Direktinvestment
Probleme mit einem Direktinvestment? Als betroffener Anleger können Sie Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich von unseren spezialisierten Anwälten prüfen lassen.
Beteiligt sich ein Anleger an einem Direktinvestment – auch direct investing genannt – erwirbt er einen bestimmten Sachwert oder einen Anteil daran. Die Sachwerte sind vielfältig; es kann sich um eine Immobilie, einen Container, eine Windkraft- und Solaranlage oder eine Baumplantage handeln. Der Anleger wird zum Eigentümer oder Miteigentümer des Anlageobjekts, ohne dass er ein Wertpapier oder einen Fondsanteil kauft.
Bei einem Direktinvestment wird zwischen dem Anleger und dem Verkäufer ein Vertrag geschlossen, der alle wichtigen Punkte beinhaltet. Anleger schließen in den meisten Fällen nicht nur einen Kaufvertrag ab, sondern zusätzlich einen Verwaltungs- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer oder einem verbundenen Unternehmen – beispielsweise zur Bewirtschaftung einer Plantage. Ein Anleger beauftragt den Anbieter per Vertrag, die Bäume zu pflegen und dann zum bestmöglichen Preis zu verkaufen.
Wenn die erworbenen Gegenstände durch Vermietung oder Ernte laufende Erträge bringen, fließen diese Erträge direkt an den Anleger. Oft vereinbaren beide Seiten auch eine Laufzeit für das Direktinvestment. Am Ende dieser Periode veräußert in der Regel der Verkäufer den Gegenstand für den Anleger oder kauft ihn zurück. Der Erlös aus Verkauf beziehungsweise Rückverkauf fließt dann – abzüglich der vereinbarten Verwaltungsgebühren – an den Anleger zurück.
Direktinvestments zählten bis zur Novellierung der Finanzmarktvorschriften zum grauen Kapitalmarkt. Seit 2015 fallen Direktinvestments unter das Kleinanlegerschutzgesetz, das im selben Jahr in Kraft trat. Ein Großteil der Direktinvestments fällt damit auch unter das Vermögensanlagengesetz. Die Anbieter unterliegen einer Prospektpflicht; dazu müssen sie, bevor sie das Produkt am Markt anbieten, einen Prospekt veröffentlichen, der auch auf die Risiken der Investition hinweist. Der Prospekt muss vor Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft werden. Wie auch bei den Alternativen Investmentfonds prüft die BaFin lediglich formal, ob der Verkaufsprospekt alle vorgeschriebenen Mindestangaben enthält. Eine Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Direktinvestment findet nicht statt.
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Anbieter von Direktinvestments werben meist mit folgenden Attributen der Kapitalanlage: überschaubarer Laufzeiten, kontinuierlicher Mieteinnahmen und die Sicherheit, die das jeweilige Investitionsobjekt bieten kann. Auch sollen Anleger unabhängig von der Entwicklung an den Börsen Erträge erzielen können. Jedoch spielen viele Einflussfaktoren eine Rolle, die man selbst gar nicht beeinflussen kann. Ein Bauminvestment zum Beispiel kann durch Unwetter, Brand oder Schädlinge zerstört werden. Weniger dramatisch, aber dennoch eine drastische Verschlechterung für Anleger wäre die schlechte Entwicklung des Holzpreises: Zahlungen und der Rückkaufpreis wären dann plötzlich gefährdet.
Auch die BaFin verweist auf das Investitionsrisiko des Produktes Direktinvestment: „Niemand kann und wird Ihnen garantieren, dass die beim Kauf erwarteten Erträge aus den erworbenen Sachen am Ende auch mit Sicherheit erzielt werden können“. Tatsächlich zählen Direktinvestitionen zu den hochspekulativen Anlageklassen. Denn ein Direktinvestment kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen. Als Konsequenz aus der Haftung als (Mit)Eigentümer müssen Anleger möglicherweise Zahlungen leisten, die über das investierte Kapital hinausgehen. Der Rückkauf durch den Anbieter ist nicht garantiert. Kommt der vertraglich vorgesehene Rückkauf nicht zustande, zum Beispiel bei einem Container, weil das Unternehmen insolvent ist, müssen Sie sich als Anleger selbst um den Verkauf bemühen.
Das Totalverlustrisiko hat sich in der Vergangenheit für viele Anleger realisiert. Aufsehenerregende Insolvenzen haben große Anbieter von Container-Direktinvestments und damit Tausende Anleger betroffen:
Fallen Erträge Ihres Direktinvestments aus, so haften Sie als Anleger trotzdem für die Wartung und Pflege des Anlageobjekts: Bei einer Baumplantage können beispielsweise weitere Kosten durch den Einsatz von Personal entstehen, das die Bewirtschaftung des Grundstücks übernimmt. Auch das Kursrisiko müssen Anleger beim Direktinvestment beachten. Denn für Rohstoffe oder Containergeschäfte treten auf dem Weltmarkt Preisschwankungen auf, die den erwarteten Ertrag minimieren oder gar komplett ausfallen lassen können.
Für Direktinvestment-Sachwerte gibt es keinen geregelten Markt wie beispielsweise die Börse. In der Regel kann ein Direktinvestment im Rahmen eines Verkaufes oder einer Schenkung an eine dritte Person übertragen werden. Eine vorzeitige Veräußerung vor Ende der geplanten Laufzeit kann aber aufwendig und problematisch werden: Zum einem kann der Eigentumsübergang nach ausländischem Recht erfolgen und zum anderen ist die Übertragung meist mit Gebühren verbunden, die der Anbieter für den Eigentumsübergang erhebt. Anleger können versuchen, ihr Direktinvestment über Plattformen auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Die Direktinvestments sind auf dem Zweitmarkt jedoch oftmals nur noch zu einem geringeren Preis veräußerbar.
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken eines Direktinvestment aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aus einer Falschberatung ergeben. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würde ein Anleger so gestellt werden, als ob er das Investment nie erworben hätte.
Anleger von problematischen Direktinvestments haben die Möglichkeit, ihre in Betracht kommenden Ansprüche von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen lassen. Unsere Rechts- und Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos. Nutzen Sie dafür unsere unverbindliche Online-Erstberatung. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und uns ihre Fragen zum Thema Direktinvestment zu stellen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger von Direktinvestments bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
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