloyd-Kapitalanlagen geführt, unter anderem wegen nicht geleisteter Auszahlungen, mangelhafter Aufklärung beim Vertrieb und Verstößen gegen Informationspflichten. Die Gerichte bestätigten, dass die Anleger aufgrund fehlerhafter Beratung und unterlassener Risikohinweise Schadensersatzansprüche haben. In Urteilen wurde ThomasLloyd zur Rückzahlung von Einlagen und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die gerichtlichen Erfolge zugunsten geschädigter Thomas-Lloyd-Anleger:innen entwickeln sich kontinuierlich weiter und bleiben für Anleger ein wichtiger Hebel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Der Bundesgerichtshof in einem Fall zum Umtausch investierter Gelder in Aktien der Cleantech Infrastructure Holding entschieden, dass geschädigte Anleger*innen von ThomasLloyd Genussscheinen ein außerordentliches Kündigungsrecht und einen Anspruch auf Schadensersatz haben (Urteil vom 24.10.2023, Az. II ZR 211/21). Zuvor hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 17.07.2020 (AZ. 2 O 259/19) Ansprüche aus der Kündigung der Finanzanlage zugesprochen. Ebenso haben die Landgerichte Regensburg, Augsburg, Darmstadt, Ansbach, Bochum und Traunstein zugunsten der ThomasLloyd Geschädigten geurteilt. Später haben auch Oberlandesgerichte positiv entschieden und den Betroffenen einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen (OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2021, Az. 9 U 66/20; OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 8 U 2149/20, OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021, Az. 12 U 202/20; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.05.2021, Az. 4 U 34/20; OLG Bremen, Urteil vom 01.07.2021, Az. 3 U 39/20).

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Urteil zu ThomasLloyd Cleantech-Fonds: Anlegerin obsiegt im Streit um riskante Fonds

Urteil CTI Vario: Anlegerin erhält Schadensersatz und stoppt Ratenzahlungen

BGH-Urteil ThomasLloyd: Anlegerrechte bei stillen Beteiligungen und Genussrechten gestärkt

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Wir prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten kostenfrei & unverbindlich

Bei Investitionen wie den ThomasLloyd Kapitalanlagen Group treffen Anlagevermittler umfassende Aufklärungspflichten, beispielsweise über das Totalverlustrisiko und das spezielle Risiko von Blindpool-Investitionen. Sollten Anleger beim Erwerb der Infrastrukturfonds oder stillen Beteiligungen von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken dieser Kapitalanlagen aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Ziel ist dabei stets, den Anleger so zu stellen, als ob er die Anlage nie erworben hätte. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung kommen auch aus der Prospekthaftung gegen die Initiatoren und gegen den Vertrieb in Betracht. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle.

Wir unterstützen Anleger, die in ThomasLloyd Kapitalanlagen investiert haben beim Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Fondsverantwortliche und/oder Anlageberater und –vermittler. Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

Achtung Verjährung

Sofern Anleger erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt zehn Jahre nach dem Beitritt zu z.B. einem der Infrastrukturfonds ein.

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Thema ThomasLloyd Kapitalanlagen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

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