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Interrail Datenleck: Info und Tipps für Betroffene

Veröffentlicht von Nursel Orhan am 15. Januar 2026
Aktualisiert am 18. Februar 2026
DSGVO-Datenschutz-Datenschutzrecht

Eurail B.V., der weltweite Vertreiber und Verwalter der Eurail- und Interrail-Pässe, informiert über einen Sicherheitsvorfall, in dessen Zuge Kundendaten kompromittiert wurden. Auch deutsche Kundinnen und Kunden können von dem Datenleck betroffen sein. Der Anbieter warnt vor Phishing-Risiken. Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Interrail Datenleck: Das ist passiert

Eurail B.V., die Firma hinter den Interrail-Pässen mit Sitz im niederländischen Utrecht, meldet einen Sicherheitsvorfall mit unbefugtem Zugriff auf die Kundendatenbank.​ Der Vorfall wurde Anfang Januar 2026 öffentlich gemacht. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben die Systeme gesichert und Sicherheitslücken geschlossen.​

Eurail informiert betroffene Kundinnen und Kunden direkt, wenn ihre Daten vom Vorfall erfasst wurden, und verweist für Rückfragen auf das Support‑Center und die FAQ zum Sicherheitsvorfall.​ Für individuelle Anliegen und Auskunftsersuchen wird die Kontaktadresse [email protected] genannt. Betroffene Kund:innen sollen direkt informiert werden, sofern ihre Kontaktdaten vorliegen.

In einem Update vom 13. Februar 2026 teilt Eurail mit, dass betroffene Kundendaten im Dark Web zum Verkauf angeboten wurden und ein Beispieldatensatz auf Telegram veröffentlicht wurde. Der Umfang und die betroffenen Datensätze würden noch ermittelt.

Welche Daten betroffen sein können

Nach den bisherigen Angaben können u.a. folgende Daten kompromittiert sein:​

  • Stammdaten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, E‑Mail, Telefonnummer
  • Reisedaten: Bestell‑ und Reservierungsinformationen zu Eurail-/Interrail-Pässen.
  • Ausweisdaten: Ausweis‑ bzw. Passnummer, Ausstellungsland, Ablaufdatum (für Mobile-Pässe erforderlich)
  • Bei DiscoverEU-Teilnehmern zusätzlich möglicherweise Ausweiskopien, IBAN und Gesundheitsdaten

Betrifft das Interrail Datenleck auch deutsche Kunden?

Eurail-Pässe richten sich an Nicht-Europäer, Interrail-Pässe an Europäer. Eurail stellt im Auftrag mehrerer europäischer Bahngesellschaften, darunter auch der Deutschen Bahn, Interrail-Pässe aus. Betroffen sind Personen, die ihre Interrail-Tickets direkt bei Eurail oder über Vertriebspartner gekauft haben. Somit sind potenziell auch deutsche Kunden betroffen, sofern ihre Buchung über Eurail lief.

Handlungsempfehlungen für betroffene Kunden

Mit den erbeuteten Daten sind vor allem Phishing-Mails, Betrugsversuche und Identitätsdiebstahl möglich. Kundinnen und Kunden sollten E-Mails und Nachrichten im Zusammenhang mit Interrail besonders kritisch prüfen und keine Links oder Anhänge öffnen, wenn Zweifel bestehen. Zudem sollten sie die Passwörter für ihre Interrail-Konten und ggf. identische Passwörter bei anderen Diensten zeitnah ändern. Darüber hinaus sollten sie ihre Kontoauszüge und sonstigen Kontobewegungen überwachen, insbesondere, wenn sie im Rahmen von DiscoverEU Zahlungs- oder IBAN-Daten hinterlegt haben.

Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar.  Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.

  1. Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
  4. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch.  Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.

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Autorin

Nursel Orhan, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann