
Staatlich anerkannte Gütestelle
Unsere Gütestelle ist bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, um juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen.
Unsere Gütestelle ist bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig. Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten aus dem gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht. Zu den besonderen Schwerpunkten zählen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, geistiges Eigentum, das Handels- und Gesellschafts- sowie das Kartellrecht.
Sinn und Zweck einer Gütestelle ist die außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Die Parteien sollen durch die außergerichtliche Streitbeilegung eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung finden. Anders als bei einem Urteil gibt es daher keine „Gewinner“ und „Verlierer“. Das Verfahren endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einer gütlichen Einigung.
Zudem kann die Schlichtungsstelle jederzeit angerufen werden. Es ist also auch möglich, eine Mediation oder ein anderes Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, bevor eine Klage anhängig ist. In einigen Bundesländern ist die Durchführung eines Güteverfahrens vor Klageerhebung sogar zwingend vorgeschrieben (vgl. § 15a Abs. 2 Nr. 5 ZPO). Diese obligatorischen Güteverfahren sind in Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland für Verfahren mit einem Streitwert unter 750 € vorgesehen.
Unsere staatlich anerkannte Gütestelle ist zuständig für zivilrechtliche Streitigkeiten aller Art. Ganz gleich, ob es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern oder zwischen Verbrauchern und Unternehmern handelt.
Das Güteverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem Gerichtsverfahren. Dies hat sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile.
Die Gütestelle ist für die Unterstützung bei Konflikten zuständig, welche z.B.
Häufig kommt es in der Folge eines Konfliktes zu einer Eskalation der Auseinandersetzung, die mit der Einleitung eines Rechtsstreits endet. Gerichtsprozesse bieten den Parteien oftmals wenige Vorteile bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche. Denn sie sind sehr kostenintensiv, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden. Zudem sind die oft sehr zeitintensiv und erstrecken sich über mehrere Monate oder schlimmstenfalls sogar mehrere Jahre.
Das Güteverfahren beginnt mit der Antragstellung. Um die Verjährung bestehender Ansprüche zu verhindern, sollte der Antrag schriftlich gestellt werden. Denn die Rechtsprechung verlangt für die Hemmung der Verjährung, dass der Güteantrag hinreichend konkret formuliert ist.
Nach Eingang des Antrags wird der Antragsgegner von der Gütestelle kontaktiert. Stimmt dieser einer Schlichtung oder Mediation zu, kann das eigentliche Verfahren beginnen. Der Ablauf der Güteverhandlung hängt von der im Einzelfall angewandten Methode ab. Am Ende der Verhandlung steht im Idealfall ein von beiden Parteien getragener außergerichtlicher Vergleich, der das Verfahren beendet. Ist die Verhandlung gescheitert, stellt die Gütestelle eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus. Vom Antrag bis zum Vergleich vergehen in der Regel nur wenige Wochen.
Hier gibt es weitere Informationen zum Ablauf eines Güteverfahrens.
Die außergerichtliche Streitbeilegung hat insbesondere im Wirtschaftsrecht erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den stetig steigenden Fallzahlen bei der außergerichtlichen Streitschlichtungsstelle der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Auch das Bank- und Kapitalmarktrecht führt zunehmend zu neuen Fallgestaltungen.
In der Praxis setzt sich zudem immer mehr die Erkenntnis durch, dass außergerichtliche Lösungen häufig einen effektiveren Rechtsschutz bieten. So rückt auch im Kartellrecht das Vergleichsverfahren immer mehr in den Vordergrund. Die Kronzeugenregelung hat zu einem drastischen Anstieg der kartellrechtlichen Sanktionsverfahren geführt und damit die Aufdeckungswahrscheinlichkeit erhöht. Ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren bietet den Parteien die Möglichkeit, mit Hilfe eines neutralen Mediators eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Dabei ist gerade im Kartellrecht der Ausschluss der Öffentlichkeit hervorzuheben, da Unternehmen vor allem durch die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung solcher Streitigkeiten zusätzlichen wirtschaftlichen Schaden befürchten müssen.
Die von erfahrenen und auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts seit vielen Jahren spezialisierten Rechtsanwälten geleitete Gütestelle steht nicht nur für Parteien mit Wohnsitz in Baden- Württemberg als kompetenter Ansprechpartner offen. Vielmehr bietet die staatlich anerkannte Gütestelle der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann bundesweit jedermann die Möglichkeit, deren Konflikte im Rahmen einer außergerichtlichen Schlichtung gütlich zu einigen.
Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und sich in ihrem konkreten Fall, über die Option eines Güteverfahrens informieren zu lassen.
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