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Kapitalanlagen in der Insolvenz

Wir erläutern die Möglichkeiten für betroffene Anleger im Insolvenz- oder Krisenfall.

Befinden sich Kapitalanlagen wie geschlossene Fonds oder Direktinvestments in der Krise, haben Anleger meist bereits große finanzielle Verluste erlitten. Im Fall der Insolvenz droht weiterer Schaden, wenn Ausschüttungen zurückgefordert werden.

Anwalt Wirecard: Schadensersatz für Aktionäre

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Aktionäre oder Anleiheinhaber im Falle einer Krise oder Insolvenz und einhergehenden Kursverlusten keineswegs schutzlos gestellt sind. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welche Ansprüche auf Schadensersatz Sie geltend machen können.

PROJECT Insolvenz

Wir informieren Fondsanleger*innen und Immobilienkäufer*innen über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie jetzt unsere langjährige Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung für Ihren individuellen Fall.

UDI Insolvenz

Immer mehr kriselnde „grüne“ UDI Kapitalanlagen stellen einen Insolvenzantrag. Was Anleger*innen jetzt beachten sollten. Wir betreuen Sie im Insolvenzverfahren und prüfen Ihre möglichen Schadensersatzansprüche. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

Rückforderung von Ausschüttungen

Befinden sich geschlossene Fonds in der Krise, haben Anleger bereits große finanzielle Verluste erlitten. Umso härter trifft Anleger die Nachricht, dass erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Jedoch sind Insolvenzverwalter, Fondsgesellschaft oder Gläubiger nicht immer zur Rückforderung von Ausschüttungen berechtigt. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung ermitteln wir alle in Frage kommenden Möglichkeiten.

Insolvenzanfechtung

Immer häufiger werden Privatanleger*innen nach der Insolvenz ihrer Anlagefirma mit Schreiben des Insolvenzverwalters konfrontiert, der überraschend Geld zurückfordert. Teilweise sollen sogar auch noch diejenigen, deren Beteiligung bereits beendet ist und die Schluss­zahlungen erhalten haben, erhaltene Gelder zurück­zahlen. Wir raten grundsätzlich, keine Zahlungen ohne Prüfung vorzunehmen. Nach unserer Erfahrung bestehen immer wieder Zweifel an der Berechtigung und der Höhe der geltend gemachten Zahlungsansprüche.