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Immobilienkauf

Aktuelle Themen aus dem Bereich Immobilien als Geldanlage und Rechtstipps für Immobilienkäufer

Vorfälligkeits­entschädigung zurückholen oder vermeiden

Wenn Sie vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung aussteigen möchten, verlangt Ihre Bank regelmäßig eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten, um die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhindern oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern. Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich bei Immobilienkreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.

Schadensersatz bei Schrottimmobilien

So können Sie den Kauf rückabwickeln und Schadensersatz bekommen. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit fast 30 Jahren Immobilienkäuferinnen und Immobilienkäufer bei überteuerten Immobilienkäufen und in Fällen von sogenannten „Schrottimmobilien“.

Maklerrecht: In diesen Fällen zahlen Käufer keine Maklerprovision beim Hauskauf und Wohnungskauf

Entspricht der Maklervertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen oder wurden Käufer*innen nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, müssen sie keine Maklerprovision beim Hauskauf oder Wohnungskauf bezahlen. Eine bereits gezahlte Provision kann dann zurückgefordert werden.

Teilverkauf Haus oder Eigentumswohnung – Rechtliche Beratung und Vertragsprüfung

Der Teilverkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung boomt, gleichzeitig warnen Verbraucherschützer und raten von dieser Art der Verrentung ab. Wir unterstützen Betroffene mit einer rechtlichen Beratung zum Thema Teilverkauf und einer Vertragsprüfung. Das ist auch nach einem bereits erfolgten Vertragsschluss sinnvoll, wenn im Nachhinein Zweifel an der Vertragskonstruktion bestehen.

Offene Immobilienfonds: Tipps für geschädigte Anleger

Beruht der Erwerb von Fondsanteilen auf einem Beratungs- oder Prospektfehler, können Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen und so ihr investiertes Geld ohne Verlust zurückerhalten. Die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei prüfen Ihren Fall kostenfrei.