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ThomasLloyd Kapitalanlagen: Schadensersatz und Ausstieg prüfen

Sie möchten schnell und unverbindlich Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung wissen? Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

Die ThomasLloyd Group wurde im Jahr 2003 gegründet und ist einer der größeren Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt. Das Unternehmen hat sich auf Infrastrukturprojekte in Asien spezialisiert. Anleger können über verschiedene Kapitalanlageformen in den sogenannten Cleantech – Bereich also saubere Technologien und erneuerbare Energien wie Biomasse und Solarenergie investieren.

Aktuelle Entwicklungen bei ThomasLloyd Kapitalanlagen: Auszahlungen gestoppt, Fonds-Splitting, Jahresfehlbeträge

Die Nachrichten um kriselnde ThomasLloyd Kapitalanlagen mehren sich. Anleger der Cleantech-Fonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5 D und CTI 9 D erhalten seit einigen Monaten keine Zahlungen mehr. Die unterjährigen Zahlungen waren zuvor bereits später als geplant erfolgt. Das berichten das Handelsblatt und Finanztest. Auch andere Produkte wie Genussscheine Global High Yield Fund 425 und 450 waren im Zusammenhang mit einer Zwangsumwandlung der Genussrechte in Aktien in die Schlagzeilen geraten. Thematisiert werden auch Hinweise, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen ThomasLloyd ermittelt. Stiftung Warentest setzte drei der ThomasLloyd Infrastrukturfonds auf die Warnliste Geldanlage. Nach dem Ausbleiben von Ausschüttungen der oben genannten Cleantech-Fonds, haben Anleger von Cleantech-Fonds im Januar 2021 ein Schreiben erhalten, in dem sie dazu kurzfristig aufgefordert werden, über ein geplantes Fonds-Splitting und künftige Anlageziele (Zu wählen sind die Strategien „Wachstum“ oder „Ertrag“) zu entscheiden; hinzu kommt, dass die Entscheidung rückwirkend zum 01.10.2020 wirksam sein soll. Fehlende Hintergründe zum Fonds-Splittung lassen jedoch keine fundierte Einschätzung aus Anlegersicht zu.

Im September 2022 setzen sich die Schwierigkeiten der Cleantech-Fonds von ThomasLloyd sich fort. Die viel zu spät veröffentlichten Jahresabschlüsse für das Jahr 2020 offenbarten Verluste der Infrastruktur- und Spezialfonds in Millionenhöhe. Im Rahmen der Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Verfahren gab es bei der ThomasLloyd – Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mBH & Co. KG (CTI 8 und CTI 5 D) zuletzt nicht ausreichend Anleger*innen, die sich an den Beschlussfassungen beteiligten. Sie wurden daher erneut angeschrieben und um Stimmabgabe bis 31.12.22 gebeten. Grundsätzlich raten wir Betroffenen dazu, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die Zustimmungen zur Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und die Zustimmung zur Entlastung der Komplementärin, der Treuhandkommanditistin und der geschäftsführenden Kommanditistin für das Geschäftsjahr 2020 sehen wir als kritisch an. Gerne beraten wir unsere Mandaten und Mandatinnen hierzu.

Wann die seit Herbst 2020 ausstehenden monatlichen Zahlungen nachgeholt werden, ist nicht klar. Die Anleger*innen der der Zweiten, Dritten bzw. Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D) wurden Mitte Dezember 2022 darüber informiert, dass regelmäßige Ausschüttungen ab Januar 2023 wiederaufgenommen und ab April ausgezahlt werden sollen. Ende April 2023 wurden Anleger*innen von der Cleantech Management GmbH darüber informiert, dass  sich die angekündigten Ausschüttungen erneut verzögern. Der dann für Juni 2023 in Aussicht gestellte Termin wurde erneut nicht eingehalten und abermals ein neuer Termin für Oktober 2023 in Aussicht gestellt – doch auch dieser Termin zur Auszahlung wurde verschoben. Betroffene werden immer wieder vertröstet. In einer Anlegerinformation von Dezember 2023 werden gar keine konkreten Termine für Ausschüttungen mehr genannt. Auch im Newsletter an die Anleger*innen im Juni 2024 und im Oktober 2024 setzt sich die Hinhaltetaktik weiter fort.

Urteil zu ThomasLloyd Cleantech-Fonds: Anlegerin obsiegt im Streit um riskante Fonds

Von ThomasLloyd aufgelegte Fonds, Anleihen, Beteiligungen

Die ThomasLloyd Group bietet diverse Anlagemöglichkeiten für Privatanleger, semiprofessionelle Anleger oder institutionelle Anleger an. Die verschiedenen Beteiligungsmodelle haben unterschiedliche Laufzeiten, Mindestanlagebeträge oder  Ausschüttungsmodelle. Gemein ist allen Produkten das Risiko des Totalverlustes des investierten Kapitals.

Infrastrukturfonds und Spezialfonds: Alle drei Fonds investieren mittels einer typisch stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (ehemals ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund GmbH) als Projektgesellschaft direkt oder über treuhänderisch in Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt in Asien. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser Infrastrukturprojekte ab.

  • ThomasLloyd CTI 8 Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 15 Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI Vario Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 5 D Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 9 D Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI Vario D Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd CTI 20 Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG
  • ThomasLloyd SICAV SIF Cleantech Infrastructure Fund CTI 6 A/D

Die Infrastrukurfonds investieren mittels einer typisch stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH als Projektgesellschaft direkt oder über treuhänderisch in Infrastrukturprojekte mit Schwerpunkt in Asien. Das Schicksal der Fonds hängt also wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg dieser Infrastrukturprojekte ab. Für die Fonds CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 20  wurden Zahlungen an Anleger gestoppt. Das berichtet das Handelsblatt. Anleger haben bereits seit Oktober 2020 keine Zahlungen mehr erhalten. Wir raten betroffenen Anlegern, jetzt mögliche Schadensersatzansprüche und Ausstiegmöglichkeiten prüfen zu lassen.

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Namenschuldverschreibungen / Anleihen: Über nachrangige Namensschuldverschreibungen konnten Anleger in Infrastruktur und Erneuerbare Energien mit drei Anlage-Varianten investieren, z.B.:

  • ThomasLloyd Festzins 6
  • ThomasLloyd Festzins 12
  • ThomasLloyd Festzins 24
  • CTI 1 D SP
  • CTI 1 D
  • CTI 2
  • CTI 2 D
  • CTI 2 EUR
  • CTI 2 CZK
  • CTI 4
  • CTI 5 EUR
  • CTI 5 CZK

Bei den Festzins-Produkten handelt es sich um nachrangige Anleihen. Die Forderungen aus der Nachranganleihe treten gegenüber den nicht nachrangigen Gläubigern im Rang zurück. Die Zahlung von Zins und Tilgung für die Nachrang-Anleihegläubiger (Anleger) stehen unter dem Vorbehalt, dass bei der Anleiheschuldnerin (Emittentin) durch die Zahlungen kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird. Bei dieser Kapitalanlage handelt es sich um eine Anlage mit hohen Risiken. Die Anleger wissen oft nicht, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen. Für sicherheitsorientierte Anleger oder als Altersvorsorge ist die Beteiligung als nachrangiger Darlehensgeber ungeeignet. Bei der Vermittlung oder Beratung müssen potentiellen Kapitalgeber anleger- und anlagegerecht beraten werden. Wenn Anleger über die Risiken oder Provisionen bei der Beratung nicht umfassend aufgeklärt wurden, können sie Schadensersatzansprüche und damit die Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Direktbeteiligungen an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH wie z.B.

  • DB 04/2018 A
  • DB 04/2018 D
  • 02/2016 – Private Placement
  • DB 02/2020 EUR ACC
  • DB 02/2020 EUR DIS
  • DB 02/2020 CHF ACC
  • DB 02/2020 CHF DIS
  • DB 02/2020 CZK ACC
  • DB 02/2020 CZK DIS
  • DB 02/2020 USD ACC
  • DB 02/2020 USD DIS
  • DB 02/2020 GBP ACC
  • DB 02/2020 GBP DIS
  • DB 02/2020 AUD ACC
  • DB 02/2020 AUD DIS
  • DB 02/2020 JPY ACC
  • DB 02/2020 JPY DIS
  • DB 02/2020 SGD ACC
  • DB 02/2020 SGD DIS

Aktien: Die Anlagegesellschaft bzw. der Fonds ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV hat diverse Namenaktien emittiert:

  • Anlageklasse A (EUR, GBP, CHF, CZK, USD, JPY, AUD, SGD)
  • Anlageklasse D (EUR, GBP, CHF, CZK, USD, JPY, AUD, SGD)

Der Fonds soll über die Investition in Infrastrukturanlagen attraktive Renditen von bis zu 9% pro Jahr erzielen. Nach anfänglichen Ausschüttungen haben Anleger*innen des TL CTIF SICAV Class DIS EUR nach Januar 2022 keine Zahlungen  mehr erhalten und werden unter dem Hinweis auf die Änderung der Ausschüttungspolitik vertröstet.

Genussrechte und Genussscheine: Anders als bei geschlossenen Fonds haben Inhaber von Genussrechten nicht die Stellung eines Gesellschafters, sie haben also keine Mitbestimmungsrechte und können auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens nehmen. Macht das Unternehmen Verluste, tragen die Anleger die Verluste mit. Von ThomasLloyd aufgelegt Genussscheine sind z.B.

  • ThomasLloyd Global High Yield Fund 425
  • ThomasLloyd Global High Yield Fund 450

Sowohl im Bericht des Handelsblattes, als auch in den Veröffentlichungen von Finanztest wird von den Problemen der Anleger berichtet, die Genussrechte bei der ThomasLloyd Investments GmbH (TLI) in Wien oder atypische stille Beteiligungen bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH (DKM) in Frankfurt gezeichnet hatten. Die Genussscheine ThomasLloyd Global High Yield Fund 425 und 450 seien bereits in Schieflage und Anleger müssten mit ganz erheblichen Verlusten rechnen. Ihnen wurde Anfang 2019 mitgeteilt, dass zwei Gesellschaften zu einem Unternehmen, der CT Infrastructure Holding Ltd. mit Sitz in London, verschmolzen werden. Weiter wurde die Anleger überraschend vor der Wahl gestellt: Rückzahlung eines Guthabens in Höhe von Null Euro – das Auseinandersetzungsguthaben solle zum 31.12.2017 Null Euro betragen – oder Umtausch der investierten Gelder in Aktien der neu gegründeten Cleantech Infrastructure Holding. Einige betroffene Anleger haben sich gewehrt und sind vor Gericht gezogen.

Der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall entschieden, dass geschädigte Anleger*innen von ThomasLloyd Genussscheinen ein außerordentliches Kündigungsrecht und einen Anspruch auf Schadensersatz haben (Urteil vom 24.10.2023, Az. II ZR 211/21). Zuvor hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 17.07.2020 (AZ. 2 O 259/19) Ansprüche aus der Kündigung der Finanzanlage zugesprochen. Ebenso haben die Landgerichte Regensburg, Augsburg, Darmstadt, Ansbach, Bochum und Traunstein zugunsten der ThomasLloyd Geschädigten geurteilt. Später haben auch Oberlandesgerichte positiv entschieden und den Betroffenen einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen (OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2021, Az. 9 U 66/20; OLG Dresden, Beschluss vom 08.03.2021, Az. 8 U 2149/20, OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021, Az. 12 U 202/20; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.05.2021, Az. 4 U 34/20; OLG Bremen, Urteil vom 01.07.2021, Az. 3 U 39/20).

Jetzt Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Risiken und mögliche Schadensersatzansprüche

Bei den ThomasLloyd Kapitalanlagen handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken. Das hohe Risiko, das durch die Investition in diese Anlagen bestand, hat bereits Folgen. Für Anleger der Infrastrukturfonds CTI 20, CTI Vario D, CTI 5 D und CTI 9 D ist aktuell nicht nur die Rendite in Gefahr, sondern die gesamte Einlage. Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Zudem müssen Finanzdienstleister Anleger ungefragt über Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Berater beziehungsweise der Prospekt müssen unter anderem auf Folgendes hinweisen:

  • Blind-Pool-Risiko

Bei den Infrastrukturfonds sollte die Beteiligung in eine Zielgesellschaft investiert werden, die wiederum in Infrastrukturprojekte im Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien investieren. Es handelt sich um einen sogenannten Blind-Pool, da zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch keine konkreten Investitionen feststanden. Die Information, in welche Projekte die Zielgesellschaft investieren wird ist für die Anlageentscheidung wichtig, da der Erfolg der Anlage unmittelbar vom Erfolg der durch die Zielgesellschaft eingegangenen Investitionen abhängt.

  • Eingeschränkte Veräußerbarkeit

Problematisch für Anleger ist die eingeschränkte Veräußerbarkeit solcher Kapitalanlagen, denn es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für beispielsweise Fondsanteile. Anleger können jedoch versuchen, ihre Beteiligungen zu verkaufen. Marktführer ist die Handelsplattform www.zweitmarkt.de. Es gelingt jedoch nur in wenigen Fällen, die Beteiligungen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Fondsanteile von ThomasLloyd werden dort aktuell nicht gehandelt (letzter Stand: Februar 2021)

  • Verflechtungen

In einer Kleinen Anfrage wurden der Bundesregierung verschiedene Fragen zu „Investments in den grauen Kapitalmarkt“ gestellt (Bundesdrucksache 19/12693). Eine Reihe von Fragen betrifft die ThomasLloyd Group. Darin spricht die Bundesregierung in Bezug auf ThomasLloyd von „etlichen Umfirmierungen innerhalb der Gesellschaften der Gruppe“ und einer nicht vorhandenen „klar umrissenen Gruppenstruktur“.
Für Anleger ist hierzu wichtig: Der Bundesgerichtshof hat unsere Rechtsauffassung dahingehend bestätigt, dass wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einer Fondsgesellschaft, den beherrschenden Gesellschaftern und der Treuhandgesellschaft aufklärungspflichtig sind. Eine mangelnde Aufklärung über personelle und gesellschaftliche Verflechtungen stellt damit ein erhebliches Haftungsrisiko für Anlageberater und Vermittler dar und kann einen Haftungsanspruch gegenüber dem Anleger begründen. Diese neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu einem geschlossenen Fonds ist auch auf den vorliegenden Fonds  übertragbar.

  • Alte Verkaufsunterlagen

In den letzten zehn Jahren platzierte ThomasLloyd verschiedene Produkte, deren Anlegerkapital direkt oder indirekt in die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH floss. Zum Einsatz kamen dabei oftmals veraltete Verkaufsprospekte aus den Jahren 2011 bis 2013 mit den jeweils aktuellsten Nachträgen von Anfang 2016, als die Regulierung im des grauen Kapitalmarktes weniger streng war als heute.

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Wir prüfen Schadensersatzansprüche und Ausstiegsmöglichkeiten kostenfrei & unverbindlich

Bei Investitionen wie den ThomasLloyd Kapitalanlagen Group treffen Anlagevermittler umfassende Aufklärungspflichten, beispielsweise über das Totalverlustrisiko und das spezielle Risiko von Blindpool-Investitionen. Sollten Anleger beim Erwerb der Infrastrukturfonds oder stillen Beteiligungen von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken dieser Kapitalanlagen aufgeklärt worden sein, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Ziel ist dabei stets, den Anleger so zu stellen, als ob er die Anlage nie erworben hätte. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratenden Banken und Vertriebe beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren bzw. Provisionen offenlegen müssen. Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung kommen auch aus der Prospekthaftung gegen die Initiatoren und gegen den Vertrieb in Betracht. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle.

Wir unterstützen Anleger, die in ThomasLloyd Kapitalanlagen investiert haben beim Ausstieg aus dem jeweiligen Fonds sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Fondsverantwortliche und/oder Anlageberater und –vermittler. Wir beraten und vertreten Fondsanleger bundesweit seit 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.

Achtung Verjährung

Sofern Anleger erwägen, Ihre Beteiligung kostenlos prüfen zu lassen, sollten sie die Verjährung Ihrer Ansprüche beachten. Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt zehn Jahre nach dem Beitritt zu z.B. einem der Infrastrukturfonds ein.

ThomasLloyd Kapitalanlagen: Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie bequem unseren Fragebogen online ausfüllen. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis für Ihren Fall. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir auch die Deckungsanfrage zur Klärung der Kostenfrage.

Online-Formular

Bei weiteren Fragen zum Thema ThomasLloyd Kapitalanlagen sind wir auch gerne telefonisch unter 0711 9308110 oder über unser Kontaktformular zu erreichen.

Kontaktformular

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