0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE
Händeschütteln

Staatlich anerkannte Gütestelle

Unsere Gütestelle ist bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, um juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen.

Unsere Gütestelle ist bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig. Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten aus dem gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht. Zu den besonderen Schwerpunkten zählen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, geistiges Eigentum, das Handels- und Gesellschafts- sowie das Kartellrecht.

Aufgaben und Funktion einer staatlich anerkannten Gütestelle

Sinn und Zweck einer Gütestelle ist die außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Die Parteien sollen durch die außergerichtliche Streitbeilegung eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden. Anders als bei einem Urteil gibt es daher keine „Gewinner“ und „Verlierer“. Das Verfahren endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einer gütlichen Einigung.

Zudem kann die Schlichtungsstelle jederzeit angerufen werden. Es ist also auch möglich, eine Mediation oder ein anderes Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, bevor eine Klage anhängig ist. In einigen Bundesländern ist die Durchführung eines Güteverfahrens vor Klageerhebung sogar zwingend vorgeschrieben (vgl. § 15a Abs. 2 Nr. 5 ZPO). Diese obligatorischen Güteverfahren sind in Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland für Verfahren mit einem Streitwert unter 750 € vorgesehen.

Unsere staatlich anerkannte Gütestelle ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten aller Art. Ganz gleich, ob es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Verbrauchern und Unternehmern handelt.

Vorteile einer Gütestelle und eines Güteverfahrens

Das Güteverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem Gerichtsverfahren. Dies hat sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile.

  1. Die staatlich anerkannte Gütestelle gibt den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit in einem außergerichtlichen Verfahren schnell und kostengünstig beizulegen. Gütestellen arbeiten wesentlich schneller als Gerichte. Ein Verfahren zieht sich aufgrund der langjährigen Überlastung der staatlichen Gerichte oft über mehrere Jahre hin. Allein bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung können mehrere Monate vergehen. Das Güteverfahren beginnt in der Regel innerhalb von nur 14 Tagen. Im Rahmen einer Mediation können Streitigkeiten innerhalb von nur ein bis zwei Tagen beendet werden.
    Die Zivilgerichte verlangen bereits bei Klageerhebung einen Gerichtskostenvorschuss, der mit der Höhe des Streitwertes steigt. Fehlt der Kostenvorschuss, wird die Klage gar nicht erst zugestellt und das Verfahren beginnt nicht. Gütestellen arbeiten dagegen nach festen Stundensätzen und vorab vereinbarten Nebenkosten. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen gegenüber dem herkömmlichen Verfahren. Zudem ist bereits vor Beginn des Verfahrens absehbar, wie hoch die Kosten sein werden.
  2. Es besteht die Möglichkeit, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Das Ergebnis der Schlichtung bzw. Mediation ist ein außergerichtlicher Vergleich. Da dieser von beiden Parteien getragen wird, ist – anders als bei einem Urteil – das Risiko einer Fortsetzung des Rechtsstreits gering. Zudem ist ein rechtsgültiger Vergleich einem gerichtlichen Urteil gleichgestellt. Er ist damit taugliche Grundlage einer Zwangsvollstreckung.
  3. Hemmung der Verjährung: Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche wird bereits durch einen rechtzeitig gestellten schriftlichen Güteantrag gehemmt, sofern die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlichen Voraussetzungen für die Hemmung der Verjährung vorliegen. Hierzu gehört insbesondere die hinreichende Bestimmtheit des Güteantrags.
  4. Ausschluss der Öffentlichkeit: Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist der Ausschluss der Öffentlichkeit. Gerichtsprozesse unterliegen dem Grundsatz der Öffentlichkeit. Streitigkeiten werden also in einer öffentlichen Verhandlung entschieden. Das Schlichtungsverfahren findet dagegen nur zwischen den Parteien und einem neutralen Schlichter statt. Die Parteien müssen daher nicht befürchten, dass Privat- oder Geschäftsgeheimnisse einem breiten Adressatenkreis offenbart werden.

Für welche Streitigkeiten ist die Gütestelle da?

Die Gütestelle ist für die Unterstützung bei Konflikten zuständig, welche z.B.

  • zwischen Mitarbeitern eines Teams
  • zwischen Abteilungen
  • zwischen Lieferanten und Herstellern
  • zwischen Unternehmen und Kunden
  • allgemein zwischen Unternehmen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestehen.

Was ist die häufige Folge solcher Konflikte?

Häufig kommt es in der Folge eines Konfliktes zu einer Eskalation der Auseinandersetzung, die mit der Einleitung eines Rechtsstreits endet. Gerichtsprozesse bieten den Parteien oftmals wenige Vorteile bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Denn sie sind sehr kostenintensiv, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden. Zudem sind die oft sehr zeitintensiv und erstrecken sich über mehrere Monate oder schlimmstenfalls sogar mehrere Jahre.

Ablauf des Güteverfahrens

Das Güteverfahren beginnt mit der Antragstellung. Um die Verjährung bestehender Ansprüche zu verhindern, sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Denn die Rechtsprechung verlangt für die Hemmung der Verjährung, dass der Güteantrag hinreichend konkret formuliert ist.

Nach Eingang des Antrags wird der Antragsgegner von der Gütestelle kontaktiert. Stimmt dieser einer Schlichtung oder Mediation zu, kann das eigentliche Verfahren beginnen. Der Ablauf der Güteverhandlung hängt von der im Einzelfall angewandten Methode ab. Am Ende der Verhandlung steht im Idealfall ein von beiden Parteien getragener außergerichtlicher Vergleich, der das Verfahren beendet. Ist die Verhandlung gescheitert, stellt die Gütestelle eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Vom Antrag bis zum Vergleich vergehen in der Regel nur wenige Wochen.

Hier gibt es weitere Informationen zum Ablauf eines Güteverfahrens.

Praxisbeispiele

Die außergerichtliche Streitbeilegung hat insbesondere im Wirtschaftsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den stetig steigenden Fallzahlen bei der außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Auch das Bank- und Kapitalmarktrecht führt zunehmend zu neuen Fallgestaltungen.

In der Praxis setzt sich zudem immer mehr die Erkenntnis durch, dass außergerichtliche Lösungen häufig einen effektiveren Rechtsschutz bieten. So rückt auch im Kartellrecht das Vergleichsverfahren immer mehr in den Vordergrund. Die Kronzeugenregelung hat zu einem drastischen Anstieg der kartellrechtlichen Sanktionsverfahren geführt und damit die Aufdeckungswahrscheinlichkeit erhöht. Ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren bietet den Parteien die Möglichkeit, mit Hilfe eines neutralen Mediators eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei ist gerade im Kartellrecht der Ausschluss der Öffentlichkeit hervorzuheben, da Unternehmen vor allem durch die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung solcher Streitigkeiten zusätzlichen wirtschaftlichen Schaden befürchten müssen.

Kontaktieren Sie uns

Die von erfahrenen und auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts seit vielen Jahren spezialisierten Rechtsanwälten geleitete Gütestelle steht nicht nur für Parteien mit Wohnsitz in Baden- Württemberg als kompetenter Ansprechpartner offen. Vielmehr bietet die staatlich anerkannte Gütestelle der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann bundesweit jedermann die Möglichkeit, deren Konflikte im Rahmen einer außergerichtlichen Schlichtung gütlich zu einigen.

Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und sich in ihrem konkreten Fall, über die Option eines Güteverfahrens informieren zu lassen.