When autocomplete results are available use up and down arrows to review and enter to go to the desired page. Touch device users, explore by touch or with swipe gestures.
Unter „Basiskonto“ ist ein Girokonto zu verstehen, das ohne Abfrage bei der Schufa und auch bei schlechter Bonität eröffnet werden kann und den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sicherstellt. Es wird als Guthabenkonto ohne Überziehungsmöglichkeit geführt und ermöglicht die wichtigsten Funktionen, nämlich Ein- und Auszahlungen (auch in bar), Lastschriften, Daueraufträge, Überweisungen und die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments. Seit 19.6.2016 hat jeder volljährige Einwohner in der EU das Recht, ein solches Girokonto zu eröffnen. Die Bank darf sich beim Basiskonto nicht frei entscheiden, wen sie als Kunden ablehnt, oder wann sie es kündigt. Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben ebenfalls diesen Anspruch.
Zurück zur Übersicht