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Urteil gegen Online Casino Casumo: Glücksspielanbieter zu Rückzahlung von Spielverlusten verurteilt

Veröffentlicht von David Philips-Kontopoulos am 16. Dezember 2024

Paragraphenzeichen-Kopfsteinpflaster

Das Landgericht Hechingen hat die Casumo Services Limited in einem von unserer Kanzlei geführte Verfahren zur Erstattung sämtlicher Verluste eines Spielers in Höhe von 29.307,- Euro verurteilt (Urteil vom 13.12.2024, Az. 4 O 207/23, noch nicht rechtskräftig). Auch dieses Urteil stärkt den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unregulierten Glücksspielangeboten.

Urteil gegen Online Casino Casumo: Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Unser Mandant hatte im Zeitraum von November 2019 bis Februar 2020 an Online-Glücksspielen der Casumo Services Limited teilgenommen und dabei Verluste in Höhe von 29.307,- Euro erlitten. Die Anbieterin verfügte zu diesem Zeitpunkt lediglich über eine maltesische Lizenz, nicht aber über die in Deutschland erforderliche behördliche Erlaubnis. Unser Mandant machte geltend, dass die Glücksspielverträge mangels Erlaubnis in Deutschland nichtig seien und verlangte die Erstattung seiner Verluste.

Das Landgericht Hechingen gab dem Kläger Recht und verurteilte die Casumo Services Limited zur Erstattung sämtlicher Verluste in Höhe von 29.307,- Euro nebst Zinsen.
Die Beklagte hatte gegen ein gesetzliches Verbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV verstoßen, indem sie in Deutschland ohne Erlaubnis Glücksspiele im Internet anbot. Nach § 4 Satz 1 GlüStV (alte und neue Fassung) dürfen öffentliche Glücksspiele in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Verstöße hiergegen führen gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Das LG Hechingen stellte weiter fest, dass der Rückforderungsanspruch nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist. Dabei geht es um den Grundsatz, dass derjenige, der sich durch gesetz- oder sittenwidriges Verhalten außerhalb der Rechtsordnung stellt, bei der Rückabwicklung keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Der Kläger konnte glaubhaft machen, dass er keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Glücksspiels hatte.

Das Gericht sah die Voraussetzungen eines Anspruchs des Klägers aus § 812 BGB als erfüllt an, da die Zahlungen des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Bereicherungsrechtliche Ansprüche, die vor dem 01.01.2020 entstanden seien, seien zwar verjährt. Deliktsrechtliche Ansprüche aus § 852 BGB bestünden jedoch fort, da die Beklagte vorsätzlich gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe und daher weiterhin zur Herausgabe verpflichtet sei.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Die derzeit sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich mit dem Urteil des Landgerichts Hechingen fort. Für Spieler*innen bedeutet dies, dass sie bei der Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen ihre Einsätze zurückfordern können, sofern ihnen die Illegalität nicht bewusst war. Wir unterstützen Betroffene bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie entsprechende Rückforderungsansprüche geltend machen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen und unverbindlichen Online-Check. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen.

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David Philips-Kontopoulos

Autor

David Philips-Kontopoulos, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann