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Kapitalanlagen in der Insolvenz

Wir erläutern die Möglichkeiten für betroffene Anleger im Insolvenz- oder Krisenfall.

Befinden sich Kapitalanlagen wie geschlossene Fonds oder Direktinvestments in der Krise, haben Anleger meist bereits große finanzielle Verluste erlitten. Im Fall der Insolvenz droht weiterer Schaden, wenn Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Anwalt Wirecard: Schadensersatz für Aktionäre

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionäre oder Anleiheinhaber im Falle einer Krise oder Insolvenz und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

UDI Insolvenz

Immer mehr kriselnde „grüne“ UDI Kapitalanlagen stellen einen Insolvenzantrag. Was Anleger*innen jetzt beachten sollten. Wir betreuen Sie im Insolvenzverfahren und prüfen Ihre möglichen Schadensersatzansprüche. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

P&R Container Insolvenz

Mit der Insolvenz der Gesellschaft P&R bangen rund 54.000 Anleger um ihr investiertes Geld. Neben der Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren empfehlen wir auch die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Wir haben bereits ein Urteil für einen geschädigten Anleger wegen Falschberatung erstritten.

Rückforderung von Ausschüttungen

Befinden sich geschlossene Fonds in der Krise, haben Anleger bereits große finanzielle Verluste erlitten. Umso härter trifft Anleger die Nachricht, dass erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Jedoch sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaft oder Gläubiger nicht immer zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung ermitteln wir alle in Frage kommenden Möglichkeiten.

Insolvenzanfechtung

Immer häufiger werden Privatanleger*innen nach der Insolvenz ihrer Anlagefirma mit Schreiben des Insolvenzverwalters konfrontiert, der überraschend Geld zurückfordert. Teilweise sollen sogar auch noch diejenigen, deren Beteiligung bereits beendet ist und die Schluss­zahlungen erhalten haben, erhaltene Gelder zurück­zahlen. Wir raten grundsätzlich, keine Zahlungen ohne Prüfung vorzunehmen. Nach unserer Erfahrung bestehen immer wieder Zweifel an der Berechtigung und der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche.