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DWS Grundbesitz Europa verkaufen oder rückabwickeln? Optionen für Anleger

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 28. Oktober 2026
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Die DWS hat eine Rücknahmebeschränkung für den offenen Immobilienfonds DWS Grundbesitz Europa beschlossen. Fällige Rücknahmeaufträge werden nur noch zu zehn Prozent ausgeführt. Für Anleger, die ihr Kapital zurückerhalten möchten, ist diese Maßnahme eine gravierende Einschränkung. Sie fragen sich nun, ob sie ihre Anteile verkaufen können und welche anderen Optionen es gibt.

Was ist beim DWS Grundbesitz Europa passiert?

Die DWS Grundbesitz GmbH hat für den offenen Immobilienfonds Grundbesitz Europa (ISIN DE0009807008) die anteilige Rücknahmebeschränkung (sogenanntes Gating) aktiviert. Das bedeutet für Anlegerinnen und Anleger, dass ab dem 27. Oktober 2026 nur noch zehn Prozent der jeweils fälligen Rückgabeaufträge ausgeführt werden. Die übrigen 90 % bleiben investiert und unterliegen weiterhin den Wertschwankungen des Fonds. Sie werden nicht automatisch zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. Für diese Anteile muss gegebenenfalls ein neuer Rückgabeauftrag mit einer neuen Rückgabefrist erteilt werden.

Damit begegnet der Fonds einem Liquiditätsproblem, von dem zahlreiche offene Immobilienfonds aktuell betroffen sind: Anleger wollen mehr Geld abziehen, als kurzfristig bereitgestellt werden kann.  Laut einer Mitteilung der DWS soll durch die Rücknahmebeschränkung die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Fonds im Rahmen geordneter Verkaufsprozesse Liquidität generieren und in Zukunft wieder angemessene Renditen erzielen kann.

Die Beschränkung gilt zunächst bis zum 27. Oktober 2027, kann jedoch früher aufgehoben werden oder die Quote kann verändert werden.

Was bedeutet die Maßnahme für Anleger?

Die Rücknahmebeschränkung hat zur Folge, dass Anleger aktuell nur einen sehr kleinen Teil ihrer zur Rückgabe angemeldeten Fondsanteile zurückgeben können. Der Großteil des investierten Kapitals kann somit nicht wie geplant über die Fondsgesellschaft verfügbar gemacht werden. Wer die verbliebenen Anteile weiterhin über die Fondsgesellschaft zurückgeben möchte, muss grundsätzlich eine neue Rückgabeerklärung abgeben und danach erneut zwölf Monate Kündigungsfrist einhalten. Selbst Anleger, die ihre Fondsanteile bereits vor Monaten gekündigt haben, können so gezwungen sein, auf den größten Teil ihres Kapitals nochmals mindestens ein Jahr zu warten.

Für Anleger bestehen insbesondere zwei Risiken:

  • Liquiditätsrisiko: Sie kommen möglicherweise über einen längeren Zeitraum nicht an den Großteil ihres investierten Kapitals.
  • Wertverlustrisiko: Weitere Abwertungen von Immobilien können den Rücknahmepreis und damit den Wert ihrer Fondsanteile reduzieren.

Anteile am DWS Grundbesitz Europa verkaufen – welche Möglichkeiten gibt es?

Rückgabe an die Fondsgesellschaft

Eine Rückgabe über die Fondsgesellschaft ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Die Auszahlung erfolgt nur zu 10 % auf Basis des maßgeblichen Rücknahmepreises. Die restlichen 90 % der Anteile bleiben investiert und unterliegen weiterhin den Wertschwankungen des Fonds.

Verkauf über die Börse

Grundsätzlich ist ein Verkauf über die Börse möglich, der Fonds DWS Grundbesitz Europa RC (WKN 980700) wird beispielsweise an der Börse Hamburg gehandelt. In der Regel ist der Verkauf jedoch mit erheblichem Kursabschlag verbunden, wenn der Börsenkurs erheblich unter dem offiziellen Rücknahmepreis liegt. Die offiziellen Daten und künftigen Änderungen finden Anleger direkt bei der DWS-Fondsübersicht Grundbesitz Europa RC.

Zudem muss geprüft werden, ob die Anteile aufgrund einer bereits eingereichten Rückgabeerklärung gesperrt sind.

Abwarten und Fondanteile behalten

Den Anlegern ist nicht bekannt, wann ihnen ihr Geld vollständig zur Verfügung steht. Selbst wenn die aktuelle Maßnahme im Oktober 2027 endet, ist damit kein verbindlicher Auszahlungstermin für alle Fondsanteile garantiert. Auch nach dem 27.10.2027 kann die Unsicherheit fortbestehen. Im DWS-Verkaufsprospekt vom 24. September 2026 wird darauf hingewiesen, dass eine Rücknahmebeschränkung erneut aktiviert werden kann. Anleger könnten daher mehrfach von einer nur teilweisen Ausführung ihrer Rückgabeaufträge betroffen sein.

Die ungewisse Dauer kann zu weiteren finanziellen Nachteilen führen, wenn während dieser Zeit weitere Immobilienabwertungen stattfinden.

Ein Börsenverkauf bringt zwar rasch Liquidität, allerdings wird momentan ein sehr hoher Abschlag realisiert. Das Behalten der Anteile vermeidet diesen sofortigen Verkauf, lässt jedoch die Unsicherheit über künftige Bewertungen und Rückgaben bestehen.

Alternative zum Verkauf: Rückabwicklung durch Schadensersatz

In zahlreichen Fällen haben Banken und Vermittler diesen Fonds als risikoarm dargestellt, ohne die Anlegerinnen und Anleger vollständig über mögliche Abwertungsrisiken, die Illiquidität, Rücknahmebeschränkungen oder Provisionen zu informieren. Diese Fehler eröffnen Möglichkeiten für Schadenersatzansprüche und eine Rückabwicklung. Im Erfolgsfall bedeutet dies die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals gegen Rückgabe der Anteile. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich auch dann, wenn Anleger bereits gekündigt haben.

Geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds konnten bereits in vielen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Aktuelle Beispiele finden Sie auf unserer Seite zum Thema Offene Immobilienfonds – Gerichtsurteile zugunsten geschädigter Anleger.

Was Anleger jetzt tun können

Die Rücknahmebeschränkung beim offenen Immobilienfonds „DWS Grundbesitz Europa” bedeutet für viele Anleger einen gravierenden Einschnitt. Betroffene sollten nicht übereilt handeln, sondern überlegt vorgehen. Geschädigte Anlegerinnen und Anleger können ihre Ansprüche in jedem Fall von einem auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und ihre rechtlichen Ansprüche prüfen zu lassen.

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Autorin

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann