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Tipico zur Rückzahlung von über 72.000 Euro an Verlusten aus Online-Sportwetten verurteilt

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 30. März 2026
Aktualisiert am 29. April 2026
Waage-Justitia

In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Stuttgart den Sportwettenanbieter Tipico Co. Ltd. mit Sitz in Malta zur Rückzahlung von 72.785,82 Euro an einen geschädigten Spieler verurteilt (Urteil vom 20.03.2026, Az. 48 O 44/23, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht stellte klar, dass das Anbieten von Online-Sportwetten ohne deutsche Lizenz einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, sodass Verluste zurückgefordert werden können.

Der Sachverhalt zum Fall

Unser Mandant nahm zwischen 2023 und 2020 an Online-Sportwetten auf der deutschsprachigen Plattform www.tipico.de teil. In diesem Zeitraum zahlte er insgesamt 105.437,69 Euro ein. Ausgezahlt wurden ihm lediglich 32.651,87 Euro, sodass ein Nettoverlust von über 72.000 Euro verblieb.

Tipico besaß in diesem Zeitraum ausschließlich eine maltesische Glücksspiellizenz. Eine Genehmigung der deutschen Behörden fehlte vollständig. Diese erhielt das Unternehmen erst ab dem 09.10.2020.

Rechtliche Grundlage: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012

Das Landgericht Stuttgart stützte die Verurteilung auf einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 (Glücksspielstaatsvertrag 2012). Nach dieser Vorschrift ist das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele ohne behördliche Erlaubnis ebenso verboten wie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel.

Das Gericht wertete die Einrichtung und Führung eines Spielerkontos bereits als verbotene Mitwirkung an unerlaubtem Glücksspiel. Dieses Konto diente ausschließlich der Abwicklung von Zahlungen für illegale Glücksspielaktionen. Die maltesische Lizenz genügte nicht: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2010 klargestellt, dass es keine Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Glücksspiellizenzen verschiedener EU-Mitgliedstaaten gibt.

Selbst wenn das Lizenzierungsverfahren in Deutschland EU-rechtswidrig gewesen wäre, hätte Tipico keine Genehmigung erhalten dürfen, so das Gericht. Der Kläger hatte unbestritten an sogenannten Livewetten teilgenommen, die nach § 21 Abs. 4 GlüStV 2012 ausdrücklich verboten waren. Darüber hinaus wurde er bei der Registrierung nicht zur Festlegung eines individuellen Einzahlungslimits aufgefordert, was ebenfalls gegen die Anforderungen des GlüStV 2012 verstieß. Aufgrund dieser Mängel wäre eine Konzessionserteilung von vornherein ausgeschlossen gewesen.

Verjährung: Verluste ab 2020 voll erstattungsfähig

Tipico berief sich auf Verjährung. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nur teilweise. Schadensersatzansprüche, die vor dem 1. Januar 2020 entstanden sind, sind regulär verjährt. Hier greift jedoch der sogenannte deliktsrechtliche Restanspruch nach § 852 BGB. Auch für verjährte Ansprüche kann der Spieler seine Verluste nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern, sofern sich der Anbieter bereichert hat. Da eine Entreicherung auf Seiten von Tipico weder vorgetragen wurde noch ersichtlich war, wurde der gesamte Nettoverlust zugesprochen.

Kein Einverständnis des Klägers

Außerdem versuchte Tipico zu argumentieren, der Kläger habe durch die Nutzung des Angebots stillschweigend in das möglicherweise illegale Glücksspiel eingewilligt. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Kläger hatte nachvollziehbar dargelegt, dass er das Angebot für legal hielt. Erst im Jahr 2022 sei ihm im Rahmen eigener Recherchen im Zusammenhang mit einer behaupteten Spielsucht die Rechtswidrigkeit bewusst geworden.

Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart reiht sich in eine Rechtsprechungslinie ein, die Online-Glücksspielanbietern ohne deutsche Lizenz im fraglichen Zeitraum eine klare Absage erteilt. Wer bei Anbietern wie Tipico Verluste erlitten hat, kann unter Umständen Rückforderungsansprüche geltend machen.

Betroffene sollten ihre Kontoauszüge und Transaktionshistorien sichern und anwaltlichen Rat einholen. Die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen können je nach individuellem Sachverhalt variieren. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann