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Datenleck beim Thermomix Rezeptforum „Rezeptwelt“
Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Februar 2025

Im offiziellen Thermomix-Rezeptforum „rezeptwelt.de“ wurde ein schwerwiegendes Datenleck entdeckt. Dabei sollen Nutzerdaten von rund 3,1 Millionen Personen aus verschiedenen Ländern entwendet worden sein. Unter den betroffenen Ländern ist auch Deutschland. Nutzer*innen des Rezeptforums können jetzt mögliche Auskunfts-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen.
Details zum Datenleck bei Thermomix Rezeptforum „Rezeptwelt“
Die Sicherheitslücke bestand vom 30.01.2025 bis zum 03.02.2025. Der Thermomix-Hersteller Vorwerk hat den Vorfall bestätigt, wie der Spiegel“ berichtet. Der unberechtigte Zugriff erfolgte über einen untergeordneten Server eines externen Dienstleisters von Vorwerk. Nach Angaben des Nutzers können folgende Daten betroffen sein:
- E-Mail-Adresse
- Vor- und Nachname
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Angaben zu Kochpräferenzen
Vorwerk warnt die Nutzer*innen vor möglichen Phishing-Versuchen und Spam-E-Mails. Sie sollten nicht auf verdächtige Nachrichten reagieren und keine Links oder Anhänge von unbekannten Absendern öffnen.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Alle betroffenen Nutzer sollen laut Vorwerk direkt informiert werden. Diese können mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.
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