Online Banking Betrug: Entschädigung erhalten und vorbeugen
Wir erläutern, worauf Sie beim Online-Banking achten sollten und wie Sie im Betrugsfall Ihre Rechte durchsetzen.
Betrug beim Online Banking kann zu hohen Schäden führen. Beim Online Banking Betrug – auch Scam genannt – wird oft versucht, über Apps oder gefälschte Websites zum Beispiel mit sogenannten Phishing-Links Zugänge zum Online-Banking abzugreifen und diese im Nachgang für betrügerische Zwecke zu missbrauchen. Wenn sich Betrüger*innen Zugang zum Bankkonto verschafft haben, stellt sich die Frage nach der Haftung. Die Rechtslage ist klar und Betroffene sollten ihre Rechte durchsetzen. Wir erläutern, worauf Sie beim Online-Banking achten sollten und wie Sie im Betrugsfall Ihre Rechte durchsetzen.
Tagtäglich nutzen Verbraucher*innen das Internet, um einzukaufen, Reservierungen vorzunehmen und die eigenen Bankgeschäfte zu erledigen. Die Abwicklung der Bankgeschäfte über das Online-Banking hat sich längst beim Großteil der Bankkunden durchgesetzt. Im digitalen Netz können Bankkunden und Kundinnen ganz bequem Überweisungen durchführen, Daueraufträge ändern, Wertpapieraufträge eingeben oder einfach nur ihre Kontostände abfragen.
Die häufigsten Methoden der Betrüger beim Online Banking sind das sogenannte Phishing und Pharming. Pharming ist eine Art von Cyberangriff, bei dem ein Angreifer die DNS-Einstellungen eines Netzwerks manipuliert, um die Nutzer auf eine gefälschte Website umzuleiten, die der Original-Website sehr ähnlich sieht. Diese gefälschte Website kann dann verwendet werden, um Informationen wie Benutzernamen und Passwörter zu stehlen. Das Pharming nutzt die DNS-Infrastruktur des Internets, um Nutzer*innen auf eine gefälschte Website zu leiten. Beim Phishing hingegen sollen Nutzer*innen dazu gebracht werden, auf einen Link in einer gefälschten E-Mail oder SMS zu klicken, um auf einer falschen Website Passwörter auszuspähen und Geldbeträge transferieren zu können. Bei persönlichen Anrufen, der sogenannten Call-ID-Spoofing-Methode, verschleiern Anrufer ihre Identität und geben zum Beispiel vor, sie seien Bankmitarbeiter*innen. Bei der Betrugsmasche Sim-Swapping ergaunern Betrüger*innen beim Mobilfunkanbieter eine neue bzw. zweite SIM Karte und versuchen beispielsweise die TAN weiterleiten zu lassen oder die SMS der Bank für die Freigabe von Überweisungen abzufangen. Bei Fake- oder Phony Banking Apps werden gefälschte Banking-Apps erstellt, um Zugriff auf die Kontodaten der Benutzer*innen zu erhalten. Nicht im Zusammenhang mit dem Online Banking Betrug steht das sogenannte Skimming, bei dem Geldautomaten so manipuliert werden, dass Daten von Kredit- oder Bankkarten ausgelesen werden können.
Wenn Sie einen Online-Banking-Betrug bemerken, sollten Sie schnell handeln, um weitere Schäden zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
Kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall
Bei der täglichen Nutzung des Online-Bankings kommt es immer wieder zu Betrugsfällen. In einigen Situation waren Nutzer*innen unvorsichtig und haben ihre Daten rausgegeben. In anderen Fällen waren die Betrüger sehr geschickt und haben diverse Sicherheitsmechanismen ausgehebelt. Für Bankkunden und Kundinnen sind daher ihre Rechte im Betrugsfall von entscheidender Bedeutung.
In den §§ 675 ff. BGB finden sich spezielle gesetzliche Regelungen für den Online-Zahlungsverkehr. Grundsätzlich gilt, dass Banken und Sparkassen im Fall der missbräuchlichen Verwendung der Daten das entwendete Geld erstatten müssen. Konnte sich ein Betrüger unbemerkt Zugang zum Konto verschaffen und Geld an ein unbekanntes Konto überweisen, muss die Bank oder Sparkasse das gestohlene Geld ersetzen. § 675u BGB regelt klar die Rechte der Betroffenen für den Fall einer Überweisung oder Auszahlung, die nicht durch Kontoinhaber*innen autorisiert wurde.
Ihre Bank ist dazu verpflichtet, nach einem Angriff auf Ihr Konto, Ihre Daten und Ihre Kontostände in den Zustand vor dem Angriff zurückzuversetzen bzw. das gestohlene Geld zu erstatten. Die einzige Voraussetzung zur Durchsetzung der eigenen Rechte ist, dass Sie nachweisen, dass tatsächlich eine fremde Person ohne Bevollmächtigung eine Transaktion von Ihrem Konto durchgeführt hat.
Die Bank oder Sparkasse ist dazu berechtigt, als Schadensersatz von Ihnen einen Betrag in Höhe von 50,- Euro geltend zu machen. Wurden Sie Opfer beim Onlinebanking, kann Ihre Bank demnach 50,- Euro von Ihnen verlangen. Im Gegenzug haben Sie natürlich das Recht, die Ihnen entwendete Summe von Ihrer Bank einzufordern.
In der Praxis versuchen Banken und Sparkassen, Ihren Erstattungsanspruch abzuwehren und weigern sich, das Geld zu erstatten. Allerdings müssen Banken und Sparkassen dann beweisen, dass den Kunden oder die Kundin zumindest eine Mitschuld trifft. Die Bank oder Sparkasse muss für Erstattung des Schadens dann nicht aufkommen, wenn Betroffene ihre Sorgfaltspflicht verletzt, grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz in betrügerischer Absicht gehandelt haben. In diesen Fällen kann die Bank oder Sparkasse die komplette Schadenssumme fordern.
Als Kontoinhaber haben Sie beim Online-Banking umfangreiche Rechte gegenüber Ihrer Bank. Allerdings unterliegen diese Rechte bestimmten Einschränkungen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen.
Verwenden Sie für das Onlinebanking einen Computer, der nicht über aktuelle Virenschutzprogramme verfügt, verletzen Sie in vielen Fällen Ihre Sorgfaltspflicht. Gerichte haben in einigen Fällen geurteilt, dass Kunden und Kundinnen in einem solchen Fall grob fahrlässig gehandelt haben. Anders urteilte zum Beispiel das Landgericht Oldenburg in einem Fall zum Online Banking Betrug (Urteil vom 15.1.2016, Az. 8 O 1454/15): „Allein der Umstand, dass der Computer des Klägers offenbar dem Angriff eines Trojaners unterlag, ist noch kein Indiz dafür, dass ein Virenschutzprogramm fehlte oder nicht ausreichend war. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Schutz vor Computerviren regelmäßig nur in Reaktion auf bekannte Viren entwickelt werden kann. Deshalb kann auch ein regelmäßig aktualisiertes Schutzprogramm keine vollständige Gewähr dafür bieten, dass der Computer nicht von einem neu entwickelten Trojaner infiziert wird.“ Das Gericht entschied, dass auch aufgrund der hochprofessionelle Vorgehensweise der Betrüger dem geschädigten Bankkunden keine grobe Fahrlässigkeit anzulasten sei.
Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht liegt auch vor, wenn Sie Ihre Transaktionsnummer oder die PIN an fremde Personen oder am Telefon herausgeben oder der telefonischen Aufforderung eines angeblichen Mitarbeiters einer Bank Folge leisten, eine TAN zu schicken, um das bisherige Kennwort und die bisherige PIN zu ändern.
Grundsätzlich haben Sie bei jedem Betrug das Recht, von Ihrer Bank den entstandenen Schaden einzufordern. Gleichzeitig kann Ihre Bank allerdings den kompletten Schadensbetrag von Ihnen fordern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Außerdem hat Ihr Kreditinstitut die Möglichkeit, die Schadenssumme von Ihnen zu bekommen, wenn Sie in betrügerischer Absicht die Nutzung Ihres Kontos ermöglicht haben. Da Sie in diesen Fällen Ansprüche gegen Ihre Bank stellen und die Bank Ansprüche in gleicher Höhe gegen Sie erhebt, werden beide Summen gegeneinander aufgerechnet. Letztlich muss also keine der beiden Parteien zahlen. Diese Situation ist für Sie allerdings ärgerlich, weil Sie auf dem Ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben. Bedenken Sie: Die Bank muss konkret darlegen, welche Sorgfaltspflichten verletzt wurden. In der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse sind vorab Fragen zur Verletzung der Sorgfaltspflichten genau zu prüfen. Daher sollten Sie sich unbedingt an eine spezialisierte Kanzlei wenden und Ihre Rechte gegenüber der eigenen Bank durchsetzen. Diese gibt Ihnen rechtlichen Rat zur Frage, welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht der Kunden und Kundinnen zu stellen sind.
Grundsätzlich haften Banken und Sparkassen für die nicht autorisierte Überweisung, selbst wenn Kriminelle es ausgenutzt haben, dass Sie einen Moment unaufmerksam waren.
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Bedenken Sie: In den meisten Fällen passiert beim Onlinebanking nichts. Banken sorgen grundsätzlich für Sicherheitsmechanismen. Diese Vorkehrungen allein bringen allerdings nichts, wenn Nutzer*innen beim Homebanking nicht sensibel mit ihren Daten umgehen. Beachten Sie folgende Regeln, um das Onlinebanking sicher zu nutzen, Straftaten vorzubeugen und gleichzeitig Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen:
Achten Sie auf Anzeichen für Betrugsversuche: Wenn Ihnen beim Online Banking etwas merkwürdig erscheint, sollten Sie den Vorgang sofort abbrechen. Das kann in Form einer fehlerhaften oder ungewohnten Darstellung beim Design, in Grafikfeldern oder von Rechtsschreibfehlern sein. Werfen Sie einen Blick auf das Zertifikat in der Adresszeile im Browser und achten Sie auf oder ein möglicherweise fehlendes, falsches oder unvollständiges Impressum. Seien Sie besonders vorsichtig bei ungewöhnlichen Aufforderungen und unaufgeforderten Kontaktaufnahmen. Das gilt für Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern oder Mitarbeiterinnen, die Sie zur Eingabe Ihrer Login-Daten auffordern, Nachrichten über SMS oder E-Mail. Banken und Sparklassen versenden unaufgefordert keine E-Mails mit Anhängen wie zum Beispiel PDFs oder Bild-Dateien. Nicht nur die ganze Seite, sondern einzelne Elemente wie Pop-Up-Meldungen oder Werbebanner auf der eigentlich seriösen Website der Bank oder Sparkasse können verwendet werden, um Schadprogramme einzuschleusen. Meist sind solche gefälschten Inhalte für Nutzer*innen nicht erkennbar.
Identitätsmissbrauch im Online-Banking durch die Übernahme fremder Accounts muss nicht sein. Beugen Sie Straftaten vor, indem Sie sensibel mit Daten umgehen. Zusätzlich können Sie regelmäßig prüfen, ob von einer Veröffentlichung sensibler Daten in Form eines Datenlecks betroffen sind.
Lassen Sie jetzt Ihren Fall kostenfrei prüfen. Die Experten unserer Kanzlei prüfen Ihre Anfrage zum Thema Online Banking Betrug innerhalb weniger Werktage kostenfrei & unverbindlich. Sie erhalten ein schriftliches Prüfungsergebnis zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie einfach unser Servicetelefon unter 0711 9308110 an.
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