Basiskonto
Ein Basiskonto ist Bankkonto, das ohne Abfrage bei der Schufa und auch bei schlechter Bonität eröffnet werden kann. Es wurde eingeführt, um den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherzustellen und dass jeder Bürger Zugang zu einem Bankkonto hat, unabhängig von seiner finanziellen Situation oder Kreditwürdigkeit. Es wird als Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit geführt und ermöglicht die wichtigsten Funktionen:
- Ein- und Auszahlungen, auch in bar,
- Lastschriften,
- Daueraufträge,
- Überweisungen,
- Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments.
Anspruch auf ein Basiskonto
Seit 19.6.2016 hat jeder volljährige Einwohner in der EU das Recht, ein solches Girokonto zu eröffnen. Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten, und sie können den Antrag von Kunden und Kundinnen auf ein Basiskonto in der Regel nicht ablehnen, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die dies rechtfertigen.
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags haben alle Verbraucher und Verbraucherinnen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.
Es gibt Kosten für ein Basiskonto, die von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Die Gebühren für ein Basiskonto sollten jedoch angemessen und transparent sein, um sicherzustellen, dass es für jeden erschwinglich ist.