Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die der Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einem Vertragspartner (z. B. Unternehmen, Händler, Dienstleister) für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden.
Die ABG regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bedingungen, unter denen Verträge geschlossen und abgewickelt werden. Sie sollen die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien klarstellen und standardisieren. Die Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können je nach Art des Vertrags und der Branche variieren. Typischerweise regeln folgende Punkte:
- Vertragsabschluss: Die ABG können Bestimmungen enthalten, die den Vertragsabschluss regeln, wie beispielsweise die Annahme von Angeboten, die Form der Vertragserklärung und den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Leistungsumfang: Die ABG legen fest, welche Leistungen oder Produkte erbracht bzw. geliefert werden und in welchem Umfang.
- Preise und Zahlungsbedingungen: Die ABG enthalten Angaben zu den Preisen, Zahlungsmodalitäten, Fristen und etwaigen Gebühren oder Zinsen.
- Liefer- oder Leistungsbedingungen: Hier werden beispielsweise Lieferfristen, Versandkosten, Transportbedingungen und Rückgaberegelungen festgelegt.
- Gewährleistung und Haftung: Die ABG können Regelungen zur Gewährleistung von Mängeln, zur Haftung für Schäden und zu eventuellen Haftungsausschlüssen enthalten.
- Datenschutz und Datenschutzerklärung: Insbesondere im Zusammenhang mit Online-Dienstleistungen oder E-Commerce werden in den ABG oft Bestimmungen zum Datenschutz und zur Verwendung personenbezogener Daten aufgenommen.
- Widerrufsrecht und Rückgabe: Für Verbraucher können die ABG Informationen zum Widerrufsrecht, zur Rückgabe von Waren und zur Erstattung von Zahlungen enthalten.
- Vertragsdauer und Kündigung: Die ABG können Regelungen zur Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und -modalitäten enthalten.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht: Hier wird festgelegt, welches Gericht zuständig ist und welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kontrolle und Schutz vor Missbrauch
Deshalb bedarf es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer besonderen Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern. Allgemeine Geschäftsbedingungen können insbesondere nach den §§ 305–310 BGB unwirksam sein. § 310 III BGB erweitert beim Verbrauchervertrag den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die kontrolliert werden können: Die Klauseln müssen nicht durch den Verwender eingeführt worden sein. Gleichfalls werden beim Verbrauchervertrag Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen kontrolliert, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, solange der Verbraucher ihren Inhalt nicht beeinflussen konnte.