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Lieferverzug beim Leasing: So kommen Sie aus dem Vertrag und fordern Schadensersatz

Veröffentlicht von Valentina Hemmerich am 24. November 2023

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Rücktritt, Widerruf oder Schadenersatz – Was können  Leasingnehmer*innen tun, wenn der Liefertermin des Neuwagens nicht eingehalten wird und sich die Lieferung des Leasingautos immer wieder verzögert? Wir erläutern, welche Möglichkeiten Betroffene haben und prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Rechte und Möglichkeiten, wenn es das Leasingauto nicht geliefert wird

Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, erwarten Sie natürlich, dass es termingerecht geliefert wird. Doch was passiert, wenn es zu Lieferverzögerungen kommt? Oder wenn in der Annahme bzw. Auftragsbestätigung eine unerwartet lange Lieferfrist genannt wird, die nach Ihrem Verständnis nicht „schnellstmöglich“ ist oder nicht zu den Lebensumständen passt? Sie haben verschiedene Möglichkeiten, aus dem Leasingvertrag herauszukommen sowie weitere Rechte:

  1. Rücktritt vom Leasingvertrag
  2. Kündigung des Vertrages
  3. Schadensersatz bei Lieferverzug

Rücktritt vom Leasing- und Kaufvertrag wegen Lieferverzug

Grundsätzlich können Leasingnehmer*innen wegen Lieferverzug vom Leasingvertrag (nicht vom Kaufvertrag) zurücktreten, aber nicht jede Verzögerung begründet sofort einen Lieferverzug. Zum Beispiel darf ein unverbindlicher Liefertermin durchaus einige Zeit überschritten werde. Es kommt daher darauf an, ob ein unverbindlicher oder ein verbindlicher Liefertermin genannt wurde.

Verbindlicher Liefertermin: Bei einem verbindlichen Liefertermin ist der Leasinggeber verpflichtet, das Leasingobjekt zu einem festgelegten Datum zu liefern. Kommt es dann zu Verzögerungen, können Sie als Leasingnehmer*in Ihre Rechte schneller durchsetzen, da Verkäufer*innen nach Ablauf des Lieferdatums automatisch in Lieferverzug geraten. Bei Kfz-Leasingverträgen werden in der Praxis nur selten, meist beim Gebrauchtwagenleasing, verbindliche Liefertermine zugesichert.

Unverbindlicher Liefertermin: Dies bedeutet, dass dem Käufer oder der Käuferin kein konkretes Lieferdatum zugesichert wurde. Die Lieferfrist kann zum Beispiel lauten „voraussichtlich Dezember 2023“, „Lieferung in ca. zwölf Wochen“ oder „Liefertermin ca. viertes Quartal 2024“. Bei unverbindlichen Terminen behält sich der Lieferant oder Leasinggeber eine gewisse Flexibilität vor.

Leasingnehmer*innen müssen in der Regel eine Verzögerung von sechs Wochen akzeptieren. Diese Frist ist in den Neuwagenverkaufsbedingungen geregelt, die von sehr vielen Autohändlern verwendet werden. Danach gerät der Leasinggeber jedoch nicht automatisch in Verzug. Sie müssen ihn schriftlich in Verzug setzen, in dem Sie ihn schriftlich dazu auffordern, das Fahrzeug zu liefern und eine angemessene Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Länger als vier Monate müssen Sie keine Verzögerungen hinnehmen. Danach können Sie ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Das Schreiben senden Sie am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein. Nach Ablauf der Nachfrist können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären.

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Hinweis: Höhere Gewalt als Ursache der Verzögerung

Ist die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen, auf die der Leasinggeber keinen Einfluss hat, wie z.B. höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Umstände, die die Verzögerung verursacht haben. Leasingnehmer*innen müssen jedoch nicht ewig warten. Sie sind zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn die Lieferschwierigkeiten länger als vier Monate andauern.

Leasingvertrag kündigen wegen Lieferverzug

Neben Rücktritt und Widerruf kommt auch ein außerordentliches Kündigungsrecht in Betracht, um bei Überschreitung der Lieferzeit aus einem Leasingvertrag herauszukommen. Leasingnehmer*innen könnten ggfs. ihren Leasingvertrag aus wichtigem Grund oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage außerordentlich kündigen. Es besteht jedoch Unstimmigkeit darüber, ob und in welchem Maße das Kündigungsrecht des Leasingvertrags und das Rücktrittsrecht bei Verzögerungen in der Fahrzeuglieferung nebeneinander bestehen. Wir empfehlen Erklären Sie neben dem Rücktritt hilfsweise auch die fristlose Kündigung des Leasingvertrages.

Schadensersatz bei Lieferverzug des Leasingautos

Leasingnehmer*innen können bei Lieferverzug neben Rücktritt oder Widerruf auch etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein Recht auf Preisminderung besteht bei Lieferverzögerungen nicht. Typische Fälle, in denen Betroffenen Mehrkosten entstehen und eine Entschädigung verlangen könnten, sind:

  • Leasing eines vergleichbaren Fahrzeuges wegen der Nichtlieferung, für das höhere Leasingraten anfallen,
  • Kosten für Ersatzmobilität, z.B. einen Mietwagen,
  • entgangener Gewinn, wenn das Leasingauto beruflich genutzt werden sollte,
  • Wegfall oder Herabsetzen der Förderung z.B. Umweltbonus,
  • Rabatt für den nicht gelieferten Neuwagen.

Anders als beim Rücktritt vom Leasingvertrag ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht davon abhängig, ob sich der Leasingeber in Verzug befindet. Für einen erfolgreichen Schadensersatzanspruch bei Lieferverzug kommt es darauf an, dass durch die verspätete Lieferung ein konkreter Schaden entstanden ist und dass der Leasinggeber den entstandenen Schaden zu verschuldet hat. Leasingnehmer*innen tragen dabei die Beweislast für die Höhe des Verzugsschadens, während Händler beweisen müssen, dass sie den entstandenen Schaden nicht schuldhaft verursacht haben.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall

Ihr Liefertermin wurde verschoben oder die angegebene Frist für die Lieferung Ihres Leasingautos wurde schon überschritten? Wir prüfen unverbindlich und kostenfrei Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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Sie haben weitere Fragen zum Thema Lieferverzug Leasing? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

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Valentina Hemmerich

Autorin

Valentina Hemmerich, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann