0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE
Schriftzug-#-diesel

Anwalt Dieselskandal: Entschädigung für Autofahrer

EuGH und BGH haben geurteilt: Das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster reicht für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal aus. Damit bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für viele Marken und Hersteller, denn ein Thermofenster ist in fast jedem Dieselfahrzeug verbaut. Nutzen Sie unsere kostenfreie Online-Ersteinschätzung und erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Sie eine Entschädigung im Dieselskandal fordern können.

Anwalt Dieselskandal – Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene

Was im September 2015 als VW-Abgasskandal begann, hat sich über die Zeit zum Abgasskandal weit mehr als nur eines Herstellers ausgeweitet. Im Zuge des Dieselskandals haben unterschiedlichste Hersteller Millionen von Autofahrern hinsichtlich Emissions- und Verbrauchswerten getäuscht. Die betroffenen Dieselfahrer belasten der Wertverlust ihres Dieselautos, drohende Fahrverbote und Fahrzeugstilllegungen sowie in die Kritik geratene Software-Updates. Sie fragen sich, wie sie am besten reagieren eine Entschädigung für ihren Diesel erhalten können. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Ist Ihr Auto von der Manipulation betroffen, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
  • Ist Ihr abgasmanipuliertes Auto finanziert, dann könnte der Widerruf Ihres Autokredites eine lukrative Option sein.

Fordern Sie schnell und bequem unsere kostenfreie Ersteinschätzung in Ihrem Fall an. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis, ob auch Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenfrei, ob in Ihrem Fall eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist.

Tipp für alle ohne Rechtsschutz­versicherung: Rechte im Dieselskandal durchsetzen ohne Kostenrisiko
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann trägt diese die Kosten wegen einem Vorgehen aufgrund des Abgasskandals. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und ein Vorgehen auf eigenes Risiko scheut, dem bieten wir ein Vorgehen mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers an. Geschädigte tragen in diesem Fall keine Kosten und kein Risiko. Das Risiko für den Gerichtsprozess trägt voll und ganz der Prozessfinanzierer. Nur bei einem erfolgreichen Prozess erhält der Finanzierer einen Teil des Erlöses.

Wann ist ein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen?

Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und ihnen somit Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller zustehen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass das Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, hat der Abgasskandal nahezu sämtliche namhafte Fahrzeughersteller eingeholt. Und: Auch Benziner stehen im Abgasskandal im Verdacht, Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte im Straßenverkehr nicht einzuhalten.

  1. Grundsätzlich sind Dieselautos nahezu aller Hersteller und Marken vom Dieselskandal betroffen, da ein Thermofenster in praktisch fast allen Fahrzeugen eingebaut ist. Betroffene mit Thermofenster können nach dem BGH-Urteil vom Juni 2023 eine Entschädigung bis zu 15% des Kaufpreises erhalten.
  2. Ihr Fahrzeug ist ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug im Zusammenhang mit einer anderen illegalen Abschalteinrichtung wie zum Beispiel der Prüfstanderkennung, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
  • Sie haben ein entsprechendes Schreiben des Herstellers erhalten,
  • Sie haben ein entsprechendes Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes erhalten,
  • Sie haben auf der Website des Herstellers anhand Ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer das Ergebnis erhalten, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist.

In diesen Fällen können Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen, die die Rückgabe des Fahrzeuges oder eine Entschädigung zielen.

Eine Übersicht der betroffenen Fahrzeuge haben wir für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus sind viele Autofahrer durch die Folgen der Manipulation wie Wertverlust beim Diesel oder Dieselfahrverbote im weiteren Sinne vom Abgasskandal betroffen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass das Thermofenster in Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, hat der Abgasskandal nahezu sämtliche namhafte Fahrzeughersteller eingeholt. Und: Auch Benziner stehen im Abgasskandal im Verdacht, Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte im Straßenverkehr nicht einzuhalten.

Im Zusammenhang mit dem VW Abgasskandal mit den Automarken VW, Audi, Porsche, Škoda und Seat ging es zunächst um den Motor EA189, doch inzwischen ist klar, dass auch das Nachfolgemodell EA288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Sowohl zum Motor EA 288 als auch den Motoren EA 897 und EA 898 haben Gerichte geschädigten Dieselfahrern bereits Schadensersatz zugesprochen. Ende 2022 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe interne Dokumente, die zeigten, dass Bosch seit September 2006 verschiedene Abschalteinrichtungen für Diesel und auch für Benziner unterschiedlichster Hersteller entwickelt haben soll, darunter Audi, BMW, Daimler, Porsche, aber auch ausländische Hersteller wie Fiat und Toyota.

Um sich gegen negativen Folgen schützen zu können, können alle Betroffenen Ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz und Rückabwicklung prüfen lassen.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Anwalt Dieselskandal: Wieviel Geld kann ich erwarten?

Berechnen Sie Ihren Anspruch mit unserem kostenfreien Online-Rechner. Nutzen Sie schnell und einfach den Online-Rechner zur Berechnung Ihres wirtschaftlichen Vorteils. Stellen Sie fest, ob sich eine Rückabwicklung mehr lohnt als ein Verkauf des Fahrzeugs. Wir berücksichtigen die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. In der Regel wird eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer deutlich geringer ausfallen als der Wertverlust des Fahrzeugs – gerade bei Neuwagen. Alternativ können Sie unser Online-Formular ausfüllen und unsere kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall erhalten.

Entschädigung im Dieselskandal: EuGH-Urteil senkt Hürden für erfolgreiche Klagen deutlich – Schadensersatz für Thermofenster

Am 21.03.2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das wichtigste Urteil im Dieselskandal der letzten Jahre verkündet. Das Verfahren (Az. C-100/21) beruhte auf einem Vorlagebeschluss des Landgerichts Ravensburg und  betraf konkret einen Mercedes Benz C 220 CDI der Norm Euro 5, der im März 2013 erstmals zugelassen wurde und den der Kläger ein Jahr später als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Im Auto mit dem Motor OM 651 ist ein sogenanntes Thermofenster verbaut.

Wichtigster Punkt im Verfahren gegen die frühere Mercedes-Benz AG ist, dass Geschädigte bereits bei einfacher Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz haben. Damit genügt das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung wie dem Thermofenster für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal aus.

Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist der Autobauer gegenüber Käufern und Käuferinnen von Dieselautos mit Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verpflichtet. Für einen Schadensersatzanspruch der Betroffenen genüge es, dass die Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit. Für die Betroffenen wird es noch einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Denn die Verteidigung vieler Hersteller und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vieler deutscher Oberlandes- und Landgerichte wird zugunsten der geschädigten Käufer*innen revidiert werden müssen. Bislang mussten betroffene Käufer*innen eine sittenwidrige Schädigung nachweisen. Nun steht Geschädigten generell Schadensersatz zu, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Wer seine Ansprüche jetzt geltend macht, profitiert von der sicheren Rechtslage, einem geringen Risiko und einer schnelleren Abwicklung.

Zur kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Chancen auf Schadensersatz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bahnbrechendes EuGH-Urteil im Abgasskandal: Thermofenster ist illegal

Im Gegensatz zum manipulierten Motor von VW, dem EA 189, geht es bei anderen Motorvarianten und anderen Herstellern oft nicht um eine illegale Abschalteinrichtung in Form der Prüfstanderkennung, sondern in Form des sogenannten Thermofensters. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Damit läuft die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind optimal, im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig. Zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung hat es bereits früher einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer gegeben. Seit dem 30. April 2020 liegt der Schlussantrag der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, im zentralen Verfahren zum VW-Abgasskandal vor. Die Ausführungen der Generalanwältin lassen den Schluss zu, dass es sich auch bei den sogenannten Thermofenstern um eine illegale Abschaltautomatik handele. Diese kommen in Millionen von Dieselautos vieler Fahrzeughersteller vor. Denn laut Pressemitteilung ist Sharpston der Ansicht, „….dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.“

Mit Urteil vom 17.12.2020 hat der EuGH die von VW verwendete Abgas-Software – das Thermo- oder Temperaturfenster – für illegal erklärt (Az. C-693/18). Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung rechtfertige keine Abschalteinrichtung, sie ist und bleibt unzulässig. Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf Fälle aus dem VW-Konzern, sondern betrifft auch alle anderen Hersteller. Die gesamte Automobilindustrie ist somit von diesem Urteil betroffen, denn nahezu sämtliche Fahrzeughersteller setzen auf Abschalteinrichtungen. Dazu zählen unter anderem Autobauer wie Volkswagen, Daimler, BMW und Volvo. Selbst Wohnmobile mit Motoren von Fiat und Iveco wurden auf diese Weise manipuliert. Allein in Deutschland befinden sich nach diesem Urteil Millionen von Fahrzeugen in einem illegalen Zustand und müssen zurückgerufen werden. Detaillierte Informationen zum EuGH-Urteil finden Sie im Newsbeitrag „EuGH-Urteil im Abgasskandal: Abgassoftware in Dieselautos ist illegal„.

Jetzt Chancen auf Schadensersatz kostenfrei prüfen lassen

BGH-Entscheidung im Dieselskandal: VW muss Schadensersatz leisten

Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25.05.2020 das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. Der VI. Zivilsenat hat entschieden, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

Der Käufer bekommt im Ergebnis den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos erstattet und muss sich für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bad Kreuznach die Klage zunächst abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hin hat das Oberlandesgericht Koblenz VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos verurteilt. Daraufhin hatten beide Parteien Revision eingelegt.

Obwohl der Dieselskandal um VW sich zwischenzeitlich im 5. Jahr befindet, gab es zuvor kein Urteil des BGH zu einer Diesel-Klage. Bei einer Verhandlung im Februar 2019 einigten sich die Parteien ohne Urteil, wohl weil dem Kläger ein Vergleich angeboten wurde, welchen er nicht ausschlagen konnte. Damit hatte VW zwar ein schriftliches Urteil verhindert, jedoch hat der BGH noch rechtzeitig vor Rücknahme der Revision einen umfangreichen sogenannten Hinweisbeschluss veröffentlicht und sich mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei betroffenen Fahrzeugen, auf der Seite der Autofahrer positioniert.

Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Chancen auf Schadensersatz

BGH bestätigt Schadensersatz beim Thermofenster und einfacher Fahrlässigkeit

Am 26.06.2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteile zum Thema Thermofenster im Dieselskandal verkündet (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22). Wie erwartet, wurden Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vom BGH anerkannt. Die Entscheidungen betreffen Fälle, in denen eine andere illegale Abschalteinrichtung als die Prüfstanderkennung des VW-Motors EA 189 – insbesondere ein Thermofenster – vorliegt und auch die Haftung der Automobilhersteller bei einfacher Fahrlässigkeit. Betroffene können eine Entschädigung von bis zu 15 % des Kaufpreises erhalten, um den Wertverlust auszugleichen.

Weitere Entwicklungen im Dieselskandal

Im Laufe der Jahre hat sich der Dieselskandal auf immer mehr Automobilhersteller und Automarken ausgeweitet. Neben der Kernmarke VW, waren auch Fahrzeuge von Audi, Skoda, Seat und zuletzt von Porsche mit über 60.000 zurückgerufenen Autos in die Schlagzeilen geraten.

Im Mai 2018 räumte BMW ein, dass bei 11.700 Fahrzeugen irrtümlich eine nicht passende Software aufgespielt worden sei. Die Vorwürfe einer gezielten Manipulation wies ein Sprecher des Konzerns zurück. BMW beabsichtigt, betroffenen Autos zurückzurufen und die korrekte Software aufzuspielen. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt derweil wegen Betrugsverdachts.

Aufsehen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch beim Daimler-Konzern: Nachdem zu Beginn des Jahres 2018 zunächst nur der Transporter Vito in Verdacht stand, eine illegale Abschalteinrichtung zu haben, mussten auch Mercedes-Modelle der C-Klasse und des Geländewagens in den Werkstätten ein Update erhalten. Der Rückruf umfasste allein in Deutschland 238.000 Fahrzeuge. Daimler will den angeordneten Rückruf zunächst umsetzen, hat aber bereits angekündigt, gegen den Rückruf-Bescheid für den Vito Widerspruch einzulegen. Auch im Mercedes Abgasskandal ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Anfangsverdachts des Betrugs.

Die Liste Hersteller und Marken, die in Zusammenging mit dem Abgasskandal genannt werden, wird immer länger und umfasst zwischenzeitlich auch folgende Automarken: Opel, Ford, Fiat, Alfa Romeo, Renault, Peugeot, Nissan, Hyundai, Dacia, Volvo, Jaguar, Jeep, Range Rover, Suzuki, Mitsubishi und Volvo.

Anwalt Abgasskandal: Wann verjähren die Ansprüche?

Generell gilt, dass die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal einer Verjährungsfrist unterliegen. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt.

Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind aktuell

  • Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten als dem EA189 wie beispielsweise dem EA 288 oder EA 897 und EA 896. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt.
  • Autos anderer Hersteller und Marken wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault.

Im Fall des VW-Skandalmotors EA 189 ist noch nicht abschließend geklärt, welcher Umstand dazu führt, dass Betroffene Kenntnis erlangt haben könnten (beispielsweise ein Rückrufschreiben des Herstellers oder die Androhung der Stilllegung durch das Kraftfahrtbundesamt).

EA 189: Restschadensanspruch kann auch 2023 geltend gemacht werden

Der Bundesgerichtshof hat erneut verbraucherfreundlich entschieden, dass im VW-Dieselskandal betroffene Dieselfahrer von manipulierten Neufahrzeugen auch heute noch einen sogenannten Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB geltend machen können (Urteile vom 21.02.2022, Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Damit besteht für alle diejenigen, die eine Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal um dem Motor EA 189 fürchten, immer noch eine Möglichkeit, finanziell entschädigt zu werden. Voraussetzung ist, dass das Auto neu gekauft wurde. Der Restschadensanspruch verjährt frühestens 10 Jahre nach Kauf. Bei der 10jährigen Verjährungsfrist tritt die Verjährung allerdings nicht zum Jahresende, sondern auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf ein.

Es zeigt sich, dass kompetenter Rechtsrat unverzichtbar ist. Sofern Sie prüfen möchten, ob Ihnen Ansprüche zustehen, fordern Sie jetzt eine kostenfreie Erstberatung an. Es ist besser, sich rasch um die Durchsetzung der eigenen Rechte zu kümmern. Denn sobald Verjährungsfristen abgelaufen sind, bleibt jegliches juristisches Tätigwerden dauerhaft versperrt.

Jetzt kostenfreie Ersteinschätzung anfordern

Deutsches Autokartell

Anwalt Dieselskandal: Wir prüfen Ihre Ansprüche kostenfrei & umfassend

  1. Kaufpreis zurückerhalten gegen Rückgabe des Fahrzeugs oder Entschädigung erhalten: Es bestehen Ansprüche im Dieselskandal der Käufer gegen die unmittelbar Täuschenden, also die einzelnen Marken bzw. Unternehmen. Hier können Käufer insbesondere Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen. Diese sind auf die Rückabwicklung des Vertrages gerichtet. Als Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs können Sie Schadenersatz gegen den Hersteller geltend machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie das Auto mit der neuen Software behalten, oder lieber den vollen Kaufpreis abzüglich des Gegenwerts für die bisherige Nutzung zurückerhalten möchten.
  2. Widerruf des Autokreditvertrags: Sollten Sie Ihr Fahrzeug über eine Bank finanziert haben, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit eines Widerrufs des Darlehensvertrags prüfen zu lassen. Die Folgen eines erfolgreichen Widerrufs sind: Sie erhalten Anzahlung und Raten zurück und geben im Gegenzug das Auto zurück.

Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Zögern Sie also nicht, unsere Kanzlei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche zu kontaktieren. Über unseren Online-Fragebogen haben geschädigte Auto-Besitzer die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über ihre Optionen informieren zu lassen.

Jetzt kostenfreie Prüfung anfordern

AKH-H Erfolge – Unsere aktuellen Urteile:  Jeden Monat erreichen wir für unsere Mandaten Urteile in den verschiedenen Bereichen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Hier finden Sie eine Übersicht über die von unserer Kanzlei erstrittenen Urteile.

Anwalt Dieselskandal: Unser Leistungspaket für Betroffene im Abgasskandal

  • Kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Hersteller
  • Kostenlose Beratung zu Schadensersatzansprüchen, Widerruf und Verjährung
  • Kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsstarkes Team mit über 20 spezialisierten Anwälten und Wirtschaftsjuristen
  • Bundesweite Vertretung , außergerichtlich und vor Gericht
  • Empfohlene Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Finanztip
  • Gelistete Kanzlei „Widerruf Autokredit“ von Stiftung Warentest

Sie haben Fragen zum Thema Anwalt Dieselskandal? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Ihre Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz
Empfohlen & Ausgezeichnet

Jederzeit informiert

  • Aktuelle Urteile und exklusive Informationen
  • Abmeldung jederzeit möglich
  • verständlich, kompakt und kostenfrei