Die Einschätzung Ihrer Möglichkeiten kann wirtschaftlich absolut lohnenswert sein: Ist Ihre PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Sie die kompletten Erhöhungen der letzten Jahre zurückfordern. Zudem zahlen Sie im Erfolgsfall zukünftig den Tarif, den Sie vor bis zu zehn Jahren bezahlt haben.
BGH-Urteil zur Rückerstattung unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen
Der BGH hat in mehreren Fällen zugunsten der Verbraucher*innen entschieden und die Unwirksamkeit von PKV-Prämienanpassungen bestätigt (Urteile vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 und vom 14.04.2021, Az. IV ZR 36/20). Die Versicherer müssen die zu viel gezahlten Beträge an die Kläger*innen zurückerstatten. Mit den Urteilen sind die Chancen der Versicherten auf Rückzahlung so gut wie noch nie. Zudem liegt die Ersparnis im Erfolgsfall nicht nur in der Rückerstattung von Beitragsanpassungen:
Tipp: Künftige Ersparnis durch früheren Tarif
Ist eine PKV Beitragserhöhung unwirksam, können Versicherte können zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Besonders lukrativ ist zudem, dass Versicherte im Erfolgsfall wieder den Tarif zahlen, den sie früher – bis zu zehn Jahre zurück – bezahlt haben. Dadurch ergeben sich künftige Einsparungen über tausende Euro. Gleichzeitig schützen sich Versicherte vor neuen Beitragserhöhungen, denn für eine erneute Beitragsanpassung müssen zunächst die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht werden. Versicherungen können die Beiträge nur dann erhöhen, wenn sie erkennen, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung ihrer Versicherten zu einem festgelegten Prozentsatz steigen.
Sparen Sie künftig viel Geld und lassen Sie ihre Möglichkeiten von erfahrenen Anwälten und Awältinnen prüfen. Fordern Sie jetzt die kostenfreie Ersteinschätzung für Ihren Fall an. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.
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Erforderliche Dokumente für Ihre kostenfreie Prüfung
- Versicherungsvertrag
- Mitteilungen Ihrer Versicherung über Beitragserhöhungen, maximal zehn Jahre zurück
- Sofern vorhanden: Widerspruch und Antwort der Versicherung
- Sofern vorhanden: Versicherungspolice Ihrer Rechtsschutzversicherung
Sie haben die Mitteilungen nicht mehr zur Hand? Die Ersteinschätzung ist auch dann möglich, sofern Ihnen die Unterlagen nicht vollständig vorliegen sollten. Bitte schicken Sie uns in diesem Falle lediglich die Ihnen vorhandenen Nachweise zu. Für unsere Mandant*innen machen wir die Auskunftsansprüche geltend und fordern die Schreiben Versicherungen über Beitragserhöhungen an. Sie können die Schreiben bei Ihrer Versicherung auch formlos selbst anfordern, denn Versicherungsnehmer*innen haben einen Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Versicherungen den Aufforderungen nach.