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Datenleck Corsica Ferries: Das sind Ihre Rechte

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 20. November 2023

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Die französische Reederei Corsica Ferries hat ihre Kundinnen und Kunden über eine Datenpanne informiert, bei der persönliche Daten wie Name und Ausweisnummer sowie Reiseinformationen abgeflossen sind. Betroffene können auch mögliche Schadenersatzansprüche prüfen lassen.

Datenpanne bei Corsica Ferries: Das ist passiert

Die betroffenen Personen wurden von Corsica Ferries schriftlich über ein Datenleck infolge eines Cyberangriffs informiert. Folgende Daten sind betroffen:

  • Name und Vorname,
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Ausweisnummer,
  • Datum und Details der mit Corsica Ferries unternommenen Reise.

Die Reederei hat nach eigenen Angaben unter anderem den Zugang zu den betroffenen Servern sperren lassen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Kundinnen und Kunden mit Corsica Club-Konten werden gebeten, ihre Passwörter zu ändern.

Wenn Sie eine offizielle Benachrichtigung erhalten haben, gehören Sie zu den Betroffenen des Datenlecks bei Corsica Ferries. Es ist ratsam, nach dem Vorfall auf ungewöhnliche Vorgänge zu achten. Außerdem können Sie die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung in Betracht ziehen.

So hilft unsere Kanzlei weiter

Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung des verantwortlichen Dienstleisters dar. Betroffenen stehen Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung zu:

  • Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  • Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  • Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Verbraucher*innen bundesweit seit über 25 Jahren. Als eine der größten Kanzleien für Anleger- und Verbraucherschutz haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann