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Kapitalanlagen in der Insolvenz

Wir erläutern die Möglichkeiten für betroffene Anleger im Insolvenz- oder Krisenfall.

Befinden sich Kapitalanlagen wie geschlossene Fonds oder Direktinvestments in der Krise, haben Anleger meist bereits große finanzielle Verluste erlitten. Im Fall der Insolvenz droht weiterer Schaden, wenn Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Insolvenz d.i.i. Deutsche Invest Immobilien

Für die Holdinggesellschaft d.i.i. AG und einige ihrer Tochtergesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger*innen der Immobilienfonds können ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Beteiligung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte prüfen lassen.

PROJECT Insolvenz

Wir informieren Fondsanleger*innen und Immobilienkäufer*innen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie jetzt unsere langjährige Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall.

7×7 Invest AG Insolvenz

Der Geschäftsführer der 7×7 Unternehmensgruppe hat die Anleger*innen schriftlich darüber informiert, dass Insolvenzanträge für die Gruppe gestellt werden. Diese bangen um ihr investiertes Kapital. Nutzen Sie unsere langjährige Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall.

UDI Insolvenz

Immer mehr kriselnde „grüne“ UDI Kapitalanlagen stellen einen Insolvenzantrag. Was Anleger*innen jetzt beachten sollten. Wir betreuen Sie im Insolvenzverfahren und prüfen Ihre möglichen Schadensersatzansprüche. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rückforderung von Ausschüttungen

Befinden sich geschlossene Fonds in der Krise, haben Anleger bereits große finanzielle Verluste erlitten. Umso härter trifft Anleger die Nachricht, dass erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Jedoch sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaft oder Gläubiger nicht immer zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung ermitteln wir alle in Frage kommenden Möglichkeiten.

Insolvenzanfechtung

Immer häufiger werden Privatanleger*innen nach der Insolvenz ihrer Anlagefirma mit Schreiben des Insolvenzverwalters konfrontiert, der überraschend Geld zurückfordert. Teilweise sollen sogar auch noch diejenigen, deren Beteiligung bereits beendet ist und die Schluss­zahlungen erhalten haben, erhaltene Gelder zurück­zahlen. Wir raten grundsätzlich, keine Zahlungen ohne Prüfung vorzunehmen. Nach unserer Erfahrung bestehen immer wieder Zweifel an der Berechtigung und der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche.